Beschluss:

 

Der Rat beschließt:

 

  1. Die Anteile der Allgemeinheit an den einzelnen Straßengruppen werden wie folgt festgesetzt:

 

a)  Anliegerstraßen                                                     2 %

b)  Fußgängerzonen                                                  67 %

c)  Innerörtliche Straßen                                           21 %

d)  Überörtliche Straßen                                           30 %

 

  1. Aus dem Betriebsergebnis 2012 wird die verbliebene Unterdeckung bei den Anliegerstraßen zu 50% (-12.054,70 €) und bei den Fußgängerzonen ebenfalls zu 50% (-1.032,59 €) vorgetragen.

 

Aus dem Betriebsergebnis 2013 werden die Unterdeckung bei den Anliegerstraßen zu 50% (-1.040,19 €), bei den Fußgängerzonen zu 50 % (-754,74 €), bei den innerörtlichen Straßen zu 60% (-52.118,94 €) und bei den überörtlichen Straßen zu 50% (-15.462,37 €) kostensteigernd in die Kalkulation 2016 vorgetragen.

 

  1. Die Gebührensätze je Meter Grundstücksseite werden wie folgt festgesetzt:

 

a)  Anliegerstraßen                                              1,76 €/m              (2015:  1,60 €/m)

b)  Fußgängerzonen                                          12,10 €/m              (2015:  9,60 €/m)

c)  Innerörtliche Straßen                                      5,11 €/m              (2015:  5,91 €/m)

d)  Überörtliche Straßen                                      5,09 €/m              (2015:  5,67 €/m)

 

  1. Die XXXVII. Änderungssatzung (Anlage) und die zugehörigen Änderungen zum Straßenverzeichnis (Anlage) werden beschlossen.

Die Gebührenkalkulation wird Bestandteil des Beschlusses.

 


Ratsherr Gabernig erklärt für die FDP, das sie auch hier nicht zustimmen könne, da die Belastung der Anwohner von Fußgängerzonen zu hoch sei.


Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

22

 

 

SPD

8

 

 

FDP

 

5

 

Bündnis 90 / Die Grünen

6

 

 

UWG

-

-

 

Die Linke/Piratenpartei

2

 

 

Die Aktiven

1

 

 

Bürgermeisterin

1

 

 

Gesamt

40

5