Sitzung: 11.06.2015 Ausschuss für Schule und Sport
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Vorlage: FB3/0241/2015
1. Beschluss
Errichtung des Grundschulverbundes
Der Ausschuss für Schule und
Sport empfiehlt dem Rat, folgende schulorganisatorische Maßnahme zu
beschließen:
Die Stadt Meerbusch errichtet im Wege der Änderung einen Grundschulverbund aus der städtischen Gemeinschaftsgrundschule Erwin-Heerich-Schule Bovert, Neusser Feldweg 2, 40670 Meerbusch und der städtischen Barbara-Gerretz-Schule, katholische Grundschule, Fröbelstraße 14, 40670 Meerbusch zum 1. August 2016.
Der Grundschulverbund wird in der städtischen Liegenschaft Wienenweg 38 untergebracht. Die städtischen Liegenschaften, in denen die beiden Schulen bisher untergebracht sind, werden zum 1. August 2016 als Schulstandort aufgegeben und entwidmet.
Hauptstandort wird die Gemeinschaftsgrundschule, Teilstandort die katholische Bekenntnisschule.
Der Grundschulverbund führt den Namen: Städtische Gemeinschaftsgrundschule Wienenweg mit katholischem Teilstandort, Primarstufe.
Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderliche Genehmigung der Schulaufsicht gem. § 81 (3) Schulgesetz NRW zu beantragen.
Abstimmung
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Ja |
Nein |
Enthaltungen |
CDU |
6 |
1 |
1 |
FDP |
2 |
|
|
SPD |
3 |
|
|
Bündnis
90 / Die Grünen |
2 |
|
|
UWG |
|
1 |
|
DIE
LINKE und Piraten |
1 |
|
|
Gesamt |
14 |
2 |
1 |
2. Beschluss
zur Zügigkeit
Die Zügigkeit des
Grundschulverbundes wird auf drei Züge festgesetzt, es entfallen hierbei zwei
Züge auf den Hauptstandort und ein Zug auf den Teilstandort.
Abstimmung
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Ja |
Nein |
Enthaltungen |
CDU |
7 |
|
1 |
FDP |
2 |
|
|
SPD |
3 |
|
|
Bündnis
90 / Die Grünen |
2 |
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|
UWG |
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|
1 |
DIE
LINKE und Piraten |
1 |
|
|
Gesamt |
15 |
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2 |
Ratsherr Peters bedankt sich bei der Verwaltung für die neue Vorlage, die die gewünschten Alternativen aufweise. Er fragt nach der Rechtslage bezüglich des Beschlussvorschlags Alternative A und der Vertretungsregelung innerhalb des Kollegiums und der Schulleitung. SchAD Mayer beantwortet den zweiten Teil der Frage und erläutert, dass das 11. Schulrechtsänderungsgesetz (SchRäG) eine Vertretungsregelung erlaube. Die Schulleitung müsse natürlich das katholische Bekenntnis haben, eine Vertretung jedoch nicht.
Erster Beigeordneter Maatz antwortet auf den ersten Teil der Frage und erklärt, dass die Verwaltung beide Beschlussvorschläge der Bezirksregierung Düsseldorf vorgelegt habe und beide als genehmigungsfähig eingestuft wurden. Er zitiert aus dem Antwortschreiben der Bezirksregierung vom 8. Juni 2016:
„Bereits zu dem vorangegangenen Beschlussvorschlag haben wir uns
abgestimmt. Auch der neue Beschlussvorschlag könnte von uns in der vorgelegten
Form genehmigt werden. Wie Ihnen bereits mitgeteilt wurde, obliegt es Ihrer
Entscheidung als Schulträger, welche Schulart zum Hauptstandort und welche
Schule zum Teilstandort bestimmt werden. In der Regel ist der Hauptstandort die
größere Schule, die Vorschriften in § 83 Schulgesetz NRW machen hierzu jedoch
keine Vorgaben. Hinsichtlich der von Ihnen beabsichtigten Zügigkeit weise ich
erneut darauf hin, dass die Zügigkeit für den gesamten Grundschulverbund durch
die Schülerzahlprognose begründet sein muss.“
SchAD Mayer bestätigt, dass die Entscheidung allein beim Ausschuss für Schule und Sport bzw. dem Rat der Stadt liege.
Ratsfrau Niederdellmann-Siemes betont, dass der Blick weiter in die Zukunft gerichtet sein solle, deshalb wolle sie die Prognose nicht an vergangenen Anmeldezahlen, sondern an den jüngsten orientiert sehen. Das Gutachten von Dr. Rösner bestätige dies, hierbei sei das Auswahlkriterium Bekenntnis nur noch auf Rang 12. Zudem würde man bei der Wahl der Schulleitung sich nicht unnötig einschränken.
Ratsfrau Schoppe hält eine Festlegung auf drei Züge für sinnvoll, da insbesondere durch das Neubaugebiet Ostara viele Schüler hinzukommen werden.
SchAD Mayer erläutert, dass eine jährliche Anpassung der Zügigkeit ein zulässiges Instrument der Schulentwicklung sei.
Erster Beigeordneter Maatz berichtet, dass die Festlegung auf drei Züge genehmigungsfähig sei, da die Schülerzahlprognose dies möglich mache. Diese Schülerzahlprognose, die die Zuzüge in die Neubaugebiete berücksichtige, habe zum Vorschlag der Verwaltung mit einem zweizügigen Hauptstandort und einem einzügigen Teilstandort geführt.
Ratsfrau Niederdellmann-Siemes erklärt, dass ein dreizügiger Grundschulverbund auch die Situation im Dorf entzerren würde. SchAD Mayer bestätigt, dass die städt. Eichendorff-Schule aufgrund eines Beschlusses des Ausschusses für Schule und Sport auf zwei Züge festgeschrieben sei und aufgrund der Situation im Schuljahr 2015/16 dreizügig ist.
Ratsherr Harms erklärt, dass die CDU-Fraktion auch nach intensiver Diskussion zu dem Ergebnis gekommen sei, die Abstimmung freizugeben. Er persönlich sei für den Grundschulverbund mit Gemeinschaftsschule als Hauptstandort.
Die Sachkundige Bürgerin Blättermann spricht sich für die Bekenntnisschule als Hauptstandort aus. Es sei nicht unbedingt schwieriger, hierfür die Schulleitung zu finden.
Anschließend lässt Vorsitzende Ratsfrau Kox über den Beschlussvorschlag 1 abstimmen. Nach einer kurzen Sitzungsunterbrechung aufgrund Beratungsbedarfs lässt sie über den Beschlussvorschlag 2 abstimmen.