Beschluss:

 

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss fasst  gem. § 60 (1) Satz 1 GO NRW im Wege der Dringlichkeit anstelle des Rates folgenden Beschluss:

 

 

1.       Die Verwaltung wird beauftragt:

 

a.       die städt.  „Barbara-Gerretz-Schule“ in Meerbusch-Osterath wird im 1. Quartal 2016  für eine Unterbringung von Asylsuchenden umgebaut und eingerichtet;

 

b.      auf dem Grundstück „Eisenbrand“, Hülsenbuschweg, Gemarkung Büderich, Flur 54,  zum nächstmöglichen Zeitpunkt ein Flüchtlingswohnheim für rd.  200 Asylsuchenden  einzurichten;

 

c.       das Gewerbegrundstück „In der Loh“, Lank, Gemarkung Latum, Flur 9, Flurstück-Nr. 172, 2.690 m2 groß,  zurückzukaufen und für die Unterbringung von Asylsuchenden mit winterfesten Unterkünften bedarfsgerecht herzurichten;

 

d.      auf dem Grundstück „Krähenacker“, Kranenburger Straße, zum nächstmöglichen Zeitpunkt winterfeste Unterkünfte für die Unterbringung von rd. 100 Asylsuchenden  einzurichten.

 

e.      4 Mobilheime zur Unterbringung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge oder Menschen, die aufgrund von Erkrankungen temporär anderweitig untergebracht werden müssen, zunächst auf dem hinteren Parkplatz am städt. Mataré-Gymnasium zu errichten.

 

2.       Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss der Stadt Meerbusch stimmt gem. § 85 Abs. 1 i.V. m. § 83 Abs. 1 Sätze 3 und 4 GO NRW der überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 2.300.000,00 € bei dem Produkt 010 111 140 Technisches Gebäudemanagement (Maßnahme 7.01012096 / 7851 0000 – Flüchtlingsunterkünfte -) zu.

 


Bürgermeisterin Mielke-Westerlage berichtet zunächst, dass bis Oktober 2015 im Land NRW 220.000 Flüchtlinge angekommen seien. Jede Woche kommen zudem ca. 10.000 weitere Flüchtlinge an. Diese werden zwar rechnerisch nach dem Königsteiner Schlüssel auf die Kommunen verteilt, nach der Verteilstatistik des Landes zum 31.10.  sei jedoch festzustellen, dass insbesondere die kreisfreien Städte  ihren Verpflichtungen zur Unterbringung nicht in ausreichendem Maße nachkommen. Insgesamt weise die Statistik in diesem Bereich einen Malus von 15.500 Plätzen aus.  Dies belaste die übrigen  Kommunen im kreisangehörigen Raum  zusätzlich und sei nicht weiter akzeptabel. Über die Gründe hierfür könne derzeit nur spekuliert werden. Hier müsse das Land bzw. die Bezirksregierung entsprechende Maßnahmen ergreifen.

 

Hinsichtlich des von der UWG-Fraktion vermittelten Angebots zur kurzfristigen Lieferung von Wohncontainer durch eine niederländische Firma berichtet Herr Klein von den derzeit laufenden Gesprächen. Es sei jedoch fraglich, ob diese Container mit deutschem Baurecht vereinbar seien. Dies müsse noch geprüft werden. Im Übrigen erhalte die Verwaltung derzeit eine große Anzahl von Angeboten in dieser Hinsicht, die jedoch häufig nicht akzeptabel seien.

 

Anschließend beantwortet Bürgermeisterin Mielke-Westerlage die Anfrage der UWG-Fraktion zur Nutzung freier Büroflächen und Grundstücke zur Unterbringung von Flüchtlingen. Die Darstellung, dass 40.000 qm Büroraum in Meerbusch Leerständen, sei unzutreffend. Die im Internet angebotenen Flächen im Mollsfeld 1 – 14 seien mehrfach gelistet, es handele sich aber nur um ein Objekt. Nach einer Ablehnung der Vermietungsbereitschaft für das komplett leerstehende Objekt Mollsfeld 12 sei ein erneutes Gespräch, jetzt allerdings mit der Geschäftsleitung, geführt worden. Diese habe zugesagt, die Angelegenheit nochmals prüfen zu wollen. Beim Office Park Meerkamp sei seitens des Maklers keine Bereitschaft zum Verkauf oder zur Vermietung gegeben worden. Bei allen Gebäuden fehle es an ausreichenden Sanitäreinrichtungen und insbesondere auch an Freiflächen.

Bei den Flächen auf dem Böhlergelände handele es sich um reine Lager- und Produktionshallen, die unabhängig von der Frage der Bereitschaft zur Überlassung, nur mit einem nicht vertretbaren Aufwand hergerichtet werden könnten. Weitere Möglichkeiten prüfe die Verwaltung derzeit noch.

 

Städtische Grundstücke, die für eine vorübergehende Bebauung in Frage kommen könnten, wären neben den bereits genannten Grundstücken, am Apelter Weg und durch Nutzung von Parkplätzen.

 

Der nicht realisierte Verkauf des Grundstückes an der Moerser Straße (ehem. Bauhof) biete die Möglichkeit einer Bebauung eines Teilbereiches mit sozialem Wohnungsbau. Nach einer ersten Entwurfsskizze, die die Verwaltung erstellt habe, könnten entlang der Moerser Str. dort ca. 100 Sozialwohnungen im Geschosswohnungsbau errichtet werden. Die Verwaltung werde in der Sitzung des APL am 17.11.2015 eine entsprechende Möglichkeit aufzeigen. Weitere Grundstücke in städt. Eigentum seien die Hallenbadwiese, die Erweiterungsfläche am Strümper Busch, an der Einsteinstraße (derzeitiger Kindergarten Knirpsmühle), das an die vorgesehene Bebauung mit einem Flüchtlingsheim angrenzende Gewerbegrundstück an der Insterburger Straße. 

 

Erster Beigeordneter Maatz erläutert anschließend die in der Beratungsvorlage aufgeführten Maßnahmen an den jeweiligen Standorten und beantwortet eine Nachfrage von Ratsfrau Niederdellmann-Siemes zum vorgesehenen Standort der Mobilheime zur Unterbringung unbegleiteter Minderjähriger am Mataré-Gymnasium. Diese Mobilheime werden nach Auflösung der Notunterkunft in der Sporthalle des Mataré-Gymnasiums problemlos an einen neuen Standort zu verlegen sein.

 

Auf Nachfrage von Ratsherrn Neuhausen berichtet Bürgermeisterin Mielke-Westerlage, dass 3 der 4 angesprochenen Wohnungsbaugesellschaften eine  Rückmeldung zur Errichtung von Festbauten gegeben haben, diese würden derzeit geprüft. Hinsichtlich eines bereits seit einiger Zeit geplanten Bauvorhabens der GWG am  Eulengrund sei inzwischen geklärt, dass dort 22 Wohneinheiten errichtet werden sollen, davon 11 im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus, 1. Förderweg.

 

Ratsherr Staudinger-Napp bittet darum, die Bürger besser über geplante Maßnahmen und über den aktuellen Stand zur Unterbringung von Flüchtlingen zu informieren und eine mögliche Unterbringung auf Hotelschiffen zu prüfen.

 

Hierzu weist Bürgermeisterin Mielke-Westerlage auf die aktuellen Hinweise auf der städtischen Homepage hin. Erster Beigeordneter Maatz erläutert ergänzend, dass für Januar 2016 eine Informationsveranstaltung in Meerbusch-Osterath geplant sei. Eine mögliche Nutzung von Hotelschiffen werde nicht weiter verfolgt. Zwar wisse er, dass z.B. die Stadt Dortmund eine solche Unterbringung nutze, doch hätten auch andere Städte am Rhein eine solche Nutzungsalternative abgelehnt. Grund hierfür sei, dass viele Flüchtlinge nicht schwimmen können und daher die Gefahr durch das fließende Gewässer für diesen Personenkreis zu groß sei, da sie die Risiken nicht einschätzen könnten. Im städtischen Hallenbad seien im Sommer 2 Flüchtlingen gerettet worden, die unbedarft ins Wasser gesprungen seien, obwohl sie nicht schwimmen konnten.

 

Ratsherr Rettig bittet darum, die Belastungen für die Bürger in den einzelnen Ortsteilen möglichst gerecht zu verteilen. Er relativiert dabei gleichzeitig die verständlichen Sorgen der betroffenen Bürger.

 

Bürgermeisterin Mielke-Westerlage äußert Verständnis für die Sorgen der Bürger. Da die weitere Entwicklung der Flüchtlingszahlen derzeit nicht einzuschätzen sei, favorisiere sie die Errichtung größer Wohneinheiten, da es kaum freie Grundstückskapazitäten und Personalressourcen für die Betreuung von Einrichtungen gebe.

 

Auf Nachfrage von Ratsfrau Niederdellmann-Siemes erläutert Erster Beigeordneter Maatz, dass derzeit in den größeren Unterbringungsstandorten eine durchgehende Betreuung der Flüchtlinge gut gesichert sei. Eine Unterbringung von unbegleiteten Minderjährigen in Pflegefamilien sei nicht möglich, da diese Kinder aufgrund ihrer während der Flucht erlebten persönlichen Belastungen einer professionellen sozialpädagogischen Betreuung bedürften.

 

Ratsherr Damblon spricht den zahlreichen ehrenamtlichen Helfern Dank aus und gibt anschließend zu bedenken, dass irgendwann ein Ende der Aufnahmekapazität der Kommunen erreicht sei. Hier seien Maßnahmen des Bundes und des Landes zur Beschränkung wünschenswert. Zudem sei bei aller kurzfristigen Priorität zur Umsetzung der Unterbringungsmaßnahme auch die langfristige strukturelle Planung nicht aus den Augen zu verlieren.

 

Ratsfrau Glasmacher bittet um weitere Angaben zur möglichen Nutzung der Indoorsoccerhalle in Meerbusch-Lank und weist darauf hin, dass bei einer möglichen Unterbringung dort zum einen Arbeitsplätze in der Gastronomie und zum anderen ein beliebter örtlicher Treffpunkt verloren gehe.

 

Bürgermeisterin Mielke-Westerlage berichtet hierzu, dass derzeit eine solche Nutzungsmöglichkeit noch geprüft werde. Für das in der Vorlage genannte Grundstück „In der Loh“ sei eine Bauvoranfrage des Eigentümers inzwischen verfristet. Ein Bauantrag liege nicht vor. Die Stadt habe ein Wiederkaufsrecht zum Erwerb des Grundstücks.

Hinsichtlich des B-Plans „Böhlersiedlung“ sei es durch einen Personalwechsel sowohl auf städtischer Seite als auch auf Seiten des Investors zu einer zeitlichen Verzögerung gekommen. Der Entwurf des  städtebaulichen Vertrages solle Anfang des Jahres 2016 im Planungsausschuss beraten werden.

 

Ratsherr Eimer kritisiert, dass erst der aktuelle Zwang zur Errichtung von Unterbringungsmöglichkeiten zur weiteren konkreten Umsetzung des sozialen Wohnungsbaus führe. Aus seiner persönlichen Erfahrung wisse er, dass dieser vielmehr eine Bereicherung für die Gesellschaft darstelle und verweist auf die umfangreiche Bautätigkeit nach dem zweiten Weltkrieg.


Abstimmungsergebnis:

einstimmig