Beschluss:
Der Rat beschließt:
1. Die Schmutzwassergebühr für das Jahr 2016
wird auf 2,16 €/m3, die Niederschlagswassergebühr für das Jahr 2016
wird auf 0,97 €/m2 festgesetzt. Die Gebührenkalkulation für das Jahr
2016 wird Gegenstand des Beschlusses.
2. Bei der Kalkulation der Schmutzwassergebühr
wird die Überdeckung aus der Betriebskostenabrechnung 2014 zu 60%, das sind
57.104,73 €, kostenmindernd vorgetragen. Die verbleibenden 10 % der
Überdeckung aus dem Betriebsergebnis 2013 (33.158,93 €) werden kostenmindernd
vorgetragen.
3. Bei der Kalkulation der
Niederschlagswassergebühr erfolgt aus der Überdeckung der
Betriebskostenabrechnung 2012 ein kostenmindernder Vortrag in Höhe der
verbleibenden 30%, das sind 96.117,27 €, ein kostensteigender Vortrag der
bisher nicht verwendeten 50% der Unterdeckung aus der Betriebskostenabrechnung
2013, das sind -25.758,72 € und ein kostenmindernder Vortrag aus der
Betriebskostenabrechnung 2014 in Höhe von 100%, das sind 113.859,18€. Aus der
Sonderrücklage für den Gebührenausgleich werden 219.975,36 € entnommen und
kostenmindernd eingesetzt.
4. Die Jahresgebühr für das Ablesen der
Wasserzwischenzähler, den Ersteinbau des Wasserzwischenzählers und die
Zählerauswechslung im Rahmen des Eichgesetzes wird auf 25,51 € festgesetzt.
5. Die VII. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Meerbusch vom 01.12.2008 (Anlage) wird beschlossen.
Ratsherr Gabernig erklärt für die FDP-Fraktion, dass sie nicht zustimmen könne, da der Kalkulation ein Zinssatz von 6% zugrunde liege, nach Ansicht der FDP aber maximal ein Zinssatz von 4% berechtigt sei.
Abstimmungsergebnis:
|
Ja |
Nein |
Enthaltungen |
CDU |
22 |
|
|
SPD |
8 |
|
|
FDP |
|
5 |
|
Bündnis
90 / Die Grünen |
6 |
|
|
UWG |
- |
- |
|
Die
Linke/Piratenpartei |
|
2 |
|
Die
Aktiven |
|
1 |
|
Bürgermeisterin |
1 |
|
|
Gesamt |
37 |
8 |
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