Frau Burghoff, Anwohnerin am Lindchen nahe der ehemaligen Kindertageseinrichtung am Neusser Feldweg, wünscht nähere Informationen zu den Flüchtlingen, die dort zukünftig untergebracht werden sollen.

 

Erster Beigeordneter Maatz erläutert in diesem Zusammenhang das Zuweisungsverfahren durch die Bezirksregierung Arnsberg. Dabei verdeutlicht er, dass die Stadt auf die Zuweisungen keinerlei Einfluss nehmen könne. Erst wenige Tage vor der Ankunft werde die Verwaltung per Fax über die konkreten Personendaten der zuwandernden Flüchtlinge informiert. In den vergangenen Monaten seien überwiegend männliche Einzelpersonen und nur selten Familien zugewiesen worden.

 

Bezüglich der Lage der Unterkunft erläutert Erster Beigeordneter Maatz, auch an anderen Standorten mit vergleichbarer Sozialstruktur sei mithilfe der hauptamtlichen wie auch ehrenamtlichen Betreuung eine Integration gelungen. Eine sozialverträgliche Unterbringung sei letztendlich immer abhängig von den Integrationsleistungen der Flüchtlinge selbst wie auch der Begleitung. In Osterath sei eine Betreuung durch die städt. Hauswarte, die Fachkräfte von Diakonie und Caritas wie auch durch die ehrenamtliche Flüchtlingshilfe Osterath vorgesehen. Dieses verzahnte Angebot habe sich bereits in der Vergangenheit bewährt, so dass unabhängig davon, dass man die zukünftigen Bewohner noch nicht kenne, von einer sozialverträglichen Unterbringungssituation ausgegangen werden könne.

 

Frau Nolte, Anwohnerin des Dörper Weges und ebenfalls Nachbarin der ehemaligen Kindertageseinrichtung, stellt die Angemessenheit der vorgesehenen Mittel für die Instandsetzung in Höhe von 30.000 € in Frage. Vorsitzender Focken schlägt vor, diese und weitere Fragen zum Neusser Feldweg im Zusammenhang mit der Erörterung des TOP 2 zu beantworten. Der Empfehlung wird einvernehmlich gefolgt.