Beschluss:
1. Beschluss über
Stellungnahmen
Der Rat der Stadt
nimmt in der 7. Änderung des Bebauungsplan-Entwurfes Nr. 65 B während der öffentlichen
Auslegung abgegebenen Stellungnahmen nach § 4 (2) BauGB zur Kenntnis und
entscheidet hierüber entsprechend Anlage 1 zu dieser Vorlage.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
2. Änderung der 7. Änderung
des Bebauungsplanes Nr. 65 B, Meerbusch-Osterath im Bereich des Sportplatzes
„Krähenacker“
Der Rat der Stadt
beschließt die Änderung der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 65 B,
Meerbusch-Osterath im Bereich des Sportplatzes „Krähenacker“ in grüner Farbe.
Es handelt sich
insbesondere um Hinweise zum
Artenschutz und Kampfmittel.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
3. Satzungsbeschluss gem. §
10 (1) BauGB
Der Rat der Stadt beschließt die 7. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 65 B, Meerbusch‑Osterath im Bereich des
Sportplatzes „Krähenacker“, gemäß § 10 (1) Baugesetzbuch (BauGB) vom
23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert
durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBI. I S. 1722) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das
Land Nordrhein‑Westfalen vom 14. Juli 1994 (GV.NRW. S. 666/
SGV.NRW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. Juni 2015 (GV.NRW. S. 496) als Satzung mit der Begründung vom 25. Juli 2015,
für ein Gebiet, das durch den Rudolf-Lensing-Ring, Sportanlagen, den Friedhof
und Wohnbauflächen begrenzt ist, maßgebend ist die Festsetzung des räumlichen
Geltungsbereiches gemäß § 9 Abs. 7 BauGB in der 7. Änderung des
Bebauungsplan-Entwurfes Nr. 65 B.
Der
Flächennutzungsplan wird gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der
Berichtigung angepasst.
Mit dem Inkrafttreten dieses Bebauungsplanes
treten die entgegenstehenden Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 65 B
außer Kraft.
Ratsherr Damblon berichtet von den Vorberatungen im Ausschuss für Planung und Liegenschaften, der eine einstimmige Beschlussempfehlung an den Rat gebe.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig