Beschluss: mehrere Beschlüsse

Beschluss:

 

1.            Beschluss über Stellungnahmen gem. § 3 (2) BauGB

 

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften nimmt Kenntnis von den zur 2. Änderung des Bebauungsplan-Entwurfes Nr. 67 A in Meerbusch‑Osterath, Neusser Feldweg / Dörperweg während der öffentlichen Auslegung abgegebenen Stellungnahmen und stimmt der nachfolgenden Behandlung der Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 20. November 2014 (BGBl. I S. 1748) entsprechend Anlage 1 zur vorliegenden Vorlage zu und empfiehlt dem Rat der Stadt im Rahmen seiner Vorberatung eine vorlagegemäße Beschlussfassung.

 

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften stimmt den Änderungen der 2. Änderung des Bebauungsplan-Entwurfes Nr. 67 A in Meerbusch‑Osterath, Neusser Feldweg / Dörperweg in roter Farbe zu und empfiehlt dem Rat der Stadt im Rahmen seiner Vorberatung eine vorlagegemäße Beschlussfassung.

 

Es handelt sich insbesondere um:

-                       Festsetzung einer Heckenanpflanzung

-                       Kennzeichnung einer Kampfmittelverdachtsfläche

-                       Hinweise zum Artenschutz

-                       Änderungen im Hinblick auf die Festsetzung von Niederschlagswasser

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU       

8

 

 

SPD         

3

 

 

FDP         

 

2

 

Grüne      

 

2

 

UWG        

 

1

 

DIE LINKE und Piratenpartei 

1

 

 

Gesamt:   

12

5

 

 

 

 

 

2.            Beschluss der erneuten öffentlichen Entwurfsauslegung

                gem. § 3 (2) BauGB i.V.m. § 4a (3) BauGB

 

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften stimmt der geänderten 2. Änderung des Bebauungsplan-Entwurfes Nr. 67 A in Meerbusch‑Osterath, Neusser Feldweg / Dörperweg und der Begründung für die erneute öffentliche Auslegung zu.

Die Auslegungsfrist beträgt zwei Wochen. Es wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen vorgebracht werden können.

 

 


Anschließend lässt der Ausschussvorsitzende über den Antrag der UWG vom 27.08.2015, die alten Bäume auf der überplanten öffentlichen Grünfläche und dem ev. Kindergarten zu erhalten, abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU     

8

 

SPD        

3

 

FDP         

 

2

 

Grüne      

2

 

UWG       

1

 

 

DIE LINKE und Piratenpartei 

1

 

Gesamt:   

3

14

 

 

Somit ist der Antrag abgelehnt.

 

 

 

Der Ausschussvorsitzende lässt über den Antrag der FDP, den Baukörper des Mehrfamilienhauses zu unterteilen, abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU       

7

 

SPD         

3

 

FDP         

2

 

Grüne      

2

 

UWG        

1

 

DIE LINKE und Piratenpartei 

1

 

Gesamt:   

5

11

 

 

Somit ist der Antrag abgelehnt.

 

Frau Docktor ist bei der Beschlussfassung nicht anwesend.

 

Frau Steffens erläutert die Vorlage der Verwaltung und weist auf die geänderten Anlagen zur Vorlage hin. Es hat sich nach erneuter Prüfung herausgestellt, dass die in der ursprünglich vorliegenden Fassung gemachten Angaben und Festsetzungen zur Niederschlagswasserbeseitigung nicht mehr aktuell sind. Insofern haben sich sowohl Änderungen in den Festsetzungen als auch in der Begründung ergeben. Der Beschlussvorschlag muss um einen 4. Spiegelstrich ergänzt werden.

 

Herr Peters stellt die geplante Dichte der Bebauung infrage.

 

Frau Niederdellmann-Siemes sieht die maßvolle Verdichtung an dieser Stelle als sinnvoll an.

 

Herr Rettig kritisiert die Länge des Baukörpers am Dörperweg und stellt den Antrag, diesen zu teilen.

 

Herr Schoenauer äußert seine Verwunderung, dass diese Diskussion jetzt erneut geführt werde. Der Plan sei ja bereits schon einmal einstimmig zur Offenlage beschlossen worden.

 

Herr Bauer fragt nochmals nach einer möglichen Methadonstation.

 

Frau Steffens erklärt, dass der Verwaltung ein solches Vorhaben bisher nicht bekannt sei.

 

Herr Wehrspohn stellt die Frage, ob es grundsätzlich möglich wäre, dass dort eine Methadonstation eingerichtet werden könne.

 

Frau Steffens antwortet, dass zur Beurteilung des nicht bekannten Vorhabens zunächst geprüft werden müsse, ob es sich bei einer Methadonstation um eine gesundheitliche Nutzung oder um eine soziale Einrichtung handle. Eine Anlage für soziale Zwecke wäre ausnahmsweise in einem reinen Wohngebiet möglich.

 


Abstimmungsergebnis:                       einstimmig