Beschluss:

 

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, die II. Änderungssatzung zur Friedhofssatzung (Anlage 1) zu beschließen.

 

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, die III. Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung (Anlage 2) mit einer Erhöhung der Gebührentarife um durchschnittlich 16,75 % bei einem Kostendeckungsgrad von 80,03 % zu beschließen. Die Gebührenkalkulation wird Bestandteil des Beschlusses.

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

8

 

 

SPD

 

3

 

FDP

 

2

 

Bündnis 90/Die Grünen

2

 

 

UWG

1

 

 

Fraktion DIE LINKE und Piraten

1

 

 

Gesamt:

12

5

0

 

 

Sprecher im Rat: Ratsherr Jürgens

 

 

 

Beschlussantrag der SPD-Fraktion vom 16.11.2015:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, die III. Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung abzulehnen. Eine Einnahmeverbesserung muss erzielt werden, aber nicht durch den in der Vorlage genannten Weg. Die Berechnung soll nach bisheriger Grundlage erfolgen und in den Haushalt aufgenommen werden.

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

 

8

 

SPD

3

 

FDP

2

 

 

Bündnis 90/Die Grünen

 

2

 

UWG

 

1

 

Fraktion DIE LINKE und Piraten

 

1

 

Gesamt:

5

12

0

Der Antrag ist damit abgelehnt.

 

 

 

 


Ratsfrau Niegeloh erläutert den Antrag der SPD-Fraktion. Sie weist darauf hin, dass die Entscheidung über die geänderte Methode zur Kalkulation der Friedhofsgebühren zu kurzfristig angestrebt worden sei. Es müsse über eine grundsätzliche Gestaltungsänderung der Friedhöfe nachgedacht werden, um die Kosten zu senken. Dazu seien unterschiedliche Maßnahmen denkbar, deren Konkretisierung Zeit in Anspruch nehme.

 

Sachkundiger Bürger Schmoll ist der Meinung, dass die Urnenbestattung als einfachste aller Bestattungsarten möglichst kostengünstig bleiben soll.

 

Ratsfrau Neukirchen stellt die Frage, ob es möglich sei, die Liegezeit zu verkürzen, um dadurch die Zahl der Wiederkäufe von Gräbern und die Einnahmen zu erhöhen. Herr Betsch führt dazu aus, dass die in Meerbusch vorgeschriebene Ruhezeit von 25 Jahren aufgrund der Bodenbeschaffenheit nicht kürzer sein könne, da für den Zersetzungsprozess diese Zeit nötig sei.

 

Die Ratsherren Meffert und Denecke unterstützen das Vorhaben der Verwaltung, die Gebührenkalkulation gemäß den in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 04.11.2015 unter TOP 9.5 erläuterten Kriterien durchzuführen.