Beschluss:
Der
Rat beschließt die I. Änderungssatzung zur Kostenersatz- und Gebührensatzung
der Feuerwehr der Stadt Meerbusch (Anlage).
Ratsherr Rettig erläutert die Dringlichkeitsanfrage seiner Fraktion und fragt nach, wie sich die zum Teil erheblichen Unterschiede bei den Gebühren im Vergleich zu den Nachbarstädten Willich und Grevenbroich ergeben können.
Herr Bechert fasst noch einmal die
Grundsätze der Gebührenbedarfsberechnung
für die Feuerwehr zusammen. Im Gegensatz zu den kostenrechnenden
Einrichtungen - wie z.B. bei der Abfallentsorgung, bei der alle anfallenden
Kosten auf die Gebührenzahler verteilt werden - handelt es sich beim
Brandschutz um eine Pflichtaufgabe der Gemeinde, die grundsätzlich für die
Bürger kostenfrei erbracht werde.
Kostenpflichtig wären allerdings Feuerwehreinsätze bei nicht bestimmungsgemäßer
Auslösung von Brandmeldeanlagen, Hilfeleistung bei Verkehrsunfällen, Fahrzeugbränden
und bei Brandstiftung. Neben den Personalkosten und Betriebskosten fallen bei
diesen Einätzen auch Vorhaltekosten an. Aufgrund eines Urteils des OVG Münster
vom 13.10.1994 könnten für diese Einsätze aber
nur der Stundenanteil an den Gesamtjahresstunden (nicht der Anteil an
den Einsatzstunden) berechnet werden. Dies führe trotz des hohen Anteils der
Vorhaltekosten zu den errechneten Gebühren. Im Haushalt seien 30.000 € als
Einnahmen für 2012 veranschlagt.
Warum
sich im Vergleich zu den beiden genannten Städten die Differenzen ergäben, könne er derzeit nicht beurteilen, da er die
Grundlagen dieser Berechnungen nicht kenne. Insofern bitte er, die vorliegende
Gebührensatzung zu verabschieden. Gleichzeitig werde man aber prüfen, wie die
abweichenden Gebühren zu erklären seien. Nach Vorliegen eines Ergebnisses werde
die Verwaltung berichten.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig