Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Der Sozialausschuss empfiehlt dem Rat, folgende Beschlüsse zu fassen:

 

Die Verwaltung wird beauftragt:

 

1.         mit den Bezirksregierungen Düsseldorf/Arnsberg eine Verlängerung der Notunterkunft des Landes in der Sporthalle des städt. Mataré-Gymnasiums bis zu den Osterferien 2016 zu vereinbaren;

2.         mit den Bezirksregierungen Düsseldorf/Arnsberg die Einrichtung einer Notunterkunft des Landes im Schulgebäude, auf dem Schulgelände und der Turnhalle der städt. Barbara–Gerretz-Schule zu vereinbaren und diese nach den Osterferien 2016 zunächst für ein Jahr zu betreiben;

3.         Verhandlungen mit dem Bauverein Meerbusch e.V., GWG Viersen e.V., Wohnungs- und Siedlungs-GmbH Düsseldorf und der GWH Wohnungsgesellschaft mbH Hessen zum Bau von Sozialwohnungen, die zunächst als Flüchtlingsunterkünfte genutzt werden können, für die Standorte „Insterburger Straße“, „Düsseldorfer Straße“, „Rottstraße“, „Dickes Loch“ und „Moerser Straße“ aufzunehmen;

4.         mit der Ev. Kirchengemeinde Büderich Verhandlungen über die Unterbringung von Flüchtlingen auf dem Grundstück an der „Karl-Arnold-Straße“ zu führen.

5.         im Hinblick auf die Nutzung der BGS als Notunterkunft, die Anwohner zu informieren und, soweit entsprechende Informationen vorliegen, die Bürger über weitere Vorhaben rechtzeitig zu unterrichten.

Soweit die Verhandlungen mit den Wohnungsbaugesellschaften für eine zeitnahe Errichtung eines Geschosswohnungsbaus als Flüchtlingsunterkunft/Sozialwohnungen auf dem städt. Gelände „Insterburger Straße“ nicht erfolgreich sind, wird die Verwaltung beauftragt, die Ausschreibung vorzunehmen. Hierzu werden 2.200.000 € als außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung beim Produkt 010 111 140, Technisches Gebäudemanagement (PSP-Element 7.01012096.710.001/78510000 (Flüchtlingsunterkünfte)), bereitgestellt. Die Deckung erfolgt durch die Ermächtigung gem. § 8 Nr. 8 der Haushaltssatzung in Höhe von 691.500,-- Euro, die dann noch fehlende Deckung in Höhe von ca. 1,5 Mio. Euro erfolgt durch die Bereitstellung der VE aus dem Produkt 120 541 010, „Straßen, Wege, Plätze“ (PSP-Element 7.120.012.13.740.001 / 7811 0000 (Unterführung Bahnhof Osterath)).

 


Erster Beigeordneter Maatz erläutert anhand der als Anlage beigefügten Folienpräsentation und unter Bezugnahme auf die Beratungsvorlage ausführlich das Konzept zum weiteren Vorgehen hinsichtlich der Unterbringung von Flüchtlingen in Meerbusch. Neben der aktuellen Flüchtlingssituation und anstehenden Gesetzesinitiativen informiert er über die derzeitige Unterbringungssituation und bestehende Kapazitäten. Des Weiteren erläutert er die Auswirkungen einer in Amtshilfe betriebenen Notunterkunft auf die Zuweisungen von Flüchtlingen für die Kommune. Auch beschreibt er neben dem vorliegenden Verwaltungsvorschlag die geprüften Alternativen und zeigt auf, welche Grundstücke unter Berücksichtigung verschiedenster Ausschlussgründe für die Schaffung temporärer Unterkünfte einerseits und Festbauten andererseits bislang identifiziert wurden. Ergänzend dazu verdeutlicht Herr Klein die Lage der potentiellen Standorte.

 

Erster Beigeordneter Maatz hebt die Vermeidung von Obdachlosigkeit von Flüchtlingen als aktuell vorrangiges Ziel hervor. Keiner könne sich dem Zuzug der Flüchtlinge verschließen. Alle Kommunen müssten sich der humanitären Herausforderung stellen, vor Ort lokale Lösungsansätze zu finden, um die Anzahl der Menschen rechtzeitig und dennoch gut aufnehmen zu können. Dabei wünsche er sich auch für zukünftige Standorte eine Willkommenskultur, vergleichbar der in der Turnhalle am Mataré-Gymnasium. Es sei davon auszugehen, dass das Land infolge der überlasteten Landesunterkünfte auch weiterhin in Amtshilfe auf die Kommunen zugreifen werde. Unabhängig von der Unterbringung in Notunterkünften wie in der Turnhalle Mataré und zukünftig in der Barbara-Gerretz-Schule sei es jedoch unabdingbar, begleitend auch Festbauten mit der Option einer späteren Nutzung als sozialer Wohnraum zu errichten, so wie es das vorliegende Konzept auch vorsähe.

 

Vor dem Hintergrund des weiterhin gegebenen Zeitdrucks schlage die Verwaltung heute vor, den Umzug der Schüler der Barbara-Gerretz-Schule in das Hauptschulgebäude drei Monate vorzuziehen, um dort eine erweiterte Notunterkunft in Amtshilfe für das Land zu schaffen. Für gute Bedingungen hinsichtlich des frühzeitigen Umzuges der Grundschüler werde die Stadt Sorge tragen. Alle weiteren dargelegten Alternativen seien im Hinblick auf die Unwägbarkeit der Prognosen, der knappen zeitlichen Ressourcen wie auch bezüglich der Lieferbarkeit von mobilen Wohneinheiten, nachrangig zu beurteilen. Auch die volle Kostenübernahme des Landes für die Aufwendungen der Notunterkunft müsse bei der Beurteilung der Alternativen Berücksichtigung finden, da so der Fokus für die Verwendung von städtischen Mitteln auf langfristige Unterbringungsmöglichkeiten und die Schaffung von öffentlich geförderten Wohneinheiten gerichtet werden könne. Das vorliegende Konzept schaffe zunächst voraussichtlich eine Nachhaltigkeit bis zum Jahr 2017. Unabhängig davon sei man aber täglich weiter auf der Suche nach zusätzlichen Unterbringungsmöglichkeiten.

 

Im Anschluss an den Vortrag der Verwaltung eröffnet Vorsitzender Focken den anwesenden Einwohnern und Einwohnerinnen die Möglichkeit, die zunächst im Rahmen der Einwohnerfragestunde zu diesem Tagesordnungspunkt zurückgestellten Anliegen vorzutragen.

 

Frau Laux bittet um Auskunft, wie die Sicherheit der Kinder auf dem Schulweg in Anbetracht der Baustellensituation sichergestellt werden solle. Erster Beigeordneter Maatz verweist diesbezüglich auf einen vorgesehenen, gesicherten Schülertransport. Die neue Schule werde auch termingerecht hergerichtet, es werde auch kein Nebeneinander von Schule und Baustelle geben. Auch werde für eine Trennung von Haupt- und Grundschule gesorgt werden. Konkrete Regelungen sollen noch unter Beteiligung der Schulpfleg-schaft bzw. Schulkonferenz geklärt werden.

 

Auf Anfrage von Frau Hilbinger erläutert Herr Maatz, dass es im Falle der Umsetzung des Verwaltungsvorschlages keinen vorzeitigen Zugriff auf die Turnhalle der BGS geben werde, sofern sich die Prognose als tragfähig erweise.

 

Herr Özcan weist darauf hin, dass im Falle der Düsseldorfer Straße bezüglich der Pachtsituation in erster Linie Anwohner betroffen seien. Er erfragt, inwieweit die Bebauung an der Düsseldorfer Straße temporär oder dauerhaft sei und inwieweit es bereits eine Priorisierung der Düsseldorfer Straße gäbe. Erster Beigeordneter Maatz erwidert, dass das Grundstück grundsätzlich auch für eine dauerhafte Bebauung in Frage komme und insofern auch die Schaffung von sozialem Wohnraum dort in Frage käme. Nach erster Begutachtung stünde das Grundstück aber nicht vorrangig im Fokus der Planungen. Vorsitzender Focken verweist an dieser Stelle am Beispiel der Paul-Klee-Straße auf die gut gelungene Umwandlung von Aussiedlerunterkunft in Wohneinheiten.

 

Herr Stiefelheim bittet um Informationen, inwieweit angepasstes Bauen an die Umgebung bei den Planungen eine Rolle spiele. Unter Bezugnahme auf bauplanungsrechtliche Vorgaben versichert Herr Klein, dass auch für die Unterkünfte im Zuge des baurechtlichen Genehmigungsprozesses der Grundsatz des Einfügens in die Umgebung eingehend geprüft werde.

 

Herr Isenbart informiert über ein nach seinem Kenntnisstand leeres Gebäude im Gewerbegebiet Mollsfeld mit einer Nutzfläche von ca. 8.000 qm. Er bittet um Auskunft, inwieweit diese Immobilie in die bisherigen Überlegungen Eingang gefunden habe. Erster Beigeordneter Maatz verweist in diesem Zusammenhang auf die Beantwortung der Anfrage der UWG-Fraktion, vor deren Hintergrund er noch über eine Grundsatzentscheidung des städtischen Rates berichten werde.

 

Nach Beantwortung der Einwohnerfragen wird die Sitzung auf Vorschlag des Ausschussvorsitzenden Focken von 18.30 Uhr bis 18.40 unterbrochen. Im Anschluss erfolgt die Aussprache der Fraktionen.

 

Die CDU-Fraktion unterstützt laut Bericht von Ratsfrau Pricken den Verwaltungsvorschlag voll und umfänglich. Dies betreffe die humanitären wie auch die finanziellen Aspekte. Für die Grundschüler der Barbara-Gerretz-Schule wünsche sie sich, dass der aufgezeigte Zeitplan eingehalten werden könne.

 

Auch die SPD-Fraktion könne sich laut Auskunft von Ratsfrau Niegeloh einverstanden erklären. Sie bittet jedoch um Erläuterungen hinsichtlich der Gestaltung der neuen Notunterkunft in der Barbara-Gerretz-Schule wie auch der in Kooperation mit den Wohnungsbaugesellschaften geplanten Festbauten. Ferner schlägt sie infolge des hohen Informationsbedarfes der Einwohnerinnen und Einwohner vor, den Beschlussvorschlag um eine Ziffer 5 und folgenden Wortlaut zu ergänzen:

 

„Die Verwaltung wird beauftragt, im Hinblick auf die Nutzung der BGS als Notunterkunft, die Anwohner zu informieren und, soweit entsprechende Informationen vorliegen, die Bürger über weitere Vorhaben rechtzeitig zu unterrichten.“

 

Hinsichtlich der Qualität der Notunterkunft erläutert Erster Beigeordneter Maatz die räumliche Planung für die Barbara-Gerretz-Schule, die eine kleinräumigere Unterbringung als aktuell in der Dreifachturnhalle am Mataré ermögliche. In diesem Zusammenhang hebt er allerdings erneut die gute und zufriedenstellende Situation in der Notunterkunft am Mataré hervor. Eine Information der Bevölkerung halte er nach Abschluss der Gespräche mit den Wohnungsbaugesellschaften für sinnvoll.

 

Hinsichtlich der Festbauten erläutert Herr Klein, dass diese im Hinblick auf eine spätere Nutzung als öffentlich geförderter Wohnraum deutlich anders als eine klassische Flüchtlingsunterkunft geplant und aussehen würden. Dabei handele es sich um ca. 50 – 55 qm große Wohneinheiten, mit separaten Zugängen.

 

Ratsherr Berthold erklärt, dass auch die FDP-Fraktion mit dem Beschlussvorschlag leben könne, allerdings weise er auf die hohe Belastung durch die zentrale Unterbringung von 250 Flüchtlingen im Ortskern hin. Aus dem Ausschuss werden diesen Bedenken von verschiedenen Seiten durch gute Erfahrungen zur Integration der Flüchtlinge und die diesbezüglichen Erfolge durch die intensive ehrenamtliche Betreuung begegnet. Bezüglich der Kosten informiert Herr Klein, dass es sich bei den 2,2 Mio. für die Insterburgerstraße zunächst um eine reine „Hausnummer“ handele, eine verbindliche Kostenrechnung läge noch nicht vor. Befristungen hinsichtlich der Nutzungen seien im Regelfall auf fehlendes Baurecht zurückzuführen und teilweise erst durch vorübergehende Ausnahmeregelungen bezüglich der Flüchtlingssituation möglich geworden.

 

Sowohl Ratsherr Berthold wie auch stellvertretende Behindertenbeauftragte Hoffmann regen an, die neuen Wohneinheiten auch sonstigen Wohnungssuchenden anzubieten bzw. dort auch freifinanzierten Wohnraum mit dem Ziel einer sozialen Durchmischung zu schaffen. Diesbezüglich verweist Erster Beigeordneter Maatz darauf, dass durchaus wünschenswerte Aspekte infolge der zeitlichen Dringlichkeit nicht realisiert werden könnten und verdeutlicht nochmals die Priorität der Vermeidung der Obdachlosigkeit von Flüchtlingen.

 

Ratsherr Janßen erklärt, auch die Fraktion DIE LINKE und Piraten werde sich dem Beschlussvorschlag der Verwaltung anschließen und kritisiert in diesem Zusammenhang Versäumnisse hinsichtlich der Schaffung von sozialem Wohnraum in der Vergangenheit. Während dies laut Ansicht von Ratsfrau Kox auf mangelndes Interesse der Wohnungsbaugesellschaften vor dem Hintergrund der Rahmenbedingungen zurückzuführen gewesen sei, erklärt die SPD, dass entsprechende Beschlüsse in der Vergangenheit mehrheitlich nicht gewollt worden seien.

 

Herr Fliege erklärt auch für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Zustimmung hinsichtlich der Beschlussempfehlung.

 

Auf Anfrage von stellv. Behindertenbeauftragter Hoffmann erklärt Erster Beigeordneter Maatz, dass der Verwaltungsvorschlag bezüglich der Realisierung der weiteren Festbauten und der damit verbundenen Schaffung sozialen Wohnraums vorrangig unter Berücksichtigung der zeitlichen Realisierbarkeit und nicht in erster Linie im Hinblick auf finanzielle Erwägungen erfolge.

 

Hinsichtlich der Erweiterung des Beschlussvorschlages entsprechend des Antrages der SPD entwickelt sich eine kontroverse Diskussion darüber, inwieweit eine Bürgerinformation, die selbstverständlich von der Verwaltung in der Vergangenheit auch praktiziert wurde, nochmals zu beschließen sei. Vorsitzender Focken stimmt schließlich auf Wunsch von Ratsfrau Niegeloh um 19.25 erneut einer zehnminütigen Sitzungsunterbrechung zu.

 

Nach erneuter Aufnahme der Sitzung um 19.35 stellt Ausschussvorsitzender Focken den Antrag der SPD-Fraktion auf Erweiterung des Beschlussvorschlages um Ziffer 5 mit folgendem Wortlaut zur Abstimmung:

 

„Die Verwaltung wird beauftragt, im Hinblick auf die Nutzung der BGS als Notunterkunft, die Anwohner zu informieren und, soweit entsprechende Informationen vorliegen, die Bürger über weitere Vorhaben rechtzeitig zu unterrichten.“

 

Abstimmungsergebnis:                           einstimmig

 

Anschließend erfolgt die Abstimmung über die Ziffern 1 – 5 des Beschlussvorschlages.


Abstimmungsergebnis:        einstimmig