Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

 

1.       Der Sozialausschuss beauftragt – vorbehaltlich der Genehmigung der überplanmäßigen Mittelbereitstellung durch den Kämmerer - die Verwaltung, die Voraussetzungen für die zeitnahe Nutzung des Gebäudes am Neusser Feldweg 51, Meerbusch-Osterath, zum Zwecke der Unterbringung von asylsuchenden Flüchtlingen zu schaffen. Die Anmietung soll so lange erfolgen, bis durch die Schaffung anderweitiger Unterbringungsmöglichkeiten (z.B. in Festbauten) adäquater Ersatz gefunden ist, kein Bedarf mehr zur Anmietung besteht oder der Mietvertrag beendet wird.

 

2.       Der Sozialausschuss beauftragt – vorbehaltlich der Genehmigung der überplanmäßigen Mittelbereitstellung durch den Kämmerer - die Verwaltung, im Bedarfsfall die Anmietung und die notwendige Herrichtung des Gebäudes an der Uerdinger Straße 85, Meerbusch-Lank, zum Zwecke der Unterbringung von asylsuchenden Flüchtlingen sicherzustellen. Die Anmietung soll so lange erfolgen, bis durch die Schaffung anderweitiger Unterbringungsmöglichkeiten (z.B. in Festbauten) adäquater Ersatz gefunden ist, kein Bedarf mehr zur Anmietung besteht oder der Mietvertrag beendet wird.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

8

 

 

SPD

3

 

 

FDP

2

 

 

Bündnis 90/Die Grünen

2

 

 

UWG

1

 

 

DIE LINKE/Piraten

 

1

 

Gesamt:

16

1

 

 

 

 


Erster Beigeordneter Maatz nimmt Bezug auf seine Ausführungen zur Belegungssituation im Rahmen der letzten Sozialausschusssitzung. Infolge des anhaltenden Anstiegs der Flüchtlingszuweisungen seien die räumlichen Ressourcen nunmehr vollständig verbraucht. Zum Stichtag 1. Juli 2015 müssten definitiv neue Unterbringungsmöglichkeiten geschaffen werden. Allein der Beschluss für die Anmietung des Kindergartengebäudes am Neusser Feldweg werde aber nicht ausreichen. Auch die Befürwortung der Anmietung der Geschäftsstelle der Malteser an der Uerdinger Straße sei für die zukünftige Sicherstellung der Unterbringung, mit Blick  auf noch notwendige Sanierungsarbeiten, unabdingbar.

 

Anschließend erläutert Herr Annacker anhand des Gebäudegrundrisses das Raumprogramm für die Nutzung des Kindergartengebäudes als Flüchtlingsunterkunft. Neben vier Gruppenräumen, die als Schlaf- und Aufenthaltsraum für je 10 Personen dienen sollen und vier entsprechenden Sanitärbereichen, stünden auch eine Küche und ein Büro für den Hauswartdienst und Beratungszwecke zur Verfügung. Das Forum im Eingangsbereich könne zudem als gemeinschaftlicher Aufenthaltsraum genutzt werden. Das Gebäude sei für die angedachte vorübergehende Unterbringung gut geeignet, der Wahrung der privaten Intimsphäre seien in den Räumlichkeiten allerdings Grenzen gesetzt. So sei auch eine gemischtgeschlechtliche Belegung eines Raumes nicht beabsichtigt.

 

In Beantwortung der vorhergehenden Einwohnerfrage teilt Herr Annacker mit, dass die Renovierungskosten mit 30.000 € in etwa auf dem Niveau der Kosten für die Herrichtung der Alten Schule in Bösinghoven lägen. Diese ergäben sich in erster Linie aus der Anpassung der Sanitärbereiche, der Elektroinstallationen sowie aus Vorgaben des Brandschutzes.

 

Nach intensiver Diskussion und Beantwortung der Fragen aus dem Ausschuss durch Ersten Beigeordneten Maatz, besteht mehrheitlich Einvernehmen, dass es sich, insbesondere hinsichtlich der Unterbringung von ca. 10 Personen in einem Raum und der somit fehlenden Privatsphäre, zwar nicht um eine optimale, aber aktuell alternativlose und vertretbare Lösung handele. Lediglich die Fraktion DIE LINKE und Piraten können der Anmietung im Hinblick auf die Dichte der Belegung und die nicht hinreichend zu gewährleistende Privatsphäre nicht zustimmen. Auf deren Anfrage, inwieweit Alternativen geprüft worden seien, erklärt Erster Beigeordneter erneut, dass kontinuierlich der Kontakt zu den hiesigen Wohnungsbaugesellschaften gepflegt werde. Vakanzen für kleinräumigen Wohnraum erreichten den Markt jedoch erst gar nicht. Auch der vorgegebene Zeitrahmen führe dazu, dass verschiedene Angebote, sofern sie überhaupt brauchbar seien,  im Hinblick auf die notwendige Herrichtung für den beabsichtigten Zweck nicht in Betracht kämen. In diesem Zusammenhang informiert er auch über einen am heutigen Tag erfolgten Presseaufruf bezüglich der Bereitstellung von Privatwohnungen für Flüchtlinge.

 

Abschließend stellt die SPD-Fraktion den Antrag, die Beschlussempfehlung der Verwaltung für die Anmietung des Neusser Feldweges um eine Befristung auf maximal 2 Jahre zu ergänzen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

 

8

 

SPD

3

 

 

FDP

 

2

 

Bündnis 90/Die Grünen

 

2

 

UWG

1

 

 

DIE LINKE/Piraten

1

 

 

Gesamt:

5

12

 

 

Der Antrag der SPD-Fraktion ist somit abgelehnt.

 

Im Anschluss daran stellt Vorsitzender Focken den Beschlussvorschlag der Verwaltung für die Anmietung des Gebäudes am Neusser Feldweg wie auch des Gebäudes an der Uerdinger Straße zur Abstimmung.