Herr Deußen erläutert die Informationsvorlage. Er geht insbesondere auf Schwierigkeiten ein, die Randbedingungen abzuschätzen, um eine entsprechend seriöse Wirtschaftlichkeitsuntersuchung durchzuführen. Die Vorlage sei zunächst als Information zur Meinungsbildung der Fraktionen zu betrachten, damit konkrete Prüfaufträge an die Verwaltung entwickelt werden können.

Bei der Auswahl der Parkplätze wurde sich auf die zentralen Versorgungsbereiche des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes sowie daraus folgend auf zusammenhängende Parkplätze konzentriert. Es wurden u.a. Informationen von anderen Gemeinden eingeholt, Kosten bei Herstellern abgefragt sowie eine Gebührenstaffelung  untersucht. Präferiert wird eine Bargeldzahlung am Automaten. Die Höhe der Gebühren sei allerdings variabel. Verdrängungsverkehre seien nicht auszuschließen, allerdings auch sehr schwierig zu prognostizieren. Bei dieser ersten Vorlage, wurde zunächst auf eine Untersuchung der Auswirkungen auf den Einzelhandel verzichtet, was im Übrigen durch die Verwaltung kaum oder nicht leistbar sei, da nicht nur beim Einzelhandel sondern auch entsprechende Haushaltsbefragungen durchzuführen seien. Durch die Beschäftigung mit diesem Konzept sei nunmehr auch eine neue Kostenberechnung für die öffentlichen Stellplätze vorhanden. Demnach belaufen sich die Kosten für einen Stellplatz auf 140 € pro Jahr. Die Einführung einer Parkraumbewirtschaftung bedinge auch die Einrichtung von neuen Personalstellen. Insbesondere die Leerung der Automaten müsse im Vier-Augen-Prinzip erfolgen.

Herr Deußen stellt die einzelnen Bereiche in den betroffenen Ortsteilen kurz vor und geht hierbei insbesondere auf den Standort Strümp ein. Aufgrund der Tatsache, dass es hier nur weinige Geschäfte gebe, mache es aus Sicht der Verwaltung keinen Sinn, eine Parkraumbewirtschaftung, insbesondere unter der Prämisse einer Brötchentaste, einzuführen. In den anderen Bereichen halte die Verwaltung eine Parkgebühr von 0,50 € für jede weitere Stunde für vertretbar. In den geschätzten, sehr variablen Kosten ist der Aufwand für die Beschilderung noch nicht enthalten.

Die Vertreter der Fraktionen bedanken sich für die aufwändige und sehr gute Vorarbeit der Verwaltung und die detaillierten Informationen.

Ratsherr Meffert geht zunächst auf die Historie des Antrages ein. Der gemeinsame Antrag von der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis90/Die Grünen gehe auf den Kooperationsvertrag zurück. Er selber sei kritisch und sehe noch erheblichen Bedarf für Nachbesserungen. Ihm fehlen insbesondere Aussagen zu den sog. weichen Faktoren wie Verdrängungsverkehr (z.B. Modellberechnungen), die Einbindung der Unternehmer und Einzelhändler vor Ort sowie deren Verbände. Außerdem moniert er, dass hier Parkbereiche, insbesondere an der Hermann-Unger-Allee, die nach seiner Erinnerung als Stellplätze für das Baugebiet festgelegt sind, einbezogen worden sind. Weiterhin sieht er auch den zusätzlichen geringen Personalbedarf zu optimistisch eingeschätzt.

Ratsherr Fischer fragt, wie sich der Sachaufwand zusammensetzt, z. B. bei den Kosten für die Wartung von 1.500 € pro Jahr.

Herr Deußen erläutert, dass sich die Wartungskosten auf den Automaten beziehen und u.a. Reinigungskosten, Austausch von Papierrollen u.a. umfasse. Diese Kosten seien von den Herstellern sehr unterschiedlich angesetzt worden.

Nach Ansicht des sachkundigen Bürgers Behlen dokumentiert das nunmehr vorliegende Parkraumkataster den Wert der öffentlichen Stellplätze, den die Stadt erhalten müsse. Die Parkgebühren sollen zukünftig diesen Werterhalt finanzieren. Es bestünden Chancen sowohl für die Ortsteile als auch für die Wirtschaft in den einzelnen Ortsteilen z.B. durch einen höheren Umschlag auf den Parkplätzen oder einen Anreiz für den kleinen Einkauf, auf das Fahrrad umzusteigen. Die Brötchentaste findet er in Ordnung, allerdings sei eine halbe Stunde zu lang.

Sachkundiger Bürger Schmoll hält eine Befragung der Industrie- und Handelskammer sowie der Einzelhändler für erforderlich. Die Parkraumbewirtschaftung sei jedoch nicht zwingendes Mittel, da man in der Regel einen Parkplatz finde. Die Notwendigkeit erschließe sich ihm nicht, zumal zusätzliches Personal notwendig sei. Insgesamt wäre weniger mehr.

Ratsherr Gabernig stellt zur Diskussion, ob eine Bewirtschaftung grundsätzlich gewollt sei. Die Situation des Ortskernes in Osterath sei anders zu beurteilen als in den übrigen Stadteilen. Er fragt nach der Möglichkeit, verschiedene Varianten mit weniger oder mehr Parkplätzen durchzurechnen.

Herr Deußen antwortet, dass bei den Berechnungen jederzeit Parameter verändert oder einzelne Stellplätze herausgenommen werden können, die ein neues Ergebnis generieren.

Ratsfrau Niegeloh sieht in der Parkraumbewirtschaftung Potential, die Infrastruktur stärken zu können. Wichtig sei, dass die Einnahmen die Kosten decken. Hierzu stelle sich die Frage, ob die genannten Räume und damit auch die angegebenen Durchschnittswerte der Kosten und Einnahmen pro Stellplatz vergleichbar seien. Sie schlägt ein Pilotverfahren auf dem Dr. Franz-Schütz-Platz und den angrenzenden Parkplätzen vor. Außerdem möchte sie wissen, ob die Möglichkeit der Handyzahlung berücksichtigt wurde.

Herr Deußen erläutert, dass der Grad der Nutzung sehr sorgfältig geschätzt und jeder Standort differenziert betrachtet wurde. Nach den Erfahrungen der anderen Städte werde die Möglichkeit der Handyzahlung kaum genutzt und zu 95 % bar gezahlt. Außerdem würden sich die Kosten für die Anschaffung und Wartung der Parkautomaten mit Handyzahlung erhöhen.

Ratsherr Denecke weist darauf hin, dass bei der Einführung einer Parkraumbewirtschaftung alle Kosten den Einnahmen gegenübergestellt werden müssen. Erst dann zeige sich, ob eine Parkraumbewirtschaftung rentabel sei.

Ratsherr Banse regt an, Fahrzeuge aus anderen Städten, die das jetzige kostenlose Parken in Meerbusch nutzen, zu erfassen und berücksichtigen. Um belastbare Zahlen zu erhalten,  schlägt er einen Probetrieb in Osterath am Parkplatz Fröbelstraße vor. Hier könne eine Schranke installiert werden. Die Ausnutzung des Parkplatzes, insbesondere die Nutzung der Brötchentaste schätze er hoch ein. Er gehe davon aus, dass 70 % der Parkplatznutzer diesen nach weniger als 30 Minuten wieder verlassen.

Herr Deußen entgegnet, dass man Überlegungen zu einem Probetrieb angestellt habe. Allerdings sei dies dann jeweils eine Insellösung und das Ergebnis könne nicht auf die übrigen Parkplätze übertragen werden. Zudem besteht hierbei die Schwierigkeit der Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns, weil dann einzelne Anlieger explizit durch die Anordnung der bewirtschafteten Stellplätze eingeschränkt bzw. benachteiligt würden, andere jedoch nicht.

Ratsherr Meffert gibt die schwierige Situation der Einzelhändler an der Oststraße zu bedenken.

Sachkundiger Bürger Behlen verweist auf den möglichen Ertrag als positiver Beitrag zum Haushalt. Auch könnte der Einzelhandel überlegen, ob z. B. durch Übernahme eines gewissen Anteils der Parkgebühr sogar ein positiver Werbeeffekt möglich wäre.

Ratsherr Gabernig lehnt einen Probetrieb auf dem Parkplatz Fröbelstraße insbesondere mit dem Hinweis auf die zukünftigen kostenfreien Parkplätze des Frischemarktes im Baugebiet Ostara ab. Dieser Parkplatz sei der Hauptparkplatz für den Rewe-Markt und die ansässigen Ärzte im Ortskern Osterath. Ihm sei keine Kommune mit Parkgebühren und einem wirtschaftlichen Minus bekannt.

Zu der Frage von sachkundigem Bürger Müller nach den personellen Konsequenzen, bemerkt Herr Bechert, dass mit der Parkraumbewirtschaftung ggf. je nach Prioritätensetzung des Rates eine zusätzliche Aufgabe zu erfüllen sei. Das Konzept der Verkehrssicherheit solle auch zukünftig oberstes Gebot bleiben. Die Verkehrsraumüberwachung wird bislang nachrangig behandelt.

Beratendes Ausschussmitglied  Mannes sieht die Notwendigkeit von Einnahmen, von daher sollte auf die Brötchentaste verzichtet werden. Alternativ könne die Zeit hierfür verkürzt oder die erste halbe Stunde kostengünstiger gestaltet werden.

Sachkundiger Bürger Schmoll bittet um Prüfung, warum die Oststraße nur zur Hälfte in das Konzept einbezogen sei.

Herr Deußen stellt klar, dass die Grenze des Einzelhandels- und Versorgungskonzeptes zu Grunde gelegt wurde. Hierüber könne natürlich noch diskutiert werden.

Vorsitzender Jürgens fasst anschließend aus der lebhaften Diskussion den allgemeinen Tenor auf, dass sich die Fraktionen nun intensiv mit der Thematik auseinandersetzen können und entsprechende Anträge, evtl. auch fraktionsübergreifend, stellen sollten.