Sitzung: 01.10.2015 Rechnungsprüfungsausschuss
Herr Fox erklärt, dass der Landtag NRW am 25.06.2015
das „Gesetz zur Beschleunigung der Aufstellung kommunaler Gesamtabschlüsse und
zur Änderung kommunaler Vorschriften“ erlassen habe. Der Kämmerer wird von der
hierin eröffneten Möglichkeit Gebrauch machen, der Anzeige des
Gesamtabschlusses des Haushaltsjahres 2015 die Gesamtabschlüsse der
Haushaltsjahre 2011 bis 2014 in der von der Bürgermeisterin bestätigten
Entwurfsfassung beizufügen. Durch dieses vereinfachte Verfahren ist eine Einzelprüfung
der Gesamtabschlüsse 2011-2014 dann nicht erforderlich. Ebenso entfallen hierzu
die Feststellung der jeweiligen Gesamtabschlüsse und die Entlastung der Bürgermeisterin.
Der Kämmerer wird sich voraussichtlich bei der
Erstellung der Gesamtabschlüsse eines Wirtschaftsprüfers bedienen. Daher ist es
sinnvoll, dass das Rechnungsprüfungsamt entsprechend auch die Prüfung an einen
Wirtschaftsprüfer, was sich als gut herausgestellt hat, vergibt. Das
Rechnungsprüfungsamt wird dahingehend Mittel im neuen Haushalt beantragen.