Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Enthaltungen: 1

Beschluss:

 

Der Rat beschließt:

 

Die Verwaltung wird beauftragt:

 

1.      mit den Bezirksregierungen Düsseldorf/Arnsberg eine Verlängerung der Notunterkunft des Landes in der Sporthalle des städt. Mataré-Gymnasiums bis zu den Osterferien 2016 zu vereinbaren;

2.      mit den Bezirksregierungen Düsseldorf/Arnsberg die Einrichtung einer Notunterkunft des Landes im Schulgebäude und der Turnhalle der städt. Barbara–Gerretz-Schule zu vereinbaren und diese nach den Osterferien 2016 zunächst für ein Jahr zu betreiben;

3.      Verhandlungen mit dem Bauverein Meerbusch e.V., GWG Viersen e.V., Wohnungs- und Siedlungs-GmbH Düsseldorf und der GWH Wohnungsgesellschaft mbH Hessen zum Bau von Sozialwohnungen, die zunächst als Flüchtlingsunterkünfte genutzt werden können, für die Standorte „Insterburger Straße“, „Düsseldorfer Straße“, „Moerser Str.“, „Rottstraße“ und „Dickes Loch“ aufzunehmen;

4.      mit der Ev. Kirchengemeinde Büderich Verhandlungen über die Unterbringung von Flüchtlingen auf dem Grundstück an der „Karl Arnold Straße“ zu führen.

5.      zur Vermeidung von Obdachlosigkeit von Asylsuchenden kurzfristig eine weitere Notunterkunft als Erstaufnahmeeinrichtung zu schaffen.

6.      im Hinblick auf die Nutzung der BGS und des weiteren Standortes einer Notunterkunft die Anwohner zu informieren und, soweit entsprechende Informationen vorliegen, die Bürger über weitere Vorhaben rechtzeitig zu unterrichten.

Soweit die Verhandlungen mit den Wohnungsbaugesellschaften für eine zeitnahe Errichtung eines Geschosswohnungsbaus als Flüchtlingsunterkunft/Sozialwohnungen auf dem städt. Gelände „Insterburger Straße“ nicht erfolgreich sind, wird die Verwaltung beauftragt, die Ausschreibung vorzunehmen. Hierzu werden 2.200.000 € als außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung beim Produkt 010 111 140, Technisches Gebäudemanagement (PSP-Element 7.01012096.710.001/78510000 (Flüchtlingsunterkünfte)), bereitgestellt. Die Deckung erfolgt durch die Ermächtigung gem. § 8 Nr. 8 der Haushaltssatzung in Höhe von 691.500,-- Euro, die dann noch fehlende Deckung in Höhe von ca. 1,5 Mio. Euro erfolgt durch die Bereitstellung der VE aus dem Produkt 120 541 010, „Straßen, Wege, Plätze“ (PSP-Element 7.120.012.13.740.001 / 7811 0000 (Unterführung Bahnhof Osterath)).

 


Ratsfrau Glasmacher beantragt, Punkt 3 des Beschlussvorschlages zu streichen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

 

21

 

SPD

 

10

 

FDP

 

6

 

Bündnis 90 / Die Grünen

 

6

 

UWG

1

 

 

Die Linke/Piratenpartei

 

2

 

Die Aktiven

 

2

 

Bürgermeisterin

 

1

 

Gesamt

1

48

 

 

Bürgermeisterin Mielke-Westerlage stellt einleitend dar, dass die Anzahl der Flüchtlinge im Jahre 2015 nochmals erheblich gestiegen sei. Nachdem bundesweit in 2014 203.000 Asylanträge verzeichnet worden seien, seien es bereits im 1. Halbjahr 2015 knapp 180.000 Anträge gewesen. Das Bundesinnenministerium habe die Prognose für das Jahr 2015 im August von 400.000 Flüchtlingen auf erwartete 800.000 korrigiert. Nach neuesten Prognosen sei die Zahl von 1 Mio. Flüchtlingen in diesem Jahr nicht unrealistisch. 200.000 davon müssten in Nordrhein-Westfalen untergebracht werden. Diese Entwicklung zwinge zu entschiedenem Handeln, um die Obdachlosigkeit der Menschen, die zu uns kommen, zu vermeiden. Meerbusch sei leider nicht in der Situation wie teilweise andere Kommunen, die über größere Leerstände bei Wohnimmobilien, Altenheime oder Krankenhäuser verfügen, so dass sich die Unterbringung als schwierig darstelle.

Der Sozialausschuss habe die Thematik in der Sitzung am 22.09. vorberaten. Sie bitte daher den Ausschussvorsitzenden Herr Focken um Bericht. Ratsherr Focken berichtet aus dem Sozialausschuss und erläutert den vom Ausschuss gefassten Empfehlungsbeschluss für den Rat, der einstimmig gefasst worden sei.

Ratsfrau Glasmacher erklärt, dass ihre Fraktion sich nach der Sitzung nochmals mit der Thematik befasst habe. Die Verwaltung solle nochmals die Anmietung von Gewerbeimmobilien am Standort Mollsfeld überprüfen. Sie bitte daher den Punkt 3 aus der Beschlussfassung zu streichen.

Bürgermeisterin Mielke-Westerlage erklärt, dass es sich bei den angesprochenen Immobilien um leerstehende Bürogebäude handele, die eigentümerseits nicht für Zwecke der Unterbringung von Asylsuchenden vermietet würden. Ratsherr Damblon weist darauf hin, dass die Frage der Unterbringung eine schnelle Entscheidung mit zeitnah umsetzbaren Lösungen erforderlich mache. Diese müssten jetzt weiter verifiziert werden.  Ratsfrau Niederdellmann-Siemes  erklärt, dass zügige Entscheidungen zu treffen seien, man habe die Bilder im Kopf. Es gelte jetzt zu handeln, um würdige Unterkünfte zu schaffen und weg von Notaufnahmeeinrichtungen zu kommen. Sie würde es begrüßen, wenn ein einstimmiger Beschluss möglich wäre.

Bürgermeisterin Mielke-Westerlage informiert den Rat, dass der Rhein-Kreis Neuss in der Dreifachsporthalle des Berufsbildungszentrums in Grevenbroich eine Notunterkunft mit 300 Plätzen eingerichtet habe. Um einen reibungsloseren und auch Personalressourcen schonenderen Ablauf zu gewährleisten, sei in der Bürgermeisterrunde vereinbart worden, dass die Erstaufnahmen mit Registrierung und ärztlicher Untersuchung zentral an diesem Standort erfolgt und danach erst eine weitere Verteilung auf die Notunterkünfte im Kreisgebiet vorgenommen wird.

Sie schildert dann die aktuelle Situation in Meerbusch. In Meerbusch seien derzeit 394 Asylsuchende in Festbauten und Privatwohnungen untergebracht. Am 03.08.15 habe die eingerichtete Notunterkunft in der Sporthalle des Mataré-Gymnasiums mit 174 Plätzen ihren Betrieb aufgenommen. Die Plätze der Notunterkunft würden auf die Zuweisungen nach dem Königssteiner Schlüssel auf die Aufnahmequote der Stadt Meerbusch angerechnet. Die Bezirksregierung Arnsberg habe nunmehr mitgeteilt, dass sich die Plätze innerhalb der Betriebszeit von nur 8 Wochen aufgezehrt und die Stadt bereits einen Malus von 80 Flüchtlingen hätte. Hätte die Stadt keine Notunterkunft eingerichtet, wären – die Richtigkeit der Aussage unterstellt – in den vergangenen 8 Wochen Meerbusch wöchentlich 32, monatlich 138 Flüchtlinge zugewiesen worden. Die zusätzliche Aufnahmequote in den ersten 7 Monaten 2015  lag  im Durchschnitt bei 17 Personen/Monat.

Auf Nachfrage habe die Bezirksregierung mit Antwort vom heutigen Tage schriftlich mitgeteilt, Meerbusch müsse von einer Aufnahmeverpflichtung von wöchentl. 18 Flüchtlingen/Woche, mithin 78 Pers./Monat ausgehen. Unabhängig davon, dass sich die Aussagen der Bezirksregierung widersprechen, müsse sich die Stadt darauf einstellen, höhere Zuweisungen aufnehmen zu müssen.

Die Verwaltung arbeite derzeit mit Hochdruck an der Schaffung weiterer Plätze und prüfe derzeit verschiedene Optionen. Zwingend erforderlich seien, schon aus Gründen der Bewirtschaftung durch Wohlfahrtsverbände, größere Unterkünfte. Deshalb schlage sie vor, den Beschlussvorschlag aus dem Sozialausschuss um einen Punkt 5 zu erweitern. Der ergänzende Beschlussvorschlag lautet:

Die Verwaltung wird beauftragt, zur Vermeidung von Obdachlosigkeit von Asylsuchenden kurzfristig eine weitere Notunterkunft als Erstaufnahmeeinrichtung zu schaffen.

Die Johanniter, die auch den Betrieb im Mataré-Gymnasium übernommen haben, haben signalisiert, auch hierfür den Betrieb zu übernehmen.

In der anschließenden umfänglichen Diskussion beteiligen sich Vertreter aller Fraktionen. Sie begrüßen die ergänzende Beschlussempfehlung.

 


Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

21

 

 

SPD

10

 

 

FDP

6

 

 

Bündnis 90 / Die Grünen

6

 

 

UWG

 

 

1

Die Linke/Piratenpartei

2

 

 

Die Aktiven

2

 

 

Bürgermeisterin

1

 

 

Gesamt

48

 

1