Beschluss: mehrere Beschlüsse

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt eine vorlagegemäße Beschlussfassung.

 

1.   Beschluss über Stellungnahmen

Der Rat der Stadt stimmt der Behandlung der Anregungen nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom             23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBI. I S. 1722), sowie der Behandlung der Stellungnahmen nach § 4 Abs. 1 BauGB gemäß Anlage 1 zur vorliegenden Vorlage zu.

 

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU       

8

 

 

SPD         

3

 

 

FDP          

2

 

 

Grüne       

 

2

 

UWG         

 

1

 

DIE LINKE und Piratenpartei 

 

1

 

Gesamt:    

13

4

 

 

 

 

2.   Beschluss über Stellungnahmen aus der 1. öffentlichen Auslegung und die vorgenommenen Änderungen

Der Rat der Stadt stimmt den Behandlungen der Stellungnahmen aus der 1. öffentlichen Auslegung und der Behandlung der Stellungnahmen nach § 4 Abs. 2 BauGB sowie den vorgenommenen Änderungen in roter Farbe gemäß Anlage 2 und 4 zur vorliegenden Vorlage zu.

 

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU       

8

 

 

SPD         

3

 

 

FDP          

2

 

Grüne       

 

2

 

UWG         

 

1

 

DIE LINKE und Piratenpartei

 

1

 

Gesamt:    

13

4

 

 

 

3.   Beschluss über Stellungnahmen aus der 2. öffentlichen Auslegung

Der Rat der Stadt nimmt Kenntnis von den zum Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 67 A in Meerbusch‑Osterath, Neusser Feldweg / Dörperweg während der 2. öffentlichen Auslegung abgegebenen Stellungnahmen und Stellungnahmen nach § 4 Abs. 2 BauGB und entscheidet hierüber gemäß § 3 Abs. 2 BauGB entsprechend Anlage 3 zur vorliegenden Vorlage.

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU       

8

 

 

SPD         

3

 

 

FDP          

2

 

 

Grüne      

 

2

 

UWG         

 

1

 

DIE LINKE und Piratenpartei  

 

1

 

Gesamt:    

13

4

 

 

4.   Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB

Der Rat der Stadt beschließt die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 67 A in Meerbusch‑Osterath, Neusser Feldweg / Dörperweg, gemäß § 10 (1) Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom     23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBI. I S. 1722) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein‑Westfalen vom 14. Juli 1994 (GV.NRW. S. 666/SGV.NRW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. Juni 2015 (GV.NRW. S. 878) als Satzung mit der Begründung vom 1. September 2015 für ein Gebiet, das die Flurstücke 894, 895, 1200, 1263 und 1264 der Flur 4 der Gemarkung Osterath umfasst, maßgebend ist die Festsetzung des räumlichen Geltungsbereiches gemäß § 9 Abs. 7 BauGB im Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 67 A in Meerbusch‑Osterath, Neusser Feldweg / Dörperweg.

Mit dem Inkrafttreten dieses Bebauungsplanes treten die entgegenstehenden Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 67 A außer Kraft.

 


Frau Steffens erläutert die Beschlussvorlage.

Nach mündlicher Auskunft des Eigentümers der Fllächen, sei dort keine Metadonstation geplant.

 

Seitens Herrn Rettig und Herrn Brauer werden Bedenken bezüglich der Größe des Baukörpers geäußert

.


 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU       

8

 

 

SPD       

3

 

 

FDP          

2

 

 

Grüne       

 

2

 

UWG         

 

1

 

DIE LINKE und Piratenpartei  

 

1

 

Gesamt:    

13

4