Beschluss:

 

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat

 

1.       die Verwaltung zu ermächtigen, mit der Stadt Düsseldorf auf Grundlage der unter Sachverhalt aufgeführten Eckpunkte eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zum Bau und Betrieb der Verlängerung Böhler Straße abzuschließen und

 

2.       Verwaltungsvereinbarungen über den Bau, den Betrieb und die Ablösung von Unterhaltungsmehrkosten mit dem Landesbetrieb Straßen NRW abzuschließen.

 

3.       Der Rat der Stadt Meerbusch stimmt gem. § 85 Abs. 1 i.V. m. § 83 Abs. 1 Sätze 3 und 4 GO NRW der überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 1.831.000,00 € bei dem Produkt 120 541 010 Straßen, Wege, Plätze (PSP-Element 7.120.011.32.740.001 / 7817 0000 – Verlängerung Böhlerstraße - Investitionszuschuss -) zu.

 


Herr Trapp erläutert die Beschlussvorlage. Er erklärt, dass der Spatenstich als förmlicher Beginn der Baumaßnahme voraussichtlich noch in diesem Jahr erfolge, die Baumaßnahme jedoch erst Anfang des Jahres 2016 beginnen werde. Auf die Frage nach Ausgleichsflächen antwortet Herr Trapp, dass es solche im Bereich der Johannes-Kirschbaum-Str. und am Apelter Weg gäbe und auch in diesem Fall die Kosten gemeinsam von der Stadt Meerbusch und der Stadt Düsseldorf getragen würden. Die Frage, ob die Planung den Bau U81 beinhalte, verneint Herr Trapp. Der Bau der U81 sei derzeit nicht absehbar. Die Dauer der Baumaßnahme beziffert Herr Trapp mit ca. 18 Monaten.

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig