Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 32

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat möge die Sache insoweit an sich ziehen, als er

 

1. die erneute Offenlegung

 

a)      der 100. Änderung des Flächenutzungsplans Meerbusch-
Osterath, Ostara und ein Teilbereich in Meerbusch-Strümp,

 

b)      des Bebauungsplanes Nr. 266 Meerbusch-Osterath,
Ostara, sowie

 

c)       der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr.60 Meerbusch-Osterath, Winklerweg/Wienenweg

 

mit der Maßgabe beschließt, dass zu den im vorherigen Offenlegungsverfahren ausgelegten Planunterlagen,  Gutachten etc. zusätzlich ausgelegt werden: das Gutachten der GMA vom 02.09.2009, die Protokollnotiz der Bezirksregierung vom 14.01.2010 sowie die Beratungsvorlage zu TOP 3 Sitzung des Ausschusses für Planung und Liegenschaften am 04.05.2010 nebst dazugehöriger Niederschrift der Ausschusssitzung;

 

2.  beschließt, den Städtebaulichen Vertrag betreffend B-Plan Nr.266 und 1. Änderung des B-Plans Nr. 60 in §14a Dienstbarkeiten Klimaschutz, Ziffer 1. Klimaschutz dahingehend zu ändern, dass auf dem B-Plangebiet die Wohn- und Gewerbebebauung den Passivhaus- oder den “Nullenergiehaus Standard aufweisen muss, hilfsweise:

 

den o.g. Städtebaulichen Vertrag in § 14 a Dienstbarkeiten Klimaschutz in Ziffer 1. Klimaschutz dahingehend zu ändern,

„……, dass sowohl der Transmissionswärmeverlust als auch der Jahresprimärenergiebedarf des jeweiligen Gebäudes den Wert eines Referenzgebäudes in der bei Bauantrag gültigen Fassung der ENEV um mindestens 30 % unterschreiten muss“.

 


Der Antrag ist somit abgelehnt.

 

Vor der inhaltlichen Behandlung des Antrages beanstandet Bürgermeister Spindler den Ton in der vorliegenden Antragsbegründung. Dieser entspreche nicht dem bisher üblichen Umgang miteinander. Trotz unterschiedlicher Auffassungen sei es bisher immer noch gelungen, auf beleidigende und angreifende Anreden zu verzichten.

 

Im Anschluss erläutert Ratsherr Rettig erläutert nochmals den Antrag und bringt erneut die Unzufriedenheit der FDP mit dem bisher in der Sache Erreichten zum Ausdruck.

 

Anschließend bezieht Technischer Beigeordneter Dr. Gérard inhaltlich wie folgt Stellung zu dem Antrag:

 

zu 1.

 

·         Das GMA-Gutachten sei kein Bestandtteil der Ostara-Bauleitplanung. Es bilde vielmehr die Basis für das vom Rat mehrheitlich beschlossene Einzelhandels- und Zentrenkonzept (EHZK). Die räumliche Abgrenzung der zentralen Versorgungsbereiche auf Grundlage des EHZK sei Gegenstand der 110. Änderung des Flächennutzungsplanes.

·         Die angesprochene Protokollnotiz beziehe sich ebenfalls auf das GMA-Gutachten und das EHZK. Die Protokollnotiz sei somit ebenfalls kein Bestandteil der Ostara-Bauleitplanung.

·         Auch in der APL-Sitzung vom 4. Mai 2010 sei es um das EHZK und nicht um die Ostara-Planung gegangen.

 

Aus hiesiger Sicht bestehe keinerlei Notwendigkeit zur erneuten Offenlage der Bauleitplan-Entwürfe. Neben den Entwürfen seien alle gesetzlich erforderlichen Unterlagen öffentlich ausgelegt worden.

 

Wie die Begründungen der zahlreichen vorgebrachten Einwände zeigten, waren die Einwender auf Grund der ausgelegten Unterlagen bestens informiert. Im Übrigen wurde das GMA-Gutachten / EHZK auf Nachfrage der interessierten Bürgerschaft zur Einsicht vorgelegt.

 

zu 2.

Über dieses Thema hätten APL und Rat der Stadt mehrfach und ausführlich diskutiert und mehrheitlich entsprechende Beschlüsse gefasst.

Die geforderten Änderungen seien möglich. Sie bedürfen der Beschlussfassung durch den Rat. Hiervon wäre das Konzept der Energieversorgung für das gesamte Plangebiet betroffen. In dessen Folge wären nicht nur der Vertrag, sondern auch die Bebauungspläne zu ändern, da ein Fernwärmenetz nicht mehr erforderlich wäre. Somit könnten die Bebauungspläne nicht als Satzung beschlossen werden.

 

Hinsichtlich der Zusammenhänge zwischen Primärenergiebedarf und spezifischen Transmissionswärmeverlusten sind zunächst einmal die Definitionen beider Begriffe aus der ENEV 2009 dargestellt:

§ 3 Anforderungen an Wohngebäude

(1) Zu errichtende Wohngebäude sind so auszuführen, dass der Jahres-Primärenergiebedarf für Heizung, Warmwasserbereitung, Lüftung und Kühlung den Wert des Jahres-Primärenergiebedarfs eines Referenzgebäudes gleicher Geometrie, Gebäudenutzfläche und Ausrichtung mit der in Anlage 1 Tabelle 1 angegebenen technischen Referenzausführung nicht überschreitet.

 

(2) Zu errichtende Wohngebäude sind so auszuführen, dass die Höchstwerte des spezifischen, auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogenen Transmissionswärmeverlusts nach Anlage 1 Tabelle 2 nicht überschritten werden.

 

Letzter Stand der Beratungen und der Vertragsunterlagen sei eine Unterschreitung des Primärenergiebedarfs gegenüber den Mindestwerten um mind. 30%. Hierdurch werde eine entsprechend deutlichere CO2-Reduktion erreicht. Es sei richtig, dass derzeitig keine weitergehenden Forderungen hinsichtlich einer Unterschreitung des spezifischen Transmissionswärmeverlustes bestehen. Letztendlich sei dies eine politische Grundsatzentscheidung. Zu Bedenken sei dabei allerdings, dass eine immer stärkere wärmetechnische Verbesserung der Gebäudehülle u. a. dazu führe, dass das für die Siedlung geplante BHKW mit abnehmendem Wärmebedarf der Häuser immer unwirtschaftlicher werde, da die für dieses BHKW einschl. Leitungsverteilnetz aufzuwendenden Kosten immer auf alle Anschlußnehmer umgelegt würden. Die potenziellen Bauherren würden also nicht nur den höheren Aufwand zur Erstellung der besser gedämmten Gebäudehülle tragen müssen, sondern auch noch höhere Energiekosten auf Dauer zu tragen haben.

 

 

Im Anschluss an die Ausführungen des Technischen Beigeordneten äußert sich Ratsherr Damblon erfreut darüber, die Sache nach vielen Jahren jetzt auf einen guten Weg gebracht zu haben und nach der endgültigen Abstimmung mit der Umsetzung beginnen zu können.

 

Für Bündnis 90/Die Grünen erklärt Ratsherr Peters, dass man trotz vorhandenem Optimierungsbedarf das Projekt weiterhin für ein ökologisches Vorzeigeprojekt halte und gute Voraussetzungen gegeben seien, die Sache nunmehr auf den Weg zu bringen. Unabhängig davon sei es auch aus seiner Sicht zweckmäßiger gewesen, das Gutachten und die von der FDP angesprochene Protokollnotiz – unabhängig von der rechtlichen Notwendigkeit – ebenfalls offenzulegen.

 

Ratsfrau Siemes-Niederdellmann informiert, dass die SPD insbesondere vor dem Hintergrund der verkehrlichen Aspekte wie auch unter Berücksichtigung der Dimensionierung des Frischemarktes in der Sache keine Zustimmung geben werde.

 


Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

 

23

 

FDP

11

 

 

SPD

6

 

 

Bündnis 90 / Die Grünen

 

7

 

UWG

1

 

 

Zentrum

1

 

 

Fraktionslos

 

1

 

Bürgermeister

 

1

 

Gesamt

19

32