Beschluss:

 

Der Rat beschließt:

 

1.    Die Schmutzwassergebühr für das Jahr 2016 wird auf 2,16 €/m3, die Niederschlagswassergebühr für das Jahr 2016 wird auf 0,97 €/m2 festgesetzt. Die Gebührenkalkulation für das Jahr 2016 wird Gegenstand des Beschlusses.

 

2.    Bei der Kalkulation der Schmutzwassergebühr wird die Überdeckung aus der Betriebskostenabrechnung 2014 zu 60%, das sind 57.104,73 €, kostenmindernd vorgetragen. Die verbleibenden 10 % der Überdeckung aus dem Betriebsergebnis 2013 (33.158,93 €) werden kostenmindernd vorgetragen.

 

3.    Bei der Kalkulation der Niederschlagswassergebühr erfolgt aus der Überdeckung der Betriebskostenabrechnung 2012 ein kostenmindernder Vortrag in Höhe der verbleibenden 30%, das sind 96.117,27 €, ein kostensteigender Vortrag der bisher nicht verwendeten 50% der Unterdeckung aus der Betriebskostenabrechnung 2013, das sind -25.758,72 € und ein kostenmindernder Vortrag aus der Betriebskostenabrechnung 2014 in Höhe von 100%, das sind 113.859,18€. Aus der Sonderrücklage für den Gebührenausgleich werden 219.975,36 € entnommen und kostenmindernd eingesetzt.

 

4.    Die Jahresgebühr für das Ablesen der Wasserzwischenzähler, den Ersteinbau des Wasserzwischenzählers und die Zählerauswechslung im Rahmen des Eichgesetzes wird auf 25,51 € festgesetzt.

 

5.    Die VII. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Meerbusch vom 01.12.2008 (Anlage) wird beschlossen.

 


Ratsherr Gabernig erklärt für die FDP-Fraktion, dass sie nicht zustimmen könne, da der  Kalkulation ein Zinssatz von 6% zugrunde liege, nach Ansicht der FDP aber maximal ein Zinssatz von 4% berechtigt sei.


Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

22

 

 

SPD

8

 

 

FDP

 

5

 

Bündnis 90 / Die Grünen

6

 

 

UWG

-

-

 

Die Linke/Piratenpartei

 

2

 

Die Aktiven

 

1

 

Bürgermeisterin

1

 

 

Gesamt

37

8