Sitzung: 02.09.2015 Ausschuss für Klima, Umwelt, Bau
Vorlage: FB1/0250/2015
Beschluss:
Der Bau- und Umweltausschuss beauftragt die Verwaltung, die
Berechtigung zum Aufstellen von Sammelbehältern für Alttextilien ab 2017 auf öffentlichen
Flächen im Rahmen einer Ausschreibung der Dienstleistungskonzession
vorzubereiten.
Erster
Beigeordneter Maatz erläutert die Beratungsvorlage. Er weist darauf hin, dass
nur durch die Ausschreibung für eine Konzession das wilde Aufstellen von
gewerblichen Sammelbehältern unterbunden werden könne. Sein Ziel sei, aus
Qualitätsgründen nur einen Konzessionär für das gesamte Stadtgebiet zu finden,
ohne die Leistung auf mehrere Lose aufzuteilen.
Durch
die Wortbeiträge aus dem Ausschuss wird deutlich, dass übergreifend der Wunsch
besteht, weiterhin mit den karitativen Organisationen zusammenzuarbeiten.
Erster Beigeordneter Maatz verweist auf das Vergaberecht, wonach es zulässig
sei, in der Ausschreibung gewisse Standards zu fordern, die von diesen
Organisationen erfüllt werden könnten. Auf diese Weise könne sichergestellt
werden, dass sie sich an der Ausschreibung beteiligten.
Er
sagt eine Prüfung zu, ob die Verpflichtung des Konzessionärs auf das Gemeinwohl
als Vorgabe in einer Ausschreibung zulässig und mit der eigentlichen Leistung
kombinierbar ist. Sollte dies nicht realisierbar sein, solle eine nochmalige
Beratung im Ausschuss vorangehen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig