Sitzung: 21.05.2015 Rat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Beschluss:
Der Rat genehmigt den Dringlichkeitsbeschluss vom 12. Mai 2015 – Verzicht auf die Verweigerung der Zustimmung gem. § 61 Abs. 4 Schulgesetz.
Bürgermeisterin Mielke-Westerlage erläutert den Sachverhalt und verweist auf die persönliche Vorstellung im Ausschuss für Schule und Sport.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig