Verwaltungsseitig wird erklärt, dass es vor dem Hintergrund der anhaltenden Flüchtlingsströme Daueraufgabe einer Stadt sei, zusätzliche Flüchtlingsunterkünfte zu schaffen. Die Anzahl der Vermittlung von Flüchtlingen in Privatwohnungen sei infolge der Knappheit preiswerten Wohnraums in Meerbusch nicht nennenswert. Insofern müssten auch zukünftig Immobilien zu Unterkünften umgebaut und hergerichtet werden, wie zuletzt mit der Geschäftsstelle der Malteser an der Uerdinger Straße geschehen. Diese könne nunmehr im Falle weiterer Zuweisungen sofort belegt werden.

 

Hinsichtlich weiterer Maßnahmen werde die Verwaltung auf der Sitzung des Sozialausschusses am 22.09.2015 ein umfassendes Konzept vorlegen, welches befristete wie auch unbefristete Unterbringungsmöglichkeiten aufzeigen werde und ferner auch die Schaffung von öffentlich gefördertem Wohnraum für Flüchtlinge berücksichtigen werde. Die Darstellung werde beinhalten, wo und wie in den kommenden Jahren Flüchtlinge im Stadtgebiet untergebracht und integriert werden sollen und wie die Stadt dieser Aufgabe, trotz der noch nicht bekannten Zahlen, Rechnung tragen wolle. Dabei müssten die regulären Zuweisungen zur Kommune wie auch möglicherweise weitere Maßnahmen im Rahmen der Amtshilfe bedacht werden.

 

Ratsherr Janßen kritisiert die Vorgehensweise der Verwaltung dahingehend, dass man mit der Vorlage des Konzeptes erst so kurz vor der anstehenden Ratssitzung als Fraktion keinen hinreichenden Handlungsspielraum mehr habe und gerade deshalb auch die heutige Sitzung beantragt worden sei. Ratsfrau Niegeloh bestätigt die Notwendigkeit der frühzeitigen Vorlage einer Planung unter Berücksichtigung eines festgelegten Qualitätsstandards, um als Fraktion infolge des Handlungsdrucks nicht regelmäßig vor vollendete Tatsachen gestellt zu werden. Es sei selbstverständlich, dass es dann in der Folge auch zu notwendigen Änderungen eines Konzeptes kommen könne.

 

Erster Beigeordneter Maatz erwidert, dass insbesondere im Hinblick auf die Genehmigungsfähigkeit der angedachten Maßnahmen durch die verschiedenen beteiligten Stellen eine konkrete Verdichtung dessen, was er heute vorgetragen habe, nicht zielführend sei.

 

Auf Anregung von beratendem Mitglied Napp, Kostenvoranschläge für die Unterbringung von Flüchtlingen auf Hotelschiffen einzuholen, erklärt der Erste Beigeordnete, dass im Hinblick auf die aus der Praxis bekannte Unbedarftheit der Flüchtlinge hinsichtlich der Gefährdungslagen am Rheinufer wie auch im Hallenbad eine solche Maßnahme nicht Bestandteil des Maßnahmenkataloges werden würde.