Sitzung: 09.06.2015 Ausschuss für Planung und Liegenschaften
Herr
Mpasios vom Landesbetrieb Straßenbau NRW erläutert dezidiert den vorgesehenen
Ausbau der A 57 zwischen Autobahnkreuz Meerbusch und Autobahnanschlussstelle
Oppum und weist darauf hin, dass die Offenlegung der Planfeststellung in der
Zeit vom 13. Mai bis 12. Juni 2015 stattfindet.
Das
Planfeststellungsverfahren wird in etwa zwei Jahre dauern, falls dieses beklagt
wir, entsprechend länger. Nach Beendigung des Verfahrens wird etwa nach einem
Jahr bei einer Bauzeit von etwa drei Jahren mit dem Ausbau begonnen werden
können.
Aus dem Ausschuss werden
anschließend verschiedene Aspekte und Fragen angesprochen und von Herr Mpasios beantwortet. Insbesondere der geplante
Lärmschutz und dessen Dimensionierung werden vielfältig diskutiert. Hierbei
wird von den Fraktionen für das weitere Verfahren u a. angeregt, durch eine
durchgängige Höhe der Lärmschutzwand auf 9,0 m die Lärmbelastung der
anliegenden Wohnbebauung (vor allen in den Obergeschossen) zu minimieren, um
die Grenzwerte einzuhalten.
Angeregt und gefordert
wird, dass die Lärmschutzanlagen grundsätzlich mit hochabsorbierenden
Materialien auszuführen seien, um Reflexionseffekte in die gegenüberliegenden
Bereiche zu minimieren. Zur Minderung des grundsätzlichen Hintergrundlärmpegels
und zur Gewährleistung der angrenzenden Naherholungsfreiflächen solle die dem
Ortsteil Bösinghoven zugewandte Lärmschutzwand nach Süden hin bis zur Straße
„Am Weilerhof“ verlängert werden. Der im Norden Bösinghovens dargestellte
allgemeine Siedlungsbereich des gültigen Gebietsentwicklungsplans (GEP99) solle
Berücksichtigung finden. Des Weiteren solle eine Ausbildung der Lärmschutzwände
im oberen Bereich als auskragender Schirm geprüft werden.
Es wird gefordert, dass
mit Beginn der Bauphase zuerst die Lärmschutzmaßnahmen gebaut werden und erst
danach mit den Straßenbaumaßnahmen begonnen wird.
Nicht akzeptabel sei der
Abriss des vorhandenen Lärmschutzes und erst eine nachgeschaltete, nach
Herstellung der neuen Fahrbahnen, Errichtung des neuen Lärmschutzes. Es sei zu
gewährleisten, dass kein Baustellenverkehr durch vorhandene Wohngebiete geführt
werde.
Die konstruktive und
gestalterische Ausbildung der Lärmschutzwände sei mit der Stadt Meerbusch
abzustimmen. Wünschenswert wäre hier, dass die Straßenbauverwaltung einen
Gestaltungswettbewerb mit entsprechender Bürgerbeteiligung durchführe.
Ergänzend wird zur
Verbesserung des Ortbildes angeregt, die nach Bösinghoven hin orientierte, hohe
Lärmschutzwand auf der gesamten Länge mit Kletterpflanzