Ratsherr Fliege verweist auf den geplanten Austausch der Straßenbeleuchtung am „Kapellengraben“ und „Krokusweg“. Aus seiner Sicht habe die Verwaltung zu kurzfristig die Anlieger entsprechend informiert.

 

Herr Trapp verweist zunächst auf die übliche Vorgehensweise der Verwaltung. Erst mit Baubeginn werden die Anwohner entsprechend informiert.

 

In diesem Zusammenhang setzt Ratsherr Peters an die Thematik der LED-Beleuchtung aus TOP 8.1 an und erkundigt sich, wieso die Verwaltung nunmehr LED-Technik verwende, bei der Abwicklung des seit dem Haushaltsjahr 2010 in Umsetzung befindlichen Erneuerungsvertrages aber die Verwaltung an der Natriumdampflampe festhalte.

 

Hierzu erklärt Herr Trapp, dass der Vertrag aus 2010 nicht ohne Weiteres geändert werden könne, auch wenn der Unternehmer in Verzug sei. Dies sei auch durch Service Recht geprüft worden. Von den in Auftrag gegebenen 1.800 Leuchten habe man bislang 1.500 tauschen können. Die restlichen bereits angeschafften 300 Leuchten werden nunmehr getauscht. Herr Trapp betont im Zusammenhang der allseits geforderten LED-Technik, dass berücksichtigt werden müsse, dass die Technik der Natriumdampflampen keineswegs veraltet sei. Die LED-Technik sei ebenso nicht als „Allheilmittel“ zu bezeichnen. Es gäbe auch im Bereich der LED-Technik Probleme, z. B. bei der Lebensdauer der Platine von 30 Jahren. In Bezug auf die Aussage von Ratsfrau Glasmacher, dass der Stromverbrauch bei LED-Lampen 50 % niedriger sei, ergänzt Herr Trapp, dass die

Effizienz der LED (140 Lumen/Watt) noch nicht die der Natriumdampfhochdrucklampen (> 140 Lumen/Watt) erreicht habe. Vielfach werde bei den Argumenten "...mit LED kann man 50 %  Energie sparen..." nicht gesagt, mit was man LED vergleicht. Nur im Vergleich mit Quecksilberdampfhochdrucklampen (ca. 60 Lumen/Watt) stimme die Zahl von 50%, jedoch nicht bei Natriumdampfhochdrucklampen. Bei unserem derzeitigen Leuchtenaustauschprogramm müsse man aber Natriumhochdrucklampen mit LED vergleichen.