Sitzung: 29.03.2012 Rat
Beschluss: mehrheitlich abgelehnt
Abstimmung: Ja: 19, Nein: 32
Vorlage: ZD/048/2012
Beschlussvorschlag:
Der
Rat möge die Sache insoweit an sich ziehen, als er
1. die erneute Offenlegung
a) der 100. Änderung des
Flächenutzungsplans Meerbusch-
Osterath, Ostara und ein Teilbereich in Meerbusch-Strümp,
b) des Bebauungsplanes
Nr. 266 Meerbusch-Osterath,
Ostara, sowie
c) der 1. Änderung des
Bebauungsplanes Nr.60 Meerbusch-Osterath, Winklerweg/Wienenweg
mit der Maßgabe
beschließt, dass zu den im vorherigen Offenlegungsverfahren ausgelegten
Planunterlagen, Gutachten etc. zusätzlich ausgelegt werden: das
Gutachten der GMA vom 02.09.2009, die Protokollnotiz der Bezirksregierung vom
14.01.2010 sowie die Beratungsvorlage zu TOP 3 Sitzung des Ausschusses für Planung und Liegenschaften am
04.05.2010 nebst dazugehöriger Niederschrift der Ausschusssitzung;
2. beschließt, den Städtebaulichen Vertrag
betreffend B-Plan Nr.266 und 1. Änderung des B-Plans Nr. 60 in §14a
Dienstbarkeiten Klimaschutz, Ziffer 1. Klimaschutz dahingehend zu ändern, dass
auf dem B-Plangebiet die Wohn- und Gewerbebebauung den Passivhaus- oder den
“Nullenergiehaus Standard aufweisen muss, hilfsweise:
den o.g.
Städtebaulichen Vertrag in § 14 a Dienstbarkeiten Klimaschutz in Ziffer 1.
Klimaschutz dahingehend zu ändern,
„……, dass sowohl der
Transmissionswärmeverlust als auch der Jahresprimärenergiebedarf des jeweiligen
Gebäudes den Wert eines Referenzgebäudes in der bei Bauantrag gültigen Fassung
der ENEV um mindestens 30 % unterschreiten muss“.
Der Antrag ist somit abgelehnt.
Vor der inhaltlichen Behandlung
des Antrages beanstandet Bürgermeister Spindler den Ton in der vorliegenden
Antragsbegründung. Dieser entspreche nicht dem bisher üblichen Umgang
miteinander. Trotz unterschiedlicher Auffassungen sei es bisher immer noch
gelungen, auf beleidigende und angreifende Anreden zu verzichten.
Im Anschluss erläutert Ratsherr
Rettig erläutert nochmals den Antrag und bringt erneut die Unzufriedenheit der
FDP mit dem bisher in der Sache Erreichten zum Ausdruck.
Anschließend bezieht Technischer
Beigeordneter Dr. Gérard inhaltlich wie folgt Stellung zu dem Antrag:
zu 1.
·
Das
GMA-Gutachten sei kein Bestandtteil der Ostara-Bauleitplanung. Es bilde
vielmehr die Basis für das vom Rat mehrheitlich beschlossene Einzelhandels- und
Zentrenkonzept (EHZK). Die räumliche Abgrenzung der zentralen Versorgungsbereiche
auf Grundlage des EHZK sei Gegenstand der 110. Änderung des
Flächennutzungsplanes.
·
Die
angesprochene Protokollnotiz beziehe sich ebenfalls auf das GMA-Gutachten und
das EHZK. Die Protokollnotiz sei somit ebenfalls kein Bestandteil der Ostara-Bauleitplanung.
·
Auch
in der APL-Sitzung vom 4. Mai 2010 sei es um das EHZK und nicht um
die Ostara-Planung gegangen.
Aus
hiesiger Sicht bestehe keinerlei Notwendigkeit zur erneuten Offenlage der
Bauleitplan-Entwürfe. Neben den Entwürfen seien alle gesetzlich erforderlichen
Unterlagen öffentlich ausgelegt worden.
Wie
die Begründungen der zahlreichen vorgebrachten Einwände zeigten, waren die
Einwender auf Grund der ausgelegten Unterlagen bestens informiert. Im Übrigen
wurde das GMA-Gutachten / EHZK auf Nachfrage der interessierten Bürgerschaft
zur Einsicht vorgelegt.
zu
2.
