Beschluss:

 

 

1.            Der Rechnungsprüfungsausschuss beschließt auf Empfehlung des Rechnungsprüfungsamtes:

 

1.1         Der Rechnungsprüfungsausschuss macht sich den beiliegenden Bericht des durch das Rechnungsprüfungsamt beauftragten Wirtschaftsprüfers zu eigen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

7

 

 

SPD

3

 

 

FDP

2

 

 

Bündnis 90/Die Grünen

2

 

 

Aktive Bürger

1

 

 

Die Linke/Piratenpartei

 

1

 

Gesamt

15

1

 

 

 

 

 

 

 

1.2       Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses kann nunmehr gem. § 101 Abs. 7 i.V.m. § 116 Abs. 6 GO NRW folgenden Bestätigungsvermerk unterschreiben:

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Meerbusch hat den Entwurf des Gesamtabschlusses zum 31. 12. 2010 – bestehend aus Gesamtbilanz, Gesamtergebnisrechnung sowie Gesamtanhang – und den Gesamtlagebericht geprüft. Die Aufstellung von Gesamtabschluss und Gesamtlagebericht nach den haushaltsrechtlichen Bestimmungen der GO NRW liegen in der Verantwortung der Bürgermeisterin. Aufgabe des Rechnungsprüfungsausschusses ist es, auf der Grundlage der durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Gesamtabschluss und den Gesamtlagebericht abzugeben.

 

Die Prüfung ist nach § 116 Abs. 6 GO NRW und entsprechend § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung vorgenommen worden. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Gesamtabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung und durch den Gesamtlagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Tätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Stadt Meerbusch einschließlich der verselbständigten Aufgabenbereiche sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise über die Angaben im Gesamtabschluss und Gesamtlagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der Jahresabschlüsse der in den Gesamtabschluss einbezogenen verselbständigten Aufgabenbereiche, der Abgrenzung des Konsolidierungskreises, der angewandten Bilanzierungs- und Konsolidierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Bürgermeisterin sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Gesamtabschlusses und der Gesamtlageberichts. Der Rechnungsprüfungsausschuss ist der Auffassung, dass seine Prüfung eine hinreichende sichere Grundlage für die abschließende Beurteilung bildet.

 

Die Prüfung hat zu keinen Beanstandungen geführt.

 

Nach der Beurteilung auf Grund der bei der Prüfung gewonnen Erkenntnissen entspricht der Entwurf des Gesamtabschlusses den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Meerbusch einschließlich der verselbständigten Aufgabenbereiche. Der Gesamtlagebericht steht in Einklang mit dem Gesamtabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Meerbusch einschließlich der verselbständigten Aufgabenbereiche und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Gesamtabwicklung zutreffend dar.

 

Aufgrund des Prüfungsergebnisses kann daher der Bestätigungsvermerk ohne Einschränkungen erteilt werden.

 

Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig beschlossen

 

 

2.            Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat, den vom Stadtkämmerer aufgestellten und von der Bürgermeisterin bestätigten Entwurf des Gesamtabschlusses zum 31. 12. 2010 gemäß § 116 Abs. 1 Satz 3 i.V.m. § 96 Abs. 1. Satz 2 GO NRW zu bestätigen.

 

Der Gesamtabschuss weist folgende Werte aus:

 

Gesamtbilanzsumme

 

Aktiva

Passiva

643.545.873,34 €

643.545.873,34 €

 

 

Gesamtergebnisrechnung

 

Gesamterträge

Gesamtaufwendungen

Gesamtfehlbetrag

Anderen Gesellschaften zuzurechnendes Ergebnis

Gesamtbilanzverlust

150.963.124,43 €

156.952.736,93 €

-5.989.612,50 €

-1.288.218.78 €

-7.277.831,28 €

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig beschlossen

 

 

 

3.            Gleichzeitig empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss, den Mitgliedern des Rates, der Bürgermeisterin Entlastung zu erteilen. 

 

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

7

 

 

SPD

3

 

 

FDP

 

 

2

Bündnis 90/Die Grünen

2

 

 

Aktive Bürger

1

 

 

Die Linke/Piratenpartei

1

 

 

Gesamt

14

 

2

 


 

Der Ausschussvorsitzende bittet Herrn Stoffers um Erläuterung seiner Prüfung.

 

Herr Stoffers erläutert seinen Prüfungsbericht und den Ablauf der Prüfung. Zunächst musste der Konsolidierungskreis festgestellt werden. Im Ergebnis ist bei der Stadt Meerbusch nur die Wirtschaftsbetriebe Meerbusch GmbH zu konsolidieren, hier liegt die Beteiligung der Stadt Meerbusch bei 60%. Die übrigen Beteiligungen sind nicht konsolidierungspflichtig, das gilt auch für die Wassernetz Osterath GmbH.

Auf Nachfrage legt Herr Stoffers dar, dass der wesentliche Unterschied zwischen dem Entwurf des Gesamtabschlusses vom 12.05.2014 und der Fassung vom 26.06.2015 die öffentlich-rechtlichen Forderungen betrifft. Ein großer Teil dieser, ca. 20 Mio €, ist nunmehr den privat-rechtlichen Forderungen zuzuordnen.

 

Nach Abschluss der Prüfung konnte Herr Stoffers einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk abgeben.