Beigeordneter Dr. Gérard gibt einen Zwischenbericht zu den Ergebnissen der Grabungen auf dem Gelände von Haus Meer. In der Summe könne festgehalten werden, dass bei den Grabungen keine spektakulären Funde gemacht worden seien. Die Funde deuteten darauf hin, dass die Römersiedlung auf dem Gebiet von Haus Meer größer gewesen sei als ursprünglich vermutet. Neben vereinzelten Funden aus dem Hochmittelalter seien die meisten Stücke dem Spätmittelalter und der Klosterzeit zuzuordnen. Darunter auch ein Kanalfragment, das auf den Verlauf des umgeleiteten Mühlenbaches auf dem Klostergelände hindeute. Abschließend lasse sich das Ergebnis noch nicht beurteilen, es sei lediglich eine Tendenz zu erkennen.

Sachkundiger Bürger Radmacher kritisiert, man grabe dort, wo laut der ihm bekannten Planlage nichts zu finden sei und sage hinterher ‚da ist nichts‘. Ratsherr Banse möchte wissen, ob der Investor weiter an dem Projekt interessiert sei. Dr. Gérard antwortet, der Investor sei weiter interessiert, da es nicht danach aussehe, dass der Bebauung des Geländes im geplanten Umfang etwas im Wege stünde.

Ratsherr Fischer erkundigt sich, wann das Gelände wieder plan gemacht wird. Ehrenamtliche Denkmalbeauftragte Dr. Vogelsang merkt an, bei der Bewertung seien die „Stobbe-Funde“ nicht berücksichtigt. Sie weist insbesondere auf eine Mauer hin, die wohl keine Hausmauer, sondern eher ein Teil der Immunitätsmauer sei und die auch im Weihe-Plan verzeichnet sei.

Dr. Gérard vermutet, dass die Einebnung des Geländes erst nach dem Abschlussbericht erfolge, damit bei aufkommenden Fragen noch einmal nachgearbeitet werden könne. Außerdem weist er darauf hin, dass der Auftrag für die Ausgrabungen gewesen sei zu prüfen, ob sich eine Bebauung aus Denkmalschutzgründen verbiete. Eine archäologische Gesamtbetrachtung sei nicht der Grabungsauftrag gewesen.

Sachkundiger Bürger Hünseler möchte wissen, ob der abschließende Grabungsbericht auch der Verwaltung vorgelegt werde. Dr. Gérard bejaht das und ergänzt auf Nachfrage, dass dies bis zu einem halben Jahr dauern könne.

In der anschließenden sehr intensiven Debatte äußern mehrere Ausschussmitglieder ihren Unmut über den Zustand der auf dem Gelände befindlichen denkmalgeschützten Objekte. Mehrfach wird die Verwaltung aufgefordert, Einfluss auf den Eigentümer zu nehmen, damit dieser mehr für den Erhalt des Denkmals tut.

Beigeordneter Dr. Gérard drückt sein Verständnis für den Ärger über den Zustand des Denkmals aus. Er selbst finde das Aussehen auch alles andere als schön. Er weist aber nachdrücklich auf den eingeschränkten Handlungsspielraum der Verwaltung hin. Die Verwaltung könne eingreifend tätig werden, wenn strukturelle Veränderungen den Bestand des Denkmals gefährdeten. Beides sei bei der letzten Augenscheinnahme geprüft worden, mit dem Ergebnis, dass zurzeit kein Handlungsbedarf bestehe. Er verweist weiter darauf, dass die neuere Rechtsprechung einen Unterhaltungsaufwand für den durch die Eintragung seines Grundstücks in die Denkmalliste Verpflichteten über den Gegenwert erzielter oder erzielbarer Erträge hinaus als unverhältnismäßig betrachte. Es sei heute durchaus möglich, ein Denkmal „in Ruhe verfallen zu lassen“.

Frau Dr. Vogelsang bietet den Mitgliedern des Ausschusses eine Führung durch den Park an, damit sie sich selbst ein Bild davon machen könnten, wie „ein Denkmal von nationaler Bedeutung“ aussehe. Ausschussvorsitzender Neuhausen greift die Anregung auf und schlägt einen Ortstermin vor der nächsten Ausschusssitzung am 25. November um 15.30 Uhr vor. Dem wird nicht widersprochen.