Beschluss: zur Kenntnis genommen

Ratsherr Jung nimmt Bezug auf die Niederschrift der Sitzug des Ausschusses für Rettungswesen, Feuer- und Katastrophenschutz des Rhein-Kreises Neuss am 31.01.2012.  In dieser Sitzung sei die Frage gestellt worden, ob für den Bereich Meerbusch-Büderich Maßnahmen zur Verbesserung der Einhaltung von Hilfsfristen erforderlich seien. In einer zu dieser Problematik dort vorgelegten Liste der Hilfserreichungsgrade für das Jahr 2011 werde Meerbusch in ländliche und städtische Gebiete unterteilt. Er bittet die Verwaltung um Prüfung der Frage, welche Gebiete Meerbuschs als ländlich bzw. als städtisch gelten.