Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Rat beschließt die I. Änderungssatzung zur Kostenersatz- und Gebührensatzung der Feuerwehr der Stadt Meerbusch (Anlage).

 


Ratsherr Rettig erläutert die Dringlichkeitsanfrage seiner Fraktion und fragt nach, wie sich die zum Teil erheblichen Unterschiede bei den Gebühren im Vergleich zu den Nachbarstädten Willich und Grevenbroich ergeben können.

 

Herr Bechert fasst noch einmal die Grundsätze der Gebührenbedarfsberechnung  für die Feuerwehr zusammen. Im Gegensatz zu den kostenrechnenden Einrichtungen - wie z.B. bei der Abfallentsorgung, bei der alle anfallenden Kosten auf die Gebührenzahler verteilt werden - handelt es sich beim Brandschutz um eine Pflichtaufgabe der Gemeinde, die grundsätzlich für die Bürger  kostenfrei erbracht werde. Kostenpflichtig wären allerdings Feuerwehreinsätze bei nicht bestimmungsgemäßer Auslösung von Brandmeldeanlagen, Hilfeleistung bei Verkehrsunfällen, Fahrzeugbränden und bei Brandstiftung. Neben den Personalkosten und Betriebskosten fallen bei diesen Einätzen auch Vorhaltekosten an. Aufgrund eines Urteils des OVG Münster vom 13.10.1994 könnten für diese Einsätze aber  nur der Stundenanteil an den Gesamtjahresstunden (nicht der Anteil an den Einsatz­stunden) berechnet werden. Dies führe trotz des hohen Anteils der Vorhaltekosten zu den errechneten Gebühren. Im Haushalt seien 30.000 € als Einnahmen für 2012 veranschlagt.

 

Warum sich im Vergleich zu den beiden genannten Städten die Differenzen ergäben,  könne er derzeit nicht beurteilen, da er die Grundlagen dieser Berechnungen nicht kenne. Insofern bitte er, die vorliegende Gebührensatzung zu verabschieden. Gleichzeitig werde man aber prüfen, wie die abweichenden Gebühren zu erklären seien. Nach Vorliegen eines Ergebnisses werde die Verwaltung berichten.

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig