Sitzung: 17.11.2015 Ausschuss für Planung und Liegenschaften
Beschluss: mehrere Beschlüsse
Vorlage: FB4/0292/2015
Beschluss:
Der Ausschuss für
Planung und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt eine Beschlussfassung
gemäß dieser Vorlage.
1. Beschluss
über Stellungnahmen
Der Rat der Stadt
nimmt in der 7. Änderung des Bebauungsplan-Entwurfes Nr. 65 B während der
öffentlichen Auslegung abgegebenen Stellungnahmen nach § 4 (2) BauGB zur
Kenntnis und entscheidet hierüber entsprechend Anlage 1 zu dieser Vorlage.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
Herr Brauer und Herr
Jürgens sind bei der Abstimmung abwesend.
2. Änderung der
7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 65 B, Meerbusch-Osterath im Bereich
des
Sportplatzes „Krähenacker“
Der Rat der Stadt
beschließt die Änderung der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 65 B,
Meerbusch-Osterath im Bereich des Sportplatzes „Krähenacker“ in grüner Farbe.
Es handelt sich
insbesondere um
-
Hinweise zum Artenschutz und Kampfmittel.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
Herr Brauer und Herr
Jürgens sind bei der Abstimmung abwesend.
3.
Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
Der Rat der Stadt
beschließt die 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 65 B, Meerbusch‑Osterath
im Bereich des Sportplatzes „Krähenacker“, gemäß
§ 10 (1) Baugesetzbuch (BauGB) vom 23. September 2004
(BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes
vom
20. Oktober 2015
(BGBI. I S. 1722) in Verbindung mit
§ 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein‑Westfalen vom
14. Juli 1994 (GV.NRW. S. 666/SGV.NRW. 2023), zuletzt
geändert durch Gesetz vom 25. Juni 2015 (GV.NRW. S. 496) als
Satzung mit der Begründung vom 25. Juli 2015, für ein Gebiet, das durch den
Rudolf-Lensing-Ring, Sportanlagen, den Friedhof und Wohnbauflächen begrenzt
ist, maßgebend ist die Festsetzung des räumlichen Geltungsbereiches gemäß
§ 9 Abs. 7 BauGB in der 7. Änderung des Bebauungsplan-Entwurfes
Nr. 65 B .
Der Flächennutzungsplan wird gemäß § 13a Abs. 2
Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung
angepasst.
Mit dem Inkrafttreten
dieses Bebauungsplanes treten die entgegenstehenden Festsetzungen des
Bebauungsplanes Nr. 65 B außer Kraft.
Herr Rettig fragt nach den Regelungen zu maximalen Zuschauerzahlen und seltenen Ereignissen.
Frau Steffens erklärt, dass die Zuschauerzahlen in Bebauungsplänen nicht geregelt werden können, sondern im Gutachten mit Erfahrungsberichte eine Worst-Case-Betrachtung erfolgt ist. Die Zahl der seltenen Ereignisse ist über die 18. BImSchV – Sportanlagenlärmschutzverodnung geregelt.
Als selten im Sinne der 18. BImSchV gelten besondere Ereignisse und Veranstaltungen die an höchstens 18 Kalendertagen eines Jahres stattfinden.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
Herr Brauer und Herr Jürgens sind bei der Abstimmung abwesend.