Beschluss:

 

Der Rat genehmigt den Dringlichkeitsbeschluss vom 12. Mai 2015 – Verzicht auf die Verweigerung der Zustimmung gem. § 61 Abs. 4 Schulgesetz.

 


Bürgermeisterin Mielke-Westerlage erläutert den Sachverhalt und verweist auf die persönliche Vorstellung im Ausschuss für Schule und Sport.


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig