Herr Fox erklärt, dass der Landtag NRW am 25.06.2015 das „Gesetz zur Beschleunigung der Aufstellung kommunaler Gesamtabschlüsse und zur Änderung kommunaler Vorschriften“ erlassen habe. Der Kämmerer wird von der hierin eröffneten Möglichkeit Gebrauch machen, der Anzeige des Gesamtabschlusses des Haushaltsjahres 2015 die Gesamtabschlüsse der Haushaltsjahre 2011 bis 2014 in der von der Bürgermeisterin bestätigten Entwurfsfassung beizufügen. Durch dieses vereinfachte Verfahren ist eine Einzelprüfung der Gesamtabschlüsse 2011-2014 dann nicht erforderlich. Ebenso entfallen hierzu die Feststellung der jeweiligen Gesamtabschlüsse und die Entlastung der Bürgermeisterin.

Der Kämmerer wird sich voraussichtlich bei der Erstellung der Gesamtabschlüsse eines Wirtschaftsprüfers bedienen. Daher ist es sinnvoll, dass das Rechnungsprüfungsamt entsprechend auch die Prüfung an einen Wirtschaftsprüfer, was sich als gut herausgestellt hat, vergibt. Das Rechnungsprüfungsamt wird dahingehend Mittel im neuen Haushalt beantragen.