Beschluss:

 

1. Beschluss über Stellungnahmen

 

Der Rat der Stadt nimmt in der 7. Änderung des Bebauungsplan-Entwurfes Nr. 65 B während der öffentlichen Auslegung abgegebenen Stellungnahmen nach § 4 (2) BauGB zur Kenntnis und entscheidet hierüber entsprechend Anlage 1 zu dieser Vorlage.

 

Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig

 

2. Änderung der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 65 B, Meerbusch-Osterath im Bereich des Sportplatzes „Krähenacker“

 

Der Rat der Stadt beschließt die Änderung der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 65 B, Meerbusch-Osterath im Bereich des Sportplatzes „Krähenacker“ in grüner Farbe.

Es handelt sich insbesondere um Hinweise zum Artenschutz und Kampfmittel.

 

Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig

 

 

3. Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB

 

Der Rat der Stadt beschließt die 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 65 B, Meerbusch‑Osterath im Bereich des Sportplatzes „Krähenacker“, gemäß § 10 (1) Baugesetzbuch (BauGB) vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBI. I S. 1722) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein‑Westfalen vom 14. Juli 1994 (GV.NRW. S. 666/ SGV.NRW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. Juni 2015 (GV.NRW. S. 496) als Satzung mit der Begründung vom 25. Juli 2015, für ein Gebiet, das durch den Rudolf-Lensing-Ring, Sportanlagen, den Friedhof und Wohnbauflächen begrenzt ist, maßgebend ist die Festsetzung des räumlichen Geltungs­bereiches gemäß § 9 Abs. 7 BauGB in der 7. Änderung des Bebauungsplan-Entwurfes Nr. 65 B.

Der Flächennutzungsplan wird gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung angepasst.

Mit dem Inkrafttreten dieses Bebauungsplanes treten die entgegenstehenden Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 65 B außer Kraft.

 


Ratsherr Damblon berichtet von den Vorberatungen im Ausschuss für Planung und Liegenschaften, der eine einstimmige Beschlussempfehlung an den Rat gebe.


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig