Sitzung: 18.11.2015 Ausschuss für Klima, Umwelt, Bau
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 2, Enthaltungen: 0
Vorlage: FB5/0309/2015
Beschluss:
Der Bau- und
Umweltausschuss empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:
- Die
Anteile der Allgemeinheit an den einzelnen Straßengruppen werden wie folgt
festgesetzt:
a) Anliegerstraßen 2
%
b) Fußgängerzonen 67
%
c) Innerörtliche
Straßen 21
%
d) Überörtliche
Straßen 30
%
- Aus dem
Betriebsergebnis 2012 wird die verbliebene Unterdeckung bei den
Anliegerstraßen zu 50% (-12.054,70 €) und bei den Fußgängerzonen
ebenfalls zu 50% (-1.032,59 €) vorgetragen.
Aus dem Betriebsergebnis 2013 werden die
Unterdeckung bei den Anliegerstraßen zu 50% (-1.040,19 €), bei den
Fußgängerzonen zu 50 % (-754,74 €), bei den innerörtlichen Straßen zu 60%
(-52.118,94 €) und bei den überörtlichen Straßen zu 50%
(-15.462,37 €) kostensteigernd in die Kalkulation 2016 vorgetragen.
- Die
Gebührensätze je Meter Grundstücksseite werden wie folgt festgesetzt:
a) Anliegerstraßen 1,76
€/m (2015: 1,60 €/m)
b) Fußgängerzonen 12,10
€/m (2015: 9,60 €/m)
c) Innerörtliche
Straßen 5,11
€/m (2015: 5,91 €/m)
d) Überörtliche
Straßen 5,09
€/m (2015: 5,67 €/m)
- Die
XXXVII. Änderungssatzung (Anlage A)
und die zugehörigen Änderungen zum Straßenverzeichnis (Anlage B) werden beschlossen.
Die Gebührenkalkulation wird Bestandteil des Beschlusses.
Abstimmungsergebnis:
|
Ja |
Nein |
Enthaltungen |
CDU |
8 |
|
|
SPD |
3 |
|
|
FDP |
|
2 |
|
Bündnis 90/Die
Grünen |
2 |
|
|
UWG |
1 |
|
|
Fraktion DIE
LINKE und Piraten |
1 |
|
|
Gesamt: |
15 |
2 |
0 |
Sprecher im Rat: Ratsherr Jürgens
Beschlussantrag
der FDP-Fraktion:
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, den Gebührensatz unter Ziffer 3. b) bei den Fußgängerzonen von 12,10 €/m auf den Gebührensatz von 2015 in Höhe von 9,60 €/m zu reduzieren.
Abstimmungsergebnis:
|
Ja |
Nein |
Enthaltungen |
CDU |
|
8 |
|
SPD |
|
3 |
|
FDP |
2 |
|
|
Bündnis 90/Die
Grünen |
|
2 |
|
UWG |
|
1 |
|
Fraktion DIE
LINKE und Piraten |
|
1 |
|
Gesamt: |
2 |
15 |
0 |
Der Antrag ist damit abgelehnt.
Ratsherr Gabernig begründet den Antrag im Namen der FDP-Fraktion mit der gravierenden Erhöhung von ca. 30 %. Er könne nicht feststellen, dass dieser Gebührenerhöhung eine entsprechende Verbesserung der Leistung gegenüber stehe.
Herr Trapp erläutert, dass die Gebühren getrennt nach Straßenarten kalkuliert werden. Da in der Kalkulation die voraussichtlichen Kosten im Bereich der Fußgängerzonen berücksichtigt wurden, könne die Gebühr nur niedriger werden, wenn der Allgemeinanteil von derzeit 67% erhöht würde.