Sitzung: 01.09.2015 Ausschuss für Planung und Liegenschaften
Beschluss: mehrere Beschlüsse
Vorlage: FB4/0271/2015
Beschluss:
1. Beschluss
über Stellungnahmen gem. § 3 (2) BauGB
Der Ausschuss für
Planung und Liegenschaften nimmt Kenntnis von den zur 2. Änderung des
Bebauungsplan-Entwurfes Nr. 67 A in Meerbusch‑Osterath, Neusser
Feldweg / Dörperweg während der öffentlichen Auslegung abgegebenen
Stellungnahmen und stimmt der nachfolgenden Behandlung der Stellungnahmen gemäß
§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 20. November 2014
(BGBl. I S. 1748) entsprechend Anlage 1 zur vorliegenden Vorlage zu
und empfiehlt dem Rat der Stadt im Rahmen seiner Vorberatung eine vorlagegemäße
Beschlussfassung.
Der Ausschuss für
Planung und Liegenschaften stimmt den Änderungen der 2. Änderung des
Bebauungsplan-Entwurfes Nr. 67 A in Meerbusch‑Osterath, Neusser
Feldweg / Dörperweg in roter Farbe zu und empfiehlt dem Rat der Stadt
im Rahmen seiner Vorberatung eine vorlagegemäße Beschlussfassung.
Es handelt sich
insbesondere um:
-
Festsetzung einer Heckenanpflanzung
-
Kennzeichnung einer Kampfmittelverdachtsfläche
-
Hinweise zum Artenschutz
-
Änderungen im Hinblick auf die Festsetzung von
Niederschlagswasser
Abstimmungsergebnis:
|
Ja |
Nein |
Enthaltungen |
CDU |
8 |
|
|
SPD
|
3 |
|
|
FDP
|
|
2 |
|
Grüne
|
|
2 |
|
UWG
|
|
1 |
|
DIE LINKE und Piratenpartei |
1 |
|
|
Gesamt: |
12 |
5 |
|
2. Beschluss
der erneuten öffentlichen Entwurfsauslegung
gem.
§ 3 (2) BauGB i.V.m. § 4a (3) BauGB
Der Ausschuss für
Planung und Liegenschaften stimmt der geänderten 2. Änderung des
Bebauungsplan-Entwurfes Nr. 67 A in Meerbusch‑Osterath, Neusser
Feldweg / Dörperweg und der Begründung für die erneute öffentliche
Auslegung zu.
Die Auslegungsfrist
beträgt zwei Wochen. Es wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den
geänderten oder ergänzten Teilen vorgebracht werden können.
Anschließend lässt der Ausschussvorsitzende über den Antrag der UWG vom 27.08.2015, die alten Bäume auf der überplanten öffentlichen Grünfläche und dem ev. Kindergarten zu erhalten, abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
|
Ja |
Nein |
Enthaltungen |
CDU |
8 |
|
|
SPD
|
3 |
|
|
FDP
|
|
2 |
|
Grüne
|
2 |
|
|
UWG |
1 |
|
|
DIE LINKE und Piratenpartei |
1 |
|
|
Gesamt: |
3 |
14 |
|
Somit ist der Antrag abgelehnt.
Der
Ausschussvorsitzende lässt über den Antrag der FDP, den Baukörper des
Mehrfamilienhauses zu unterteilen, abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
|
Ja |
Nein |
Enthaltungen |
CDU |
7 |
|
|
SPD
|
3 |
|
|
FDP
|
2 |
|
|
Grüne
|
2 |
|
|
UWG
|
1 |
|
|
DIE LINKE und Piratenpartei |
1 |
|
|
Gesamt: |
5 |
11 |
|
Somit ist der Antrag abgelehnt.
Frau Docktor ist bei der Beschlussfassung nicht anwesend.
Frau
Steffens erläutert die Vorlage der Verwaltung und weist auf die geänderten
Anlagen zur Vorlage hin. Es hat sich nach erneuter Prüfung herausgestellt, dass
die in der ursprünglich vorliegenden Fassung gemachten Angaben und
Festsetzungen zur Niederschlagswasserbeseitigung nicht mehr aktuell sind.
Insofern haben sich sowohl Änderungen in den Festsetzungen als auch in der
Begründung ergeben. Der Beschlussvorschlag muss um einen 4. Spiegelstrich
ergänzt werden.
Herr
Peters stellt die geplante Dichte der Bebauung infrage.
Frau
Niederdellmann-Siemes sieht die maßvolle Verdichtung an dieser Stelle als
sinnvoll an.
Herr
Rettig kritisiert die Länge des Baukörpers am Dörperweg und stellt den Antrag,
diesen zu teilen.
Herr
Schoenauer äußert seine Verwunderung, dass diese Diskussion jetzt erneut
geführt werde. Der Plan sei ja bereits schon einmal einstimmig zur Offenlage beschlossen worden.
Herr
Bauer fragt nochmals nach einer möglichen Methadonstation.
Frau
Steffens erklärt, dass der Verwaltung ein solches Vorhaben bisher nicht bekannt
sei.
Herr
Wehrspohn stellt die Frage, ob es grundsätzlich möglich wäre, dass dort eine
Methadonstation eingerichtet werden könne.
Frau
Steffens antwortet, dass zur Beurteilung des nicht bekannten Vorhabens zunächst
geprüft werden müsse, ob es sich bei einer Methadonstation um eine gesundheitliche
Nutzung oder um eine soziale Einrichtung handle. Eine Anlage für soziale Zwecke
wäre ausnahmsweise in einem reinen Wohngebiet möglich.
Abstimmungsergebnis: einstimmig