Ausschussvorsitzender Focken spricht die Empfehlung aus, von der gewünschten Besichtigung im Interesse der Bewohner Abstand zu nehmen und erhält mehrheitlich Zustimmung zu seinen Ausführungen.

 

Erster Beigeordneter Maatz teilt in diesem Zusammenhang mit, dass es eine Begehung nicht geben werde. Er habe diese Entscheidung zum Schutz der Einrichtung und ihrer Insassen bereits getroffen und folge damit auch den Empfehlungen des Landes, in dessen Auftrag die Einrichtung geführt werde.

 

Ratsherr Janßen stellt klar, dass mit dem Antrag ja keine touristische Besichtigung beabsichtigt sei, sondern lediglich die Absicht verfolgt werde, sich als Ausschuss ein besseres Bild zu machen. Sofern alternative Information dazu beitragen könnten, werde die Fraktion auch auf die Begehung verzichten. Ratsherr Berthold kann dem Antrag insoweit folgen, als man damit ausschließen wolle, Beschlüsse zu fassen, die eigentlich nicht mit den eigenen Anforderungen übereinstimmen. Diesbezüglich erwidert die Verwaltung, dass es im Rahmen des Aufbaus durchaus möglich gewesen sei, sich ein persönliches Bild zu machen.

 

Infolge der eindeutigen Aussagen des Ersten Beigeordneten zur rechtlichen Einordnung in der Sache erfolgt keine Abstimmung bezüglich des Antrages.