Frau Dr. Blaum nimmt Bezug auf den folgenden Tagesordnungspunkt 5 zur europäischen Wasserrahmenrichtlinie. Sie hält die in der Informationsvorlage vorgestellte Renaturierung des Stingesbaches an dieser Stelle für ungünstig. Es sei das Stück mit vorhandenem Hecken- und Buschwerk, was für die Überlebenschancen bestimmter Tiere wichtig wäre.