Erster Beigeordneter Maatz informiert bezüglich der Einrichtung einer Taschengeldbörse über die Entscheidung des Rhein-Kreises Neuss zu Gunsten der Konzeption der Stadt Neuss, die beabsichtige, die Taschengeldbörse in Eigenregie und somit ohne Beteiligung eines freien Trägers zu etablieren.