Herr Hüchtebrock erinnert an den seinerzeitigen Auftrag des APL, den Antragsteller für zwei Windenergieanlagen (WEA) in der vorhandenen Vorrangzone westlich der Ortslage Osterath zu kontaktieren, um dessen Interesse an einer höheren als bislang zulässigen WEA zu erkunden. Dieser Kontakt habe stattgefunden. Der Antragsteller, die Grünwerke GmbH Düsseldorf, habe erklärt, es bei den geplanten zwei WEA mit den nach Bebauungsplan zulässigen Höhen zu belassen.

Der Ausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.