Ratsherr Peters fragt nach dem Stand der Bodenuntersuchung auf dem Gelände Haus Meer. Insbesondere interessiere ihn, wann das Bodengutachten vorliege und wann es veröffentlicht werde. Zusätzlich möchte er wissen, ob ökologische Gesichtspunkte Berücksichtigung fänden und wie diese in die Gesamtbetrachtung einfließen.

Beigeordneter Dr. Gérard berichtet, dass die archäologischen Arbeiten im nördlichen Bereich des Areals Haus Meer abgeschlossen sind, um eine entsprechende Sachverhaltsermittlung durchführen zu können. Der Zwischenbericht der Archäologischen Firma, die diese Grabungen vornahm, geht nicht von einer spektakulären Befundlage aus. Diesen Zwischenbericht habe er in der letzten Sitzung des Kulturausschusses in Zusammenfassung vorgetragen, ohne eine eigene Würdigung dieses Berichtes vorzunehmen.

Sobald der abschließende verbindliche Bericht der Archäologen vorliegt, werden alle beteiligten Stellen hiervon in Kenntnis gesetzt. Im Anschluss erfolgt eine Diskussion und Abstimmung über das weitere Vorgehen, besonders über die Einschätzung, inwieweit eine Überbauung des untersuchten Areals aus denkmalrechtlichen Erwägungen zu realisieren ist. Landschaftspflegerische und umweltrechtliche Aspekte sind natürlich wichtige Stichwörter im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens, haben aber inhaltlich nichts mit einer archäologischen Untersuchung zu tun. Die Prüfung hinsichtlich der Umweltverträglichkeit  wird im Rahmen eines evtl. Genehmigungsverfahrens gesondert geprüft und genehmigt.