Sitzung: 18.11.2015 Ausschuss für Klima, Umwelt, Bau
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 5, Enthaltungen: 0
Vorlage: SB11/0303/2015
Beschluss:
Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, die II. Änderungssatzung zur Friedhofssatzung (Anlage 1) zu beschließen.
Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, die III. Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung (Anlage 2) mit einer Erhöhung der Gebührentarife um durchschnittlich 16,75 % bei einem Kostendeckungsgrad von 80,03 % zu beschließen. Die Gebührenkalkulation wird Bestandteil des Beschlusses.
Abstimmungsergebnis:
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Ja |
Nein |
Enthaltungen |
CDU |
8 |
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|
SPD |
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3 |
|
FDP |
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2 |
|
Bündnis 90/Die
Grünen |
2 |
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UWG |
1 |
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Fraktion DIE
LINKE und Piraten |
1 |
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Gesamt: |
12 |
5 |
0 |
Sprecher im Rat: Ratsherr Jürgens
Beschlussantrag
der SPD-Fraktion vom 16.11.2015:
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, die III. Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung abzulehnen. Eine Einnahmeverbesserung muss erzielt werden, aber nicht durch den in der Vorlage genannten Weg. Die Berechnung soll nach bisheriger Grundlage erfolgen und in den Haushalt aufgenommen werden.
Abstimmungsergebnis:
|
Ja |
Nein |
Enthaltungen |
CDU |
|
8 |
|
SPD |
3 |
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FDP |
2 |
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|
Bündnis 90/Die
Grünen |
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2 |
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UWG |
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1 |
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Fraktion DIE
LINKE und Piraten |
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1 |
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Gesamt: |
5 |
12 |
0 |
Der Antrag ist damit abgelehnt.
Ratsfrau
Niegeloh erläutert den Antrag der SPD-Fraktion. Sie weist darauf hin, dass die
Entscheidung über die geänderte Methode zur Kalkulation der Friedhofsgebühren
zu kurzfristig angestrebt worden sei. Es müsse über eine grundsätzliche
Gestaltungsänderung der Friedhöfe nachgedacht werden, um die Kosten zu senken.
Dazu seien unterschiedliche Maßnahmen denkbar, deren Konkretisierung Zeit in
Anspruch nehme.
Sachkundiger
Bürger Schmoll ist der Meinung, dass die Urnenbestattung als einfachste aller
Bestattungsarten möglichst kostengünstig bleiben soll.
Ratsfrau
Neukirchen stellt die Frage, ob es möglich sei, die Liegezeit zu verkürzen, um
dadurch die Zahl der Wiederkäufe von Gräbern und die Einnahmen zu erhöhen. Herr
Betsch führt dazu aus, dass die in Meerbusch vorgeschriebene Ruhezeit von 25
Jahren aufgrund der Bodenbeschaffenheit nicht kürzer sein könne, da für den
Zersetzungsprozess diese Zeit nötig sei.
Die
Ratsherren Meffert und Denecke unterstützen das Vorhaben der Verwaltung, die
Gebührenkalkulation gemäß den in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am
04.11.2015 unter TOP 9.5 erläuterten Kriterien durchzuführen.