Sitzung: 26.08.2015 Sozialausschuss
Ausschussvorsitzender Focken spricht die Empfehlung aus, von der
gewünschten Besichtigung im Interesse der Bewohner Abstand zu nehmen und erhält
mehrheitlich Zustimmung zu seinen Ausführungen.
Erster Beigeordneter Maatz teilt in diesem Zusammenhang mit, dass es
eine Begehung nicht geben werde. Er habe diese Entscheidung zum Schutz der
Einrichtung und ihrer Insassen bereits getroffen und folge damit auch den
Empfehlungen des Landes, in dessen Auftrag die Einrichtung geführt werde.
Ratsherr Janßen stellt klar, dass mit dem Antrag ja keine touristische
Besichtigung beabsichtigt sei, sondern lediglich die Absicht verfolgt werde,
sich als Ausschuss ein besseres Bild zu machen. Sofern alternative Information
dazu beitragen könnten, werde die Fraktion auch auf die Begehung verzichten.
Ratsherr Berthold kann dem Antrag insoweit folgen, als man damit ausschließen
wolle, Beschlüsse zu fassen, die eigentlich nicht mit den eigenen Anforderungen
übereinstimmen. Diesbezüglich erwidert die Verwaltung, dass es im Rahmen des
Aufbaus durchaus möglich gewesen sei, sich ein persönliches Bild zu machen.
Infolge der eindeutigen Aussagen des Ersten Beigeordneten zur
rechtlichen Einordnung in der Sache erfolgt keine Abstimmung bezüglich des
Antrages.