Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss
beschließt, die Geldleistung an Tagespflegepersonen zum 01.01.2016 auf 3,65 €
bei TPP mit Grundqualifikation und 4,80 € bei TPP mit Aufbauqualifikation
festzusetzten. Die Verwaltung wird beauftragt, in der kommenden Sitzung die
entsprechende Satzungsänderung zur Beschlussfassung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
|
Ja |
Nein |
Enthaltungen |
CDU |
3 |
|
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SPD |
2 |
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FDP |
1 |
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Bündnis
90/Die Grünen |
1 |
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UWG |
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1 |
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In der
Jugendarbeit erfahrene Männer und Frauen |
1 |
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Personen,
die von freien Vereinigungen vorgeschlagen sind |
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Männer und
Frauen, die von den Jugendverbänden vorgeschlagen sind |
4 |
|
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Gesamt: |
10 |
3 |
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Der Beschlussvorschlag ist mehrheitlich angenommen.
Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss
beschließt die Gewährung einer Mietkostenpauschale von bis zu 50% der
Warmmiete, höchstens 400 € monatlich bei Betrieb einer Großtagespflegestelle im
Stadtgebiet. Die Gewährung der Mietkostenpauschale ist an die vom Jugendamt zu
erfolgende Prüfung der Geeignetheit der Räume sowie der überwiegenden Belegung
der Plätze im Jahresmittel mit Meerbuscher Kindern als auch an den jugendhilfeplanerischen
Bedarf gebunden.
Abstimmungsergebnis:
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Ja |
Nein |
Enthaltungen |
CDU |
3 |
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SPD |
2 |
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FDP |
1 |
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Bündnis
90/Die Grünen |
1 |
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UWG |
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1 |
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In der
Jugendarbeit erfahrene Männer und Frauen |
1 |
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Personen,
die von freien Vereinigungen vorgeschlagen sind |
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Männer und
Frauen, die von den Jugendverbänden vorgeschlagen sind |
3 |
1 |
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Gesamt: |
10 |
3 |
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Der Beschlussvorschlag ist mehrheitlich angenommen.
Ratsherr Eimer
erklärt sich zu TOP 3 für befangen und wird bei Beratung und Beschlussfassung
von Ratsfrau Niederdellmann-Siemes vertreten.
Sachkundiger Bürger
Harms nimmt wegen Befangenheit ebenfalls nicht an Beratung und Beschlussfassung
teil.
Im
Hinblick auf die zur Haushaltsberatung 2016 vorliegenden Änderungsanträge
bezüglich der Förderung von Kindern in Tagespflege wird vereinbart, die Anträge
bereits in die Beratung zu TOP 3 einzubeziehen, den Beschluss jedoch lediglich
zur Beratungsvorlage der Verwaltung herbeizuführen und über die
Änderungsanträge im Rahmen der Haushaltsberatung unter TOP 6 zu beschließen.
Sodann
führt Erster Beigeordneter Maatz in die Diskussion ein und verweist auf die
zuletzt erzielte Verständigung, die Sätze für Betreuung in Kindertagespflege
orientiert am Durchschnitt des interkommunales Vergleichs jeweils zur Haushaltsberatung
erneut zu beraten. Das vereinbarte Verfahren führe unter 1.) zum
Beschlussvorschlag der Verwaltung und sei in der Vorlage ausführlich
dargestellt. Unter 2.) schlage die Verwaltung zusätzlich die Gewährung eines
Mietkostenzuschusses für Großtagespflegestellen - orientiert am
jugendhilfeplanerischen Bedarf - vor.
Ratsherr
Neuhausen begrüßt grundsätzlich die vorgeschlagene Anhebung der Geldleistungen
an Tagespflegepersonen und schlägt ergänzend die Einführung einer dritten Stufe
für ErzieherInnen mit einer Geldleistung von 5,50 €/Std. vor. Der
Mietkostenzuschuss für Großtagespflege werde mitgetragen.
Sachkundiger
Bürger Marzinzik spricht sich gegen die Einführung einer dritten Stufe aus, da
damit die Relation zum Gehalt einer angestellten Erzieherin nicht mehr gewahrt
sei. Bei Betreuung von maximal 5 Kindern ergebe sich ein deutlich höheres
Einkommen, was er angesichts der seines Erachtens hohen Belastung der
Erzieherinnen in den Kindertageseinrichtungen insbesondere bei der U3-Betreuung
für nicht gerechtfertigt halte.
Ratsfrau
Glasmacher unterstützt die Schaffung einer 3. Stufe mit einem Stundensatz von
5,50 €. Diese solle jedoch neben den Tagespflegepersonen mit mindestens
5-jähriger Berufserfahrung gleichermaßen für alle pädagogischen Fachkräfte,
z.B. auch Lehrer, gelten. Das Ziel sei, Leistung, Bildung und Qualifikation
angemessen zu bezahlen. Angesichts der einer Tagespflegeperson entstehenden
Zusatzbelastungen z.B. für Spielzeug, Reinigung, Nebenkosten etc. halte sie
diese erhöhte Leistung für angemessen.
Fachbereichsleiter
Annacker erläutert, warum die Verwaltung – trotz vielfach anderer Handhabung in
umliegenden Kommunen - die Schaffung einer 3. Stufe für ErzieherInnen oder päd.
Fachkräfte im Allgemeinen grundsätzlich nicht unterstütze. So sei es Aufgabe
des Jugendamtes, für die Pflichtleistungen z.B. im Rahmen der Erziehungshilfen
ein angemessenes Entgelt zu verhandeln oder für die Durchführung der Leistung
Träger mit angemessenen und bedarfsgerechten Sätzen zu beauftragen. Bei der Berechnung
des Entgeltes spiele die Qualifikation als Basis für die Kosten des
Arbeitsplatzes eine maßgebliche Rolle. Die Absolvierung der Aufbauqualifikation
über 160 Stunden sei für die Ausübung der Tagespflege ausreichend und
gesetzeskonform, eine höhere Qualifikation sei nicht erforderlich und könne
daher nicht zu höheren Entgeltsätzen führen. Zudem verfügten Lehrer und
Psychologen nicht per se über Erfahrungen im Umgang mit Kleinkindern.
Ratsherr
Wartchow verweist zunächst auf die getroffene Absprache, die Höhe der
Geldleistung stetig weiterzuentwickeln, jeweils orientiert am Durchschnitt der
umliegenden Kommunen. Bezüglich der beantragten 3. Stufe stelle sich die Frage,
ob bei Großtagespflege eine Betreuungskraft zwingend eine Erzieherausbildung
nachweisen müsse.
Fachbereichsleiter Annacker erläutert, dass es keine
entsprechende gesetzliche Vorgabe gebe, die Vereinbarung mit dem OBV Meerbusch
e.V. allerdings als Einzige eine solche Position enthalte. Diese sei
aufgenommen worden, um Synergieeffekte beim parallelen Betrieb von
Großtagespflege und Kindertageseinrichtung insbesondere hinsichtlich möglicher
Vertretungssituationen nutzen zu können.
Ratsfrau Niederdellmann-Siemes führt aus, dass auch in anderen Großtagespflegestellen ErzieherInnen angestellt seien und diese höhere Qualifikation zu einer entsprechend besseren Bezahlung führen müsse. Die Stadt stehe in der Pflicht, den Rechtsanspruch auf einen U3-Betreuungsplatz sicher zu stellen, was aufgrund unzureichender Kita-Plätze nur mit den Tagespflegepersonen zu gewährleisten sei.
Ratsherr Berthold sieht die Entwicklung auf dem richtigen Weg, allerdings könnten die Aufgaben nur Schritt für Schritt angegangen werden. Die Einführung einer 3. Stufe suggeriere, dass damit auch eine bessere Erziehung einhergehe als von „normalen“ Tagespflegepersonen geleistet werde. Die Entscheidung einer Erzieherin, als Tagesmutter tätig zu werden, sei jedoch seines Erachtens eher von anderen Faktoren abhängig. Die FDP-Fraktion spreche sich daher gegen die Einführung einer 3. Stufe aus.
Zum Verwaltungsvorschlag, Großtagespflegestellen einen Mietzuschuss zu gewähren, vertrete die FDP im Übrigen eine andere Meinung, so dass er vorschlage, die beiden Punkte getrennt zur Abstimmung zu bringen.
Ratsfrau Glasmacher weist ergänzend darauf hin, dass ein maßgeblicher Grund für die hohe Nachfrage in der großen Flexibilität der Tagespflegepersonen liege. Bezüglich des Mietkostenzuschusses halte sie gegebenenfalls einen Zuschuss für alle Tagespflegepersonen je Kind und qm für erforderlich.
Erster Beigeordneter Maatz legt abschließend die möglichen Auswirkungen der Änderungsanträge auf den Haushaltsentwurf 2016 (ohne Berücksichtigung der Veränderungsliste) dar:
der UWG-Antrag bewirke einen Mehrbedarf in Höhe von 291.000 €,
der SPD-Antrag bewirke einen Mehrbedarf in Höhe von 158.000 €.
Sodann erfolgt die Abstimmung über den Verwaltungsvorschlag, getrennt nach 1.) Geldleistungen für Tagespflegepersonen und 2.) Gewährung eines Mietkostenzuschusses für Großtagespflege.