Beschluss:
Der Rat beschließt:
- Die Anteile der Allgemeinheit an den
einzelnen Straßengruppen werden wie folgt festgesetzt:
a) Anliegerstraßen 2
%
b) Fußgängerzonen 67
%
c) Innerörtliche
Straßen 21
%
d) Überörtliche
Straßen 30
%
- Aus dem Betriebsergebnis 2012 wird die verbliebene Unterdeckung bei
den Anliegerstraßen zu 50% (-12.054,70 €) und bei den Fußgängerzonen
ebenfalls zu 50% (-1.032,59 €) vorgetragen.
Aus dem Betriebsergebnis 2013 werden die
Unterdeckung bei den Anliegerstraßen zu 50% (-1.040,19 €), bei den
Fußgängerzonen zu 50 % (-754,74 €), bei den innerörtlichen Straßen zu 60%
(-52.118,94 €) und bei den überörtlichen Straßen zu 50%
(-15.462,37 €) kostensteigernd in die Kalkulation 2016 vorgetragen.
- Die Gebührensätze je Meter Grundstücksseite
werden wie folgt festgesetzt:
a) Anliegerstraßen 1,76
€/m (2015: 1,60 €/m)
b) Fußgängerzonen 12,10
€/m (2015: 9,60 €/m)
c) Innerörtliche
Straßen 5,11
€/m (2015: 5,91 €/m)
d) Überörtliche
Straßen 5,09
€/m (2015: 5,67 €/m)
- Die XXXVII. Änderungssatzung (Anlage)
und die zugehörigen Änderungen zum Straßenverzeichnis (Anlage) werden
beschlossen.
Die Gebührenkalkulation wird Bestandteil des Beschlusses.
Ratsherr Gabernig erklärt für die FDP, das sie auch hier nicht zustimmen könne, da die Belastung der Anwohner von Fußgängerzonen zu hoch sei.
Abstimmungsergebnis:
|
Ja |
Nein |
Enthaltungen |
CDU |
22 |
|
|
SPD |
8 |
|
|
FDP |
|
5 |
|
Bündnis
90 / Die Grünen |
6 |
|
|
UWG |
- |
- |
|
Die
Linke/Piratenpartei |
2 |
|
|
Die
Aktiven |
1 |
|
|
Bürgermeisterin |
1 |
|
|
Gesamt |
40 |
5 |
|