Beschluss:

 

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:

 

1.       Die Schmutzwassergebühr für das Jahr 2016 wird auf 2,16 €/m3, die Niederschlagswassergebühr für das Jahr 2016 wird auf 0,97 €/m2 festgesetzt. Die Gebührenkalkulation für das Jahr 2016 wird Gegenstand des Beschlusses.

 

2.       Bei der Kalkulation der Schmutzwassergebühr wird die Überdeckung aus der Betriebskostenabrechnung 2014 zu 60%, das sind 57.104,73 €, kostenmindernd vorgetragen. Die verbleibenden 10 % der Überdeckung aus dem Betriebsergebnis 2013 (33.158,93 €) werden kostenmindernd vorgetragen.

 

3.       Bei der Kalkulation der Niederschlagswassergebühr erfolgt aus der Überdeckung der Betriebskostenabrechnung 2012 ein kostenmindernder Vortrag in Höhe der verbleibenden 30%, das sind 96.117,27 €, ein kostensteigender Vortrag der bisher nicht verwendeten 50% der Unterdeckung aus der Betriebskostenabrechnung 2013, das sind -25.758,72 € und ein kostenmindernder Vortrag aus der Betriebskostenabrechnung 2014 in Höhe von 100%, das sind 113.859,18€. Aus der Sonderrücklage für den Gebührenausgleich werden 219.975,36 € entnommen und kostenmindernd eingesetzt.

 

4.       Die Jahresgebühr für das Ablesen der Wasserzwischenzähler, den Ersteinbau des Wasserzwischenzählers und die Zählerauswechslung im Rahmen des Eichgesetzes wird auf 25,51 € festgesetzt.

 

5.       Die VII. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Meerbusch vom 01.12.2008 (Anlage) wird beschlossen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

8

 

 

SPD

3

 

 

FDP

 

2

 

Bündnis 90/Die Grünen

2

 

 

UWG

1

 

 

Fraktion DIE LINKE und Piraten

1

 

 

Gesamt:

15

2

0

 

 

 

 

Beschlussantrag der FDP-Fraktion:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, den berücksichtigten kalkulatorischen Zinssatz von 6 % auf 4 % zu reduzieren und die Gebühren auf dieser Grundlage neu zu berechnen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

 

8

 

SPD

 

3

 

FDP

2

 

 

Bündnis 90/Die Grünen

 

2

 

UWG

 

1

 

Fraktion DIE LINKE und Piraten

1

 

Gesamt:

3

14

0

Der Antrag ist damit abgelehnt.

 

 

Zu dem Antrag von Ratsherrn Gabernig im Namen der FDP-Fraktion stellt Herr Trapp fest, dass der kalkulatorische Zinssatz von 6 % zulässig und geboten sei.

 

 


Sprecher im Rat: Ratsherr Jürgens