Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt, die Geldleistung an Tagespflegepersonen zum 01.01.2016 auf 3,65 € bei TPP mit Grundqualifikation und 4,80 € bei TPP mit Aufbauqualifikation festzusetzten. Die Verwaltung wird beauftragt, in der kommenden Sitzung die entsprechende Satzungsänderung zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

3

 

 

SPD

2

 

FDP

1

 

Bündnis 90/Die Grünen

1

 

 

UWG

 

1

 

In der Jugendarbeit erfahrene Männer und Frauen

1

 

 

Personen, die von freien Vereinigungen vorgeschlagen sind

 

 

 

Männer und Frauen, die von den Jugendverbänden vorgeschlagen sind

4

 

 

Gesamt:

10

3

 

 

Der Beschlussvorschlag ist mehrheitlich angenommen.

 

 

Beschluss:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Gewährung einer Mietkostenpauschale von bis zu 50% der Warmmiete, höchstens 400 € monatlich bei Betrieb einer Großtagespflegestelle im Stadtgebiet. Die Gewährung der Mietkostenpauschale ist an die vom Jugendamt zu erfolgende Prüfung der Geeignetheit der Räume sowie der überwiegenden Belegung der Plätze im Jahresmittel mit Meerbuscher Kindern als auch an den jugendhilfeplanerischen Bedarf gebunden.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

3

 

 

SPD

2

 

FDP

1

 

Bündnis 90/Die Grünen

1

 

 

UWG

 

1

 

In der Jugendarbeit erfahrene Männer und Frauen

1

 

 

Personen, die von freien Vereinigungen vorgeschlagen sind

 

 

 

Männer und Frauen, die von den Jugendverbänden vorgeschlagen sind

3

1

 

Gesamt:

10

3

 

 

Der Beschlussvorschlag ist mehrheitlich angenommen.

 

 

Ratsherr Eimer erklärt sich zu TOP 3 für befangen und wird bei Beratung und Beschlussfassung von Ratsfrau Niederdellmann-Siemes vertreten.

Sachkundiger Bürger Harms nimmt wegen Befangenheit ebenfalls nicht an Beratung und Beschlussfassung teil.

 

 

 


Im Hinblick auf die zur Haushaltsberatung 2016 vorliegenden Änderungsanträge bezüglich der Förderung von Kindern in Tagespflege wird vereinbart, die Anträge bereits in die Beratung zu TOP 3 einzubeziehen, den Beschluss jedoch lediglich zur Beratungsvorlage der Verwaltung herbeizuführen und über die Änderungsanträge im Rahmen der Haushaltsberatung unter TOP 6 zu beschließen.

 

Sodann führt Erster Beigeordneter Maatz in die Diskussion ein und verweist auf die zuletzt erzielte Verständigung, die Sätze für Betreuung in Kindertagespflege orientiert am Durchschnitt des interkommunales Vergleichs jeweils zur Haushaltsberatung erneut zu beraten. Das vereinbarte Verfahren führe unter 1.) zum Beschlussvorschlag der Verwaltung und sei in der Vorlage ausführlich dargestellt. Unter 2.) schlage die Verwaltung zusätzlich die Gewährung eines Mietkostenzuschusses für Großtagespflegestellen - orientiert am jugendhilfeplanerischen Bedarf - vor.

 

Ratsherr Neuhausen begrüßt grundsätzlich die vorgeschlagene Anhebung der Geldleistungen an Tagespflegepersonen und schlägt ergänzend die Einführung einer dritten Stufe für ErzieherInnen mit einer Geldleistung von 5,50 €/Std. vor. Der Mietkostenzuschuss für Großtagespflege werde mitgetragen.

 

Sachkundiger Bürger Marzinzik spricht sich gegen die Einführung einer dritten Stufe aus, da damit die Relation zum Gehalt einer angestellten Erzieherin nicht mehr gewahrt sei. Bei Betreuung von maximal 5 Kindern ergebe sich ein deutlich höheres Einkommen, was er angesichts der seines Erachtens hohen Belastung der Erzieherinnen in den Kindertageseinrichtungen insbesondere bei der U3-Betreuung für nicht gerechtfertigt halte.

 

Ratsfrau Glasmacher unterstützt die Schaffung einer 3. Stufe mit einem Stundensatz von 5,50 €. Diese solle jedoch neben den Tagespflegepersonen mit mindestens 5-jähriger Berufserfahrung gleichermaßen für alle pädagogischen Fachkräfte, z.B. auch Lehrer, gelten. Das Ziel sei, Leistung, Bildung und Qualifikation angemessen zu bezahlen. Angesichts der einer Tagespflegeperson entstehenden Zusatzbelastungen z.B. für Spielzeug, Reinigung, Nebenkosten etc. halte sie diese erhöhte Leistung für angemessen.

 

Fachbereichsleiter Annacker erläutert, warum die Verwaltung – trotz vielfach anderer Handhabung in umliegenden Kommunen - die Schaffung einer 3. Stufe für ErzieherInnen oder päd. Fachkräfte im Allgemeinen grundsätzlich nicht unterstütze. So sei es Aufgabe des Jugendamtes, für die Pflichtleistungen z.B. im Rahmen der Erziehungshilfen ein angemessenes Entgelt zu verhandeln oder für die Durchführung der Leistung Träger mit angemessenen und bedarfsgerechten Sätzen zu beauftragen. Bei der Berechnung des Entgeltes spiele die Qualifikation als Basis für die Kosten des Arbeitsplatzes eine maßgebliche Rolle. Die Absolvierung der Aufbauqualifikation über 160 Stunden sei für die Ausübung der Tagespflege ausreichend und gesetzeskonform, eine höhere Qualifikation sei nicht erforderlich und könne daher nicht zu höheren Entgeltsätzen führen. Zudem verfügten Lehrer und Psychologen nicht per se über Erfahrungen im Umgang mit Kleinkindern.

 

Ratsherr Wartchow verweist zunächst auf die getroffene Absprache, die Höhe der Geldleistung stetig weiterzuentwickeln, jeweils orientiert am Durchschnitt der umliegenden Kommunen. Bezüglich der beantragten 3. Stufe stelle sich die Frage, ob bei Großtagespflege eine Betreuungskraft zwingend eine Erzieherausbildung nachweisen müsse.

 

Fachbereichsleiter Annacker erläutert, dass es keine entsprechende gesetzliche Vorgabe gebe, die Vereinbarung mit dem OBV Meerbusch e.V. allerdings als Einzige eine solche Position enthalte. Diese sei aufgenommen worden, um Synergieeffekte beim parallelen Betrieb von Großtagespflege und Kindertageseinrichtung insbesondere hinsichtlich möglicher Vertretungssituationen nutzen zu können.

 

Ratsfrau Niederdellmann-Siemes führt aus, dass auch in anderen Großtagespflegestellen ErzieherInnen angestellt seien und diese höhere Qualifikation zu einer entsprechend besseren Bezahlung führen müsse. Die Stadt stehe in der Pflicht, den Rechtsanspruch auf einen U3-Betreuungsplatz sicher zu stellen, was aufgrund unzureichender Kita-Plätze nur mit den Tagespflegepersonen zu gewährleisten sei.

 

Ratsherr Berthold sieht die Entwicklung auf dem richtigen Weg, allerdings könnten die Aufgaben nur Schritt für Schritt angegangen werden. Die Einführung einer 3. Stufe suggeriere, dass damit auch eine bessere Erziehung einhergehe als von „normalen“ Tagespflegepersonen geleistet werde. Die Entscheidung einer Erzieherin, als Tagesmutter tätig zu werden, sei jedoch seines Erachtens eher von anderen Faktoren abhängig. Die FDP-Fraktion spreche sich daher gegen die Einführung einer 3. Stufe aus.

Zum Verwaltungsvorschlag, Großtagespflegestellen einen Mietzuschuss zu gewähren, vertrete die FDP im Übrigen eine andere Meinung, so dass er vorschlage, die beiden Punkte getrennt zur Abstimmung zu bringen.

 

Ratsfrau Glasmacher weist ergänzend darauf hin, dass ein maßgeblicher Grund für die hohe Nachfrage in der großen Flexibilität der Tagespflegepersonen liege. Bezüglich des Mietkostenzuschusses halte sie gegebenenfalls einen Zuschuss für alle Tagespflegepersonen je Kind und qm für erforderlich.

 

Erster Beigeordneter Maatz legt abschließend die möglichen Auswirkungen der Änderungsanträge auf den Haushaltsentwurf 2016 (ohne Berücksichtigung der Veränderungsliste) dar:

der UWG-Antrag bewirke einen Mehrbedarf in Höhe von 291.000 €,

der SPD-Antrag  bewirke einen Mehrbedarf in Höhe von 158.000 €.

 

Sodann erfolgt die Abstimmung über den Verwaltungsvorschlag, getrennt nach 1.) Geldleistungen für Tagespflegepersonen und 2.) Gewährung eines Mietkostenzuschusses für Großtagespflege.