Herr Wagner erläutert die Anfrage seiner Fraktion. Herr Trapp erklärt, dass es für die Förderung beim Ausbau der Breitbandversorgung eine Bundesrahmenregelung gäbe, die ein äußerst aufwendiges Verfahren zur Beantragung vorsehe. Demnach müsse zunächst der Bedarf festgestellt werden, dann muss die Bereitschaft der Provider abgefragt werden, bevor die Leerrohre verlegt werden. In der Folge müsse ein Provider gefunden werden, der tatsächlich die Leerrohre nutzen möchte und erst dann könne die EU-Beihilfe beantragt werden. Dieses sei nur sinnvoll bei der Komplettversorgung von größeren Gebieten. Herr Trapp verweist auf eine Internetseite, auf der das Procedere ausführlich beschrieben ist.

 

(Anmerkung der Schriftführerin: https://breitbandbuero.de/index.php?id=nga-rahmenregelung&PHPSESSID=72c5ef714ea983424a3167ca95a532c7)

 

Zu den Kosten macht Herr Trapp folgende Angaben:

  • bei einer Neubaumaßnahme ca. 18,10 € pro Meter
  • in vorhandener Straße bei Maßnahmen zusammen mit einem Versorgungsträger 17,-€ – 57,- € pro Meter
  • bei Zuordnung zum Graben der Straßenbeleuchtung ca. 2,31 € pro Meter

 

Weiterhin sei zu bedenken, dass in bebauter Ortslage nur eine beidseitige Versorgung sinnvoll sei und das Programm der Bundesregierung zur Erleichterung der Breitbandziele erst am Anfang stehe. Sinnvoll erscheine, die weitere Entwicklung erst einmal zu beobachten. Darüber hinaus sei in dieser grundsätzlichen Frage die Zuständigkeit des Hauptausschusses gegeben.

 

Die Fraktion DIE LINKE und Piraten zieht ihren Antrag.