Sitzung: 17.09.2015 Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: SFI/0248/2015
Beschlussvorschlag:
Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss empfiehlt dem Rat gem. § 22 Abs.1 GemHVO der nachstehenden Regelung zuzustimmen:
Ermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen sind übertragbar und
bleiben bis zum Ende des folgenden Haushaltsjahres verfügbar.
Ermächtigungen und Auszahlungen von Investitionen bleiben bis zur
Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren Zweck verfügbar; bei Baumaßnahmen und
Beschaffungen jedoch längstens zwei Jahre nach Schluss des Haushaltsjahres, in
dem der Vermögensgegenstand in seinen wesentlichen Teilen in Benutzung genommen
werden kann. Länger sind Baumaßnahmen die durch einen Dritten (Straßen.NRW,
Rhein-Kreis-Neuss, etc.) im Rahmen einer Kostenvereinbarung für die Stadt
durchgeführt werden, verfügbar.
Werden Investitionsmaßnahmen im Haushaltsjahr nicht begonnen, bleiben die Ermächtigungen bis zum Ende des zweiten, dem Haushaltsjahr folgenden Jahr verfügbar.
Bürgermeisterin Mielke-Westerlage erläutert die Beratungsvorlage und beantwortet Nachfragen des Ausschusses.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig