Sitzung: 01.09.2015 Ausschuss für Planung und Liegenschaften
Beschluss: mehrere Beschlüsse
Vorlage: FB4/0267/2015
Beschluss:
Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften empfiehlt
dem Rat der Stadt folgende Beschlüsse zu fassen:
1. Beschluss über Stellungnahmen
Der Rat der Stadt nimmt die in der 1. Änderung des
Bebauungsplan-Entwurfes Nr. 56 während der öffentlichen Auslegung abgegebenen
Stellungnahmen nach § 4 Abs. 2 BauGB zur Kenntnis und entscheidet hierüber
entsprechend Anlage 1 zu dieser Vorlage.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
2. Änderung der 1. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 56, Meerbusch-Osterath
im Bereich des Kindergartens „Knirpsmühle“
Der Rat der Stadt beschließt die Änderung der 1.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 56, Meerbusch-Osterath im Bereich des
Kindergartens „Knirpsmühle“ in grüner Farbe.
Es handelt sich insbesondere um
- eine
redaktionelle Klarstellung zur Wasserschutzzone
- einen
Hinweis zum Artenschutz.
Abstimmungsergebnis: einstimig
3. Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
Der Rat der Stadt
beschließt unter eigener Abwägung der öffentlichen und privaten Belange die 1.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 56, Meerbusch‑Osterath, im Bereich
des Kindergartens „Knirpsmühle“, gemäß § 10 (1) Baugesetzbuch
(BauGB) vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414),
zuletzt geändert durch das Gesetz
vom 20. November 2014 (BGBl. I S. 1748) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das
Land Nordrhein‑Westfalen vom 14. Juli 1994 (GV.NRW. S. 666/SGV.NRW. 2023),
zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. Juni 2015 (GV.NRW. S. 496) als Satzung mit der Begründung vom 3. Juli 2015
für ein Gebiet, das durch die Einsteinstraße, den Schwertgesweg und
Wohnbauflächen begrenzt ist, maßgebend ist die Festsetzung des räumlichen
Geltungsbereiches gemäß § 9 Abs. 7 BauGB in der 1. Änderung des
Bebauungsplan-Entwurfes Nr. 56 .
Der
Flächennutzungsplan wird gem. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege
der Berichtigung angepasst.
Mit dem Inkrafttreten dieser Bebauungsplanänderung treten die entgegenstehenden Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 56 außer Kraft.
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt obige Beschlüsse.
Abstimmungsergebnis: einstimmig