Sitzung: 01.10.2015 Rechnungsprüfungsausschuss
Vorlage: RPA/0245/2015
Beschluss:
1.
Der Rechnungsprüfungsausschuss beschließt auf Empfehlung des
Rechnungsprüfungsamtes:
1.1
Der Rechnungsprüfungsausschuss macht sich den beiliegenden Bericht des
durch das Rechnungsprüfungsamt beauftragten Wirtschaftsprüfers zu eigen.
Abstimmungsergebnis:
|
Ja |
Nein |
Enthaltungen |
CDU |
7 |
|
|
SPD |
3 |
|
|
FDP |
2 |
|
|
Bündnis 90/Die Grünen |
2 |
|
|
Aktive Bürger |
1 |
|
|
Die Linke/Piratenpartei |
|
1 |
|
Gesamt |
15 |
1 |
|
1.2 Der Vorsitzende des
Rechnungsprüfungsausschusses kann nunmehr gem. § 101 Abs. 7 i.V.m. § 116
Abs. 6 GO NRW folgenden Bestätigungsvermerk unterschreiben:
Der Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Meerbusch hat den Entwurf des
Gesamtabschlusses zum 31. 12. 2010 – bestehend aus Gesamtbilanz,
Gesamtergebnisrechnung sowie Gesamtanhang – und den Gesamtlagebericht geprüft.
Die Aufstellung von Gesamtabschluss und Gesamtlagebericht nach den
haushaltsrechtlichen Bestimmungen der GO NRW liegen in der Verantwortung der
Bürgermeisterin. Aufgabe des Rechnungsprüfungsausschusses ist es, auf der
Grundlage der durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Gesamtabschluss
und den Gesamtlagebericht abzugeben.
Die Prüfung ist nach § 116 Abs. 6 GO NRW und entsprechend § 317 HGB
unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten
deutschen Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung vorgenommen worden.
Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und
Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Gesamtabschluss unter
Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung und durch den
Gesamtlagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und
Finanzlage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden.
Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die
Tätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Stadt Meerbusch
einschließlich der verselbständigten Aufgabenbereiche sowie die Erwartungen
über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die
Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie
Nachweise über die Angaben im Gesamtabschluss und Gesamtlagebericht überwiegend
auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung
der Jahresabschlüsse der in den Gesamtabschluss einbezogenen verselbständigten
Aufgabenbereiche, der Abgrenzung des Konsolidierungskreises, der angewandten
Bilanzierungs- und Konsolidierungsgrundsätze und der wesentlichen
Einschätzungen der Bürgermeisterin sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung
des Gesamtabschlusses und der Gesamtlageberichts. Der Rechnungsprüfungsausschuss
ist der Auffassung, dass seine Prüfung eine hinreichende sichere Grundlage für
die abschließende Beurteilung bildet.
Die Prüfung hat zu keinen Beanstandungen geführt.
Nach der Beurteilung auf Grund der bei der Prüfung gewonnen Erkenntnissen
entspricht der Entwurf des Gesamtabschlusses den gesetzlichen Vorschriften und
vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-,
Ertrags- und Finanzlage der Stadt Meerbusch einschließlich der
verselbständigten Aufgabenbereiche. Der Gesamtlagebericht steht in Einklang mit
dem Gesamtabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der
Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Meerbusch
einschließlich der verselbständigten Aufgabenbereiche und stellt die Chancen
und Risiken der zukünftigen Gesamtabwicklung zutreffend dar.
Aufgrund des Prüfungsergebnisses kann daher der Bestätigungsvermerk
ohne Einschränkungen erteilt werden.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen
2.
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat, den vom Stadtkämmerer
aufgestellten und von der Bürgermeisterin bestätigten Entwurf des Gesamtabschlusses
zum 31. 12. 2010 gemäß § 116 Abs. 1 Satz 3 i.V.m. § 96 Abs. 1. Satz 2 GO NRW zu
bestätigen.
Der Gesamtabschuss weist
folgende Werte aus:
Gesamtbilanzsumme
Aktiva |
Passiva |
643.545.873,34 € |
643.545.873,34 € |
Gesamtergebnisrechnung
Gesamterträge |
Gesamtaufwendungen |
Gesamtfehlbetrag |
Anderen
Gesellschaften zuzurechnendes Ergebnis |
Gesamtbilanzverlust |
150.963.124,43
€ |
156.952.736,93
€ |
-5.989.612,50
€ |
-1.288.218.78
€ |
-7.277.831,28
€ |
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen
3. Gleichzeitig empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss, den Mitgliedern des Rates, der Bürgermeisterin Entlastung zu erteilen.
|
Ja |
Nein |
Enthaltungen |
CDU |
7 |
|
|
SPD |
3 |
|
|
FDP |
|
|
2 |
Bündnis 90/Die Grünen |
2 |
|
|
Aktive Bürger |
1 |
|
|
Die Linke/Piratenpartei |
1 |
|
|
Gesamt |
14 |
|
2 |
Der Ausschussvorsitzende bittet Herrn Stoffers um
Erläuterung seiner Prüfung.
Herr Stoffers erläutert seinen Prüfungsbericht und
den Ablauf der Prüfung. Zunächst musste der Konsolidierungskreis festgestellt
werden. Im Ergebnis ist bei der Stadt Meerbusch nur die Wirtschaftsbetriebe
Meerbusch GmbH zu konsolidieren, hier liegt die Beteiligung der Stadt Meerbusch
bei 60%. Die übrigen Beteiligungen sind nicht konsolidierungspflichtig, das
gilt auch für die Wassernetz Osterath GmbH.
Auf Nachfrage legt Herr Stoffers dar, dass der
wesentliche Unterschied zwischen dem Entwurf des Gesamtabschlusses vom
12.05.2014 und der Fassung vom 26.06.2015 die öffentlich-rechtlichen
Forderungen betrifft. Ein großer Teil dieser, ca. 20 Mio €, ist
nunmehr den privat-rechtlichen Forderungen zuzuordnen.
Nach
Abschluss der Prüfung konnte Herr Stoffers einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk
abgeben.