Beschluss:

 

Der Bau- und Umweltausschuss beauftragt die Verwaltung, die Berechtigung zum Aufstellen von Sammelbehältern für Alttextilien ab 2017 auf öffentlichen Flächen im Rahmen einer Ausschreibung der Dienstleistungskonzession vorzubereiten.

 


Erster Beigeordneter Maatz erläutert die Beratungsvorlage. Er weist darauf hin, dass nur durch die Ausschreibung für eine Konzession das wilde Aufstellen von gewerblichen Sammelbehältern unterbunden werden könne. Sein Ziel sei, aus Qualitätsgründen nur einen Konzessionär für das gesamte Stadtgebiet zu finden, ohne die Leistung auf mehrere Lose aufzuteilen.

 

Durch die Wortbeiträge aus dem Ausschuss wird deutlich, dass übergreifend der Wunsch besteht, weiterhin mit den karitativen Organisationen zusammenzuarbeiten. Erster Beigeordneter Maatz verweist auf das Vergaberecht, wonach es zulässig sei, in der Ausschreibung gewisse Standards zu fordern, die von diesen Organisationen erfüllt werden könnten. Auf diese Weise könne sichergestellt werden, dass sie sich an der Ausschreibung beteiligten.

 

Er sagt eine Prüfung zu, ob die Verpflichtung des Konzessionärs auf das Gemeinwohl als Vorgabe in einer Ausschreibung zulässig und mit der eigentlichen Leistung kombinierbar ist. Sollte dies nicht realisierbar sein, solle eine nochmalige Beratung im Ausschuss vorangehen.

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig