Beschluss: mehrere Beschlüsse

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt folgende Beschlüsse zu fassen:

 

1.    Beschluss über Stellungnahmen

Der Rat der Stadt nimmt die in der 1. Änderung des Bebauungsplan-Entwurfes Nr. 56 während der öffentlichen Auslegung abgegebenen Stellungnahmen nach § 4 Abs. 2 BauGB zur Kenntnis und entscheidet hierüber entsprechend Anlage 1 zu dieser Vorlage.

 

 

Abstimmungsergebnis:                    einstimmig

 

 

 

2.    Änderung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 56, Meerbusch-Osterath

im Bereich des  Kindergartens „Knirpsmühle“

 

Der Rat der Stadt beschließt die Änderung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 56, Meerbusch-Osterath im Bereich des Kindergartens „Knirpsmühle“ in grüner Farbe.

 

Es handelt sich insbesondere um

-        eine redaktionelle Klarstellung zur Wasserschutzzone

-        einen Hinweis zum Artenschutz.

 

 

Abstimmungsergebnis:                    einstimig

 

 

 

3.    Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB

 

Der Rat der Stadt beschließt unter eigener Abwägung der öffentlichen und privaten Belange die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 56, Meerbusch‑Osterath, im Bereich des Kindergartens „Knirpsmühle“, gemäß § 10 (1) Baugesetzbuch (BauGB) vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 20. November 2014 (BGBl. I S. 1748) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein‑Westfalen vom 14. Juli 1994 (GV.NRW. S. 666/SGV.NRW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. Juni 2015  (GV.NRW. S. 496) als Satzung mit der Begründung vom 3. Juli 2015 für ein Gebiet, das durch die Einsteinstraße, den Schwertgesweg und Wohnbauflächen begrenzt ist, maßgebend ist die Festsetzung des räumlichen Geltungs­bereiches gemäß § 9 Abs. 7 BauGB in der 1. Änderung des Bebauungsplan-Entwurfes Nr. 56 .

 

Der Flächennutzungsplan wird gem. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung angepasst.

 

Mit dem Inkrafttreten dieser Bebauungsplanänderung treten die entgegenstehenden Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 56 außer Kraft.

 


Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt obige Beschlüsse.

 


Abstimmungsergebnis:                    einstimmig