Ratsherr Banse bittet um Auskunft, ob eine Anfrage an das Rechnungsprüfungsamt zulässig sei, die Vergabepraxis bei der Beschaffung von Straßenleuchten zu überprüfen. Hintergrund sei ein Antrag der Ratsfrau Glasmacher auf Akteneinsicht an die Bürgermeisterin.

Rechnungsprüfungsamtsleiter Fox erklärt, dass grundsätzlich bereits Vergaben über 5.000,- € vom Rechnungsprüfungsamt geprüft werden. Das Rechnungsprüfungsamt ist dem Rat unterstellt und dieser kann dem Rechnungsprüfungsamt durch Beschluss Sonderprüfungsaufträge erteilen.

 

Die Bürgermeisterin, Frau Mielke-Westerlage, erklärt, dass Ratsfrau Glasmacher einen Antrag auf Akteneinsicht gestellt habe. Dieser sei nach § 55 (5) der GO NRW i.V.m. § 15 der Hauptsatzung der Stadt Meerbusch zu behandeln. Frau Glasmacher hat bisher jedoch noch nicht auf eine Rückfrage reagiert, so dass auch noch kein Termin für die Akteneinsicht zustande kam.

 

Hinsichtlich eines möglichen Prüfungsauftrages an das Rechnungsprüfungsamt gibt Ratsherr Staudinger-Napp zu bedenken, dass dies die Ausnahme darstellen sollte, da mitunter Hinweise aus der Bürgerschaft an Ratsfrauen oder Ratsherren ergehen, die nicht belegt und verifiziert werden können.