Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Meerbusch beschließt die beigefügte Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen, in der Kinder­tages­­pflege und in der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich einschließlich der nachstehenden Beitragstabellen.

 

Gültig ab 01. August 2012

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stufe

Einkommen

Offener Ganztag

Kinder über drei Jahren

Kinder unter drei Jahren

 

 

25 Std.

35 Std.

45 Std.

25 Std.

35 Std.

45 Std.

 

 

1

bis 30.000 €

0 €

0 €

0 €

0 €

0 €

0 €

0 €

 

 

2

30.001 – 37.000 €

33 €

38 €

48 €

76 €

90 €

113 €

141 €

 

 

3

37.001 – 49.000 €

56 €

64 €

80 €

123 €

133 €

166 €

208 €

 

 

4

49.001 – 61.000 €

89 €

101 €

126 €

190 €

177 €

221 €

276 €

 

 

5

61.001 – 73.000 €

117 €

133 €

166 €

251 €

200 €

250 €

312 €

 

 

6

73.001 – 85.000 €

139 €

158 €

198 €

278 €

266 €

333 €

416 €

 

 

7

85.001 – 97.000 €

150 €

170 €

215 €

305 €

285 €

360 €

445 €

 

 

8

über 97.000 €

150 €

180 €

225 €

320 €

305 €

380 €

470 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stufe

Einkommen

Beitragsstaffelung in der Kindertagespflege auf der Grundlage der Beitragstabelle für Kita-Kinder unter drei Jahren

bis 10 Std.

bis 15 Std.

bis 20 Std.

bis 25 Std.

bis 30 Std.

bis 35 Std.

bis 40 Std.

bis 45 Std.

über 45 Std.

1

bis 30.000 €

0 €

0 €

0 €

0 €

0 €

0 €

0 €

0 €

0 €

2

30.001 – 37.000 €

36 €

54 €

72 €

90 €

102 €

113 €

127 €

141 €

Festsetzung des Beitrages erfolgt nach tatsächl. Inanspruch-nahme

3

37.001 – 49.000 €

53 €

80 €

106 €

133 €

150 €

166 €

187 €

208 €

4

49.001 – 61.000 €

71 €

106 €

142 €

177 €

199 €

221 €

249 €

276 €

5

61.001 – 73.000 €

80 €

120 €

160 €

200 €

225 €

250 €

281 €

312 €

6

73.001 – 85.000 €

106 €

160 €

213 €

266 €

300 €

333 €

375 €

416 €

7

85.001 – 97.000 €

114 €

171 €

228 €

285 €

323 €

360 €

403 €

445 €

8

über 97.000 €

122 €

183 €

244 €

305 €

343 €

380 €

425 €

470 €

 

 


Eingangs der Beratungen verweist Bürgermeister Spindler auf die zu Beginn der Sitzung verteilten Unterlagen. Zunächst liege ein gemeinsam formulierter Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und Bündnis 90/Die Grünen vor. Daneben habe die Verwaltung nochmals ein Papier erstellt, das die verschiedenen Varianten aufzeige.

Erste Beigeordnete Mielke-Westerlage erläutert die Verwaltungsvorlage und stellt nochmals die unterschiedlichen Varianten dar. Der Anlage 3 könne man die Gebührenhöhe entnehmen, die sich bei Beschluss des vorliegenden Änderungsantrages ergeben würde.

Ratsfrau Schoppe berichtet über den Verlauf der Beratungen im Jugendhilfeausschuss. Ratsherr Damblon erläutert den vorlegten Änderungsantrag, den seine Fraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen als vernünftigen und ausgereiften Kompromiss erachten. Die Freistellungsgrenze liege nun bei 30.000,-- €. Um eine Kostendeckung zu gewähr­leisten, seien die Gebühren in den beiden höchsten Einkommmensstufen moderat ange­hoben worden. Es gäbe nun endlich eine gemeinsame Gebührenstaffel für den Bereich der Kindertagesstätten und der Offenen Ganztagsschule.

Ratsherr Neuhausen weist daraufhin, dass das in der Niederschrift der gemeinsamen Sitzung des Jugendhilfe­ausschusses und des Ausschusses für Schule und Sport protokollierte Abstimmungsergebnis des Ausschusses für Schule und Sport nicht stimmen könne, da die UWG lediglich mit einer Person im Ausschuss  vertreten sei, im Abstimmungsergebnis aber 2 UWG-Stimmen vermerkt seien (1x Zustimmung / 1x Ablehnung). Bürgermeister Spindler stellt fest, dass in der Tabelle irrtümlich eine Nein-Stimme der UWG vermerkt sei, diese sei zu streichen. Das protokollierte Gesamt­ergebnis sei jedoch korrekt.

Ratsfrau Niegeloh erklärt für die SPD-Fraktion, dass die erneut vorgelegte Variante des gemeinsamen Antrages nicht der politischen Auffassung der SPD von Gerechtigkeit entsprechen würde. Wegen der Bedeutung der Bildung hätte jedes Kind das gleiche Recht darauf. Gerechtigkeit bedeute, dass das Recht für alle Kinder gleich sei – dies bedeute, dass die Bildung für alle Kinder kostenfrei sein müsse – also für alle Kinder keine Gebühren erhoben werden sollten.

Ratsherr Eimer zweifelt zudem an, dass das Modell nicht mit mehr Verwaltungsaufwand verbunden sei. Im Bereich des Offenen Ganztages würde sich der Aufwand ohne Zweifel erhöhen, da es zu vermehrten Prüfungen der Einkommensverhältnisse komme. Der faule Kompromiss sei im Jungendhilfeausschuss nicht durchgekommen, nun würde im Rat ein erneuter Versuch unternommen, das Modell zu beschließen. Er beantrage daher geheime Abstimmung.

Ratsherr Becker führt aus, dass der gefundene Kompromiss insbesondere für Familien mit vielen Kindern und geringverdienenden Familien sehr gut sei.

Ratsfrau Wellhausen verweist auf die Diskussion in der gemeinsamen Ausschuss­sitzung. Keine andere Stadt einschließlich Düsseldorf hätte eine so hohe Beitragsfreigrenze. In den umliegenden Kommunen liege diese zwischen 15.000 und 25.000 €. Die Anhebung auf 30.000 € sei nicht zu verkraften. Das Verhältnis stimme nicht mehr. Von der FDP gäbe es daher keine Zustimmung zum Änderungsantrag.

Ratsherr Damblon verweist darauf, dass es sich bei Bildung und Erziehung um eine gesamt-gesellschaftliche Aufgabe handele. Ein Großteil der zusätzlich entstandenen Kosten sei schon bei den Kommunen hängengeblieben.

Ratsherr Müller trägt als weiteren Kompromiss vor, die Freigrenze bei 30.000 € zu belassen und über der bisher vorhandenen Höchstgrenze, zwei weitere Einkommens­stufen einzufügen, die mit höheren Beiträgen belastet werden.

Ratsfrau Niederdellmann-Siemes verweist darauf, dass eine günstige Gebührenstruktur auch ein weicher Standortfaktor sei, mit dem junge Familien für Meerbusch interessiert werden könnten. Insgesamt sei aber aus Sicht der SPD festzuhalten, dass es ungerecht sei, für Bildung und für die Betreuung von Kindern Beiträge zu erheben.

Bürgermeister Spindler stellt fest, dass der nun vorgelegte Antrag der Fraktionen der CDU und Bündnis 90/Die Grünen der weitergehende Antrag sei. Über diesen Antrag sei nunmehr abzustimmen. Er erläutert das Verfahren der geheimen Abstimmung und ruft die Mitglieder des Rates zur Abstimmung auf. Der Rat bestimmt die Ratsfrauen Glasmacher (UWG), Dr. Schomberg (Bündnis 90/iDie Grünen), Schoppe (CDU) sowie die Ratsherren Eimer (SPD) und Burghardt (FDP) zu Stimmzählern.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Nach geheimer Abstimmung und der anschließenden Auszählung ergibt sich folgendes Ergebnis:

 

Ja

Nein

Enthaltungen

28

22

1