Sitzung: 10.06.2015 Ausschuss für Klima, Umwelt, Bau
Vorlage: FB5/0068/2015
Herr
Deußen erläutert die Informationsvorlage. Er geht insbesondere auf
Schwierigkeiten ein, die Randbedingungen abzuschätzen, um eine entsprechend
seriöse Wirtschaftlichkeitsuntersuchung durchzuführen. Die Vorlage sei zunächst
als Information zur Meinungsbildung der Fraktionen zu betrachten, damit
konkrete Prüfaufträge an die Verwaltung entwickelt werden können.
Bei
der Auswahl der Parkplätze wurde sich auf die zentralen Versorgungsbereiche des
Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes sowie daraus folgend auf zusammenhängende
Parkplätze konzentriert. Es wurden u.a. Informationen von anderen Gemeinden
eingeholt, Kosten bei Herstellern abgefragt sowie eine Gebührenstaffelung untersucht. Präferiert wird eine
Bargeldzahlung am Automaten. Die Höhe der Gebühren sei allerdings variabel.
Verdrängungsverkehre seien nicht auszuschließen, allerdings auch sehr schwierig
zu prognostizieren. Bei dieser ersten Vorlage, wurde zunächst auf eine
Untersuchung der Auswirkungen auf den Einzelhandel verzichtet, was im Übrigen
durch die Verwaltung kaum oder nicht leistbar sei, da nicht nur beim
Einzelhandel sondern auch entsprechende Haushaltsbefragungen durchzuführen
seien. Durch die Beschäftigung mit diesem Konzept sei nunmehr auch eine neue
Kostenberechnung für die öffentlichen Stellplätze vorhanden. Demnach belaufen
sich die Kosten für einen Stellplatz auf 140 € pro Jahr. Die Einführung einer
Parkraumbewirtschaftung bedinge auch die Einrichtung von neuen Personalstellen.
Insbesondere die Leerung der Automaten müsse im Vier-Augen-Prinzip erfolgen.
Herr
Deußen stellt die einzelnen Bereiche in den betroffenen Ortsteilen kurz vor und
geht hierbei insbesondere auf den Standort Strümp ein. Aufgrund der Tatsache,
dass es hier nur weinige Geschäfte gebe, mache es aus Sicht der Verwaltung
keinen Sinn, eine Parkraumbewirtschaftung, insbesondere unter der Prämisse
einer Brötchentaste, einzuführen. In den anderen Bereichen halte die Verwaltung
eine Parkgebühr von 0,50 € für jede weitere Stunde für vertretbar. In den
geschätzten, sehr variablen Kosten ist der Aufwand für die Beschilderung noch
nicht enthalten.
Die
Vertreter der Fraktionen bedanken sich für die aufwändige und sehr gute
Vorarbeit der Verwaltung und die detaillierten Informationen.
Ratsherr
Meffert geht zunächst auf die Historie des Antrages ein. Der gemeinsame Antrag
von der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis90/Die Grünen gehe auf den Kooperationsvertrag
zurück. Er selber sei kritisch und sehe noch erheblichen Bedarf für
Nachbesserungen. Ihm fehlen insbesondere Aussagen zu den sog. weichen Faktoren
wie Verdrängungsverkehr (z.B. Modellberechnungen), die Einbindung der
Unternehmer und Einzelhändler vor Ort sowie deren Verbände. Außerdem moniert
er, dass hier Parkbereiche, insbesondere an der Hermann-Unger-Allee, die nach
seiner Erinnerung als Stellplätze für das Baugebiet festgelegt sind, einbezogen
worden sind. Weiterhin sieht er auch den zusätzlichen geringen Personalbedarf
zu optimistisch eingeschätzt.
Ratsherr
Fischer fragt, wie sich der Sachaufwand zusammensetzt, z. B. bei den Kosten für
die Wartung von 1.500 € pro Jahr.
Herr
Deußen erläutert, dass sich die Wartungskosten auf den Automaten beziehen und
u.a. Reinigungskosten, Austausch von Papierrollen u.a. umfasse. Diese Kosten
seien von den Herstellern sehr unterschiedlich angesetzt worden.
Nach
Ansicht des sachkundigen Bürgers Behlen dokumentiert das nunmehr vorliegende
Parkraumkataster den Wert der öffentlichen Stellplätze, den die Stadt erhalten
müsse. Die Parkgebühren sollen zukünftig diesen Werterhalt finanzieren. Es
bestünden Chancen sowohl für die Ortsteile als auch für die Wirtschaft in den
einzelnen Ortsteilen z.B. durch einen höheren Umschlag auf den Parkplätzen oder
einen Anreiz für den kleinen Einkauf, auf das Fahrrad umzusteigen. Die
Brötchentaste findet er in Ordnung, allerdings sei eine halbe Stunde zu lang.
Sachkundiger
Bürger Schmoll hält eine Befragung der Industrie- und Handelskammer sowie der
Einzelhändler für erforderlich. Die Parkraumbewirtschaftung sei jedoch nicht
zwingendes Mittel, da man in der Regel einen Parkplatz finde. Die Notwendigkeit
erschließe sich ihm nicht, zumal zusätzliches Personal notwendig sei. Insgesamt
wäre weniger mehr.
Ratsherr
Gabernig stellt zur Diskussion, ob eine Bewirtschaftung grundsätzlich gewollt
sei. Die Situation des Ortskernes in Osterath sei anders zu beurteilen als in
den übrigen Stadteilen. Er fragt nach der Möglichkeit, verschiedene Varianten
mit weniger oder mehr Parkplätzen durchzurechnen.
Herr
Deußen antwortet, dass bei den Berechnungen jederzeit Parameter verändert oder
einzelne Stellplätze herausgenommen werden können, die ein neues Ergebnis
generieren.
Ratsfrau
Niegeloh sieht in der Parkraumbewirtschaftung Potential, die Infrastruktur
stärken zu können. Wichtig sei, dass die Einnahmen die Kosten decken. Hierzu
stelle sich die Frage, ob die genannten Räume und damit auch die angegebenen
Durchschnittswerte der Kosten und Einnahmen pro Stellplatz vergleichbar seien.
Sie schlägt ein Pilotverfahren auf dem Dr. Franz-Schütz-Platz und den
angrenzenden Parkplätzen vor. Außerdem möchte sie wissen, ob die Möglichkeit
der Handyzahlung berücksichtigt wurde.
Herr
Deußen erläutert, dass der Grad der Nutzung sehr sorgfältig geschätzt und jeder
Standort differenziert betrachtet wurde. Nach den Erfahrungen der anderen
Städte werde die Möglichkeit der Handyzahlung kaum genutzt und zu 95 % bar
gezahlt. Außerdem würden sich die Kosten für die Anschaffung und Wartung der
Parkautomaten mit Handyzahlung erhöhen.
Ratsherr
Denecke weist darauf hin, dass bei der Einführung einer Parkraumbewirtschaftung
alle Kosten den Einnahmen gegenübergestellt werden müssen. Erst dann zeige
sich, ob eine Parkraumbewirtschaftung rentabel sei.
Ratsherr
Banse regt an, Fahrzeuge aus anderen Städten, die das jetzige kostenlose Parken
in Meerbusch nutzen, zu erfassen und berücksichtigen. Um belastbare Zahlen zu
erhalten, schlägt er einen Probetrieb in
Osterath am Parkplatz Fröbelstraße vor. Hier könne eine Schranke installiert
werden. Die Ausnutzung des Parkplatzes, insbesondere die Nutzung der
Brötchentaste schätze er hoch ein. Er gehe davon aus, dass 70 % der
Parkplatznutzer diesen nach weniger als 30 Minuten wieder verlassen.
Herr
Deußen entgegnet, dass man Überlegungen zu einem Probetrieb angestellt habe.
Allerdings sei dies dann jeweils eine Insellösung und das Ergebnis könne nicht
auf die übrigen Parkplätze übertragen werden. Zudem besteht hierbei die
Schwierigkeit der Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns, weil dann einzelne
Anlieger explizit durch die Anordnung der bewirtschafteten Stellplätze
eingeschränkt bzw. benachteiligt würden, andere jedoch nicht.
Ratsherr
Meffert gibt die schwierige Situation der Einzelhändler an der Oststraße zu
bedenken.
Sachkundiger
Bürger Behlen verweist auf den möglichen Ertrag als positiver Beitrag zum
Haushalt. Auch könnte der Einzelhandel überlegen, ob z. B. durch Übernahme
eines gewissen Anteils der Parkgebühr sogar ein positiver Werbeeffekt möglich
wäre.
Ratsherr
Gabernig lehnt einen Probetrieb auf dem Parkplatz Fröbelstraße insbesondere mit
dem Hinweis auf die zukünftigen kostenfreien Parkplätze des Frischemarktes im
Baugebiet Ostara ab. Dieser Parkplatz sei der Hauptparkplatz für den Rewe-Markt
und die ansässigen Ärzte im Ortskern Osterath. Ihm sei keine Kommune mit
Parkgebühren und einem wirtschaftlichen Minus bekannt.
Zu
der Frage von sachkundigem Bürger Müller nach den personellen Konsequenzen,
bemerkt Herr Bechert, dass mit der Parkraumbewirtschaftung ggf. je nach
Prioritätensetzung des Rates eine zusätzliche Aufgabe zu erfüllen sei. Das
Konzept der Verkehrssicherheit solle auch zukünftig oberstes Gebot bleiben. Die
Verkehrsraumüberwachung wird bislang nachrangig behandelt.
Beratendes
Ausschussmitglied Mannes sieht die
Notwendigkeit von Einnahmen, von daher sollte auf die Brötchentaste verzichtet
werden. Alternativ könne die Zeit hierfür verkürzt oder die erste halbe Stunde
kostengünstiger gestaltet werden.
Sachkundiger
Bürger Schmoll bittet um Prüfung, warum die Oststraße nur zur Hälfte in das
Konzept einbezogen sei.
Herr
Deußen stellt klar, dass die Grenze des Einzelhandels- und Versorgungskonzeptes
zu Grunde gelegt wurde. Hierüber könne natürlich noch diskutiert werden.
Vorsitzender
Jürgens fasst anschließend aus der lebhaften Diskussion den allgemeinen Tenor
auf, dass sich die Fraktionen nun intensiv mit der Thematik auseinandersetzen
können und entsprechende Anträge, evtl. auch fraktionsübergreifend, stellen
sollten.