Über
dieses Thema hätten APL und Rat der Stadt mehrfach und ausführlich diskutiert
und mehrheitlich entsprechende Beschlüsse gefasst.
Die
geforderten Änderungen seien möglich. Sie bedürfen der Beschlussfassung durch
den Rat. Hiervon wäre das Konzept der Energieversorgung für das gesamte
Plangebiet betroffen. In dessen Folge wären nicht nur der Vertrag, sondern auch
die Bebauungspläne zu ändern, da ein Fernwärmenetz nicht mehr erforderlich
wäre. Somit könnten die Bebauungspläne nicht als Satzung beschlossen werden.
Hinsichtlich
der Zusammenhänge zwischen Primärenergiebedarf und spezifischen
Transmissionswärmeverlusten sind zunächst einmal die Definitionen beider
Begriffe aus der ENEV 2009 dargestellt:
§ 3 Anforderungen an
Wohngebäude
(1) Zu errichtende
Wohngebäude sind so auszuführen, dass der Jahres-Primärenergiebedarf für
Heizung, Warmwasserbereitung, Lüftung und Kühlung den Wert des
Jahres-Primärenergiebedarfs eines Referenzgebäudes gleicher Geometrie,
Gebäudenutzfläche und Ausrichtung mit der in Anlage 1 Tabelle 1 angegebenen
technischen Referenzausführung nicht überschreitet.
(2)
Zu errichtende Wohngebäude sind so auszuführen, dass die Höchstwerte des
spezifischen, auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogenen
Transmissionswärmeverlusts nach Anlage 1 Tabelle 2 nicht überschritten
werden.
Letzter
Stand der Beratungen und der Vertragsunterlagen sei eine Unterschreitung des
Primärenergiebedarfs gegenüber den Mindestwerten um mind. 30%. Hierdurch werde
eine entsprechend deutlichere CO2-Reduktion
erreicht. Es sei richtig, dass derzeitig keine weitergehenden Forderungen
hinsichtlich einer Unterschreitung des spezifischen Transmissionswärmeverlustes
bestehen. Letztendlich sei dies eine politische Grundsatzentscheidung. Zu
Bedenken sei dabei allerdings, dass eine immer stärkere wärmetechnische
Verbesserung der Gebäudehülle u. a. dazu führe, dass das für die Siedlung
geplante BHKW mit abnehmendem Wärmebedarf der Häuser immer unwirtschaftlicher
werde, da die für dieses BHKW einschl. Leitungsverteilnetz aufzuwendenden
Kosten immer auf alle Anschlußnehmer umgelegt würden. Die potenziellen
Bauherren würden also nicht nur den höheren Aufwand zur Erstellung der besser
gedämmten Gebäudehülle tragen müssen, sondern auch noch höhere Energiekosten
auf Dauer zu tragen haben.
Im Anschluss an die Ausführungen
des Technischen Beigeordneten äußert sich Ratsherr Damblon erfreut darüber, die
Sache nach vielen Jahren jetzt auf einen guten Weg gebracht zu haben und nach
der endgültigen Abstimmung mit der Umsetzung beginnen zu können.
Für Bündnis 90/Die Grünen
erklärt Ratsherr Peters, dass man trotz vorhandenem Optimierungsbedarf das
Projekt weiterhin für ein ökologisches Vorzeigeprojekt halte und gute Voraussetzungen
gegeben seien, die Sache nunmehr auf den Weg zu bringen. Unabhängig davon sei
es auch aus seiner Sicht zweckmäßiger gewesen, das Gutachten und die von der
FDP angesprochene Protokollnotiz – unabhängig von der rechtlichen Notwendigkeit
– ebenfalls offenzulegen.
Ratsfrau Siemes-Niederdellmann
informiert, dass die SPD insbesondere vor dem Hintergrund der verkehrlichen
Aspekte wie auch unter Berücksichtigung der Dimensionierung des Frischemarktes
in der Sache keine Zustimmung geben werde.
Abstimmungsergebnis:
|
Ja |
Nein |
Enthaltungen |
CDU |
|
23 |
|
FDP |
11 |
|
|
SPD |
6 |
|
|
Bündnis 90 /
Die Grünen |
|
7 |
|
UWG |
1 |
|
|
Zentrum |
1 |
|
|
Fraktionslos |
|
1 |
|
Bürgermeister |
|
1 |
|
Gesamt |
19 |
32 |
|