Beschluss: vertagt

Der Antrag der UWG-Fraktion wurde auf Wunsch anwesender Bürgerinnen und Bürger nach Punkt 1 behandelt:

 

Beschluss:

 

Die Angelegenheit wird vertagt. Der Ausschuss beauftragt die Verwaltung die rechtliche Zulässigkeit von Musterklagen zu prüfen.

 


Ratsfrau Glasmacher erläutert den Antrag der UWG-Fraktion. In der nachfolgenden Diskussionen ergibt sich die Fragestellung der rechtlichen Zulässigkeit derartiger Musterklagen. Bürgermeisterin Mielke-Westerlage verweist darauf, dass ab dem 01.01.2016 das Widerspruchsverfahren bei Bescheiden nach dem Kommunalabgabengesetz wieder eingeführt würde und ab dann keine direkte Klage mehr erhoben werden müsse. Zudem werden die Auswirkungen auf andere Beitrags- und Gebührenarten diskutiert. Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss beauftragt die Veraltung, die offenen rechtlichen Fragestellungen zu prüfen und in der nächsten Sitzung zu berichten.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig