Beschluss:

 

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:

 

  1. Die Anteile der Allgemeinheit an den einzelnen Straßengruppen werden wie folgt festgesetzt:

 

a)  Anliegerstraßen                                                                          2 %

b)  Fußgängerzonen                                                                      67 %

c)   Innerörtliche Straßen                                                             21 %

d)  Überörtliche Straßen                                                             30 %

 

  1. Aus dem Betriebsergebnis 2012 wird die verbliebene Unterdeckung bei den Anliegerstraßen zu 50% (-12.054,70 €) und bei den Fußgängerzonen ebenfalls zu 50% (-1.032,59 €) vorgetragen.

 

Aus dem Betriebsergebnis 2013 werden die Unterdeckung bei den Anliegerstraßen zu 50% (-1.040,19 €), bei den Fußgängerzonen zu 50 % (-754,74 €), bei den innerörtlichen Straßen zu 60% (-52.118,94 €) und bei den überörtlichen Straßen zu 50% (-15.462,37 €) kostensteigernd in die Kalkulation 2016 vorgetragen.

 

  1. Die Gebührensätze je Meter Grundstücksseite werden wie folgt festgesetzt:

 

a)  Anliegerstraßen                                                               1,76 €/m                  (2015:   1,60 €/m)

b)  Fußgängerzonen                                                           12,10 €/m                  (2015:   9,60 €/m)

c)   Innerörtliche Straßen                                                    5,11 €/m                  (2015:   5,91 €/m)

d)  Überörtliche Straßen                                                     5,09 €/m                  (2015:   5,67 €/m)

 

 

 

  1. Die XXXVII. Änderungssatzung (Anlage A) und die zugehörigen Änderungen zum Straßenverzeichnis (Anlage B) werden beschlossen.

Die Gebührenkalkulation wird Bestandteil des Beschlusses.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

8

 

 

SPD

3

 

 

FDP

 

2

 

Bündnis 90/Die Grünen

2

 

 

UWG

1

 

 

Fraktion DIE LINKE und Piraten

1

 

 

Gesamt:

15

2

0

 

 

Sprecher im Rat: Ratsherr Jürgens

 

 

 

Beschlussantrag der FDP-Fraktion:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, den Gebührensatz unter Ziffer 3. b) bei den Fußgängerzonen von 12,10 €/m auf den Gebührensatz von 2015 in Höhe von 9,60 €/m zu reduzieren.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

 

8

 

SPD

 

3

 

FDP

2

 

 

Bündnis 90/Die Grünen

 

2

 

UWG

 

1

 

Fraktion DIE LINKE und Piraten

 

1

 

Gesamt:

2

15

0

Der Antrag ist damit abgelehnt.

 

Ratsherr Gabernig begründet den Antrag im Namen der FDP-Fraktion mit der gravierenden Erhöhung von ca. 30 %. Er könne nicht feststellen, dass dieser Gebührenerhöhung eine entsprechende Verbesserung der Leistung gegenüber stehe.

 

Herr Trapp erläutert, dass die Gebühren getrennt nach Straßenarten kalkuliert werden. Da in der Kalkulation die voraussichtlichen Kosten im Bereich der Fußgängerzonen berücksichtigt wurden, könne die Gebühr nur niedriger werden, wenn der Allgemeinanteil von derzeit 67% erhöht würde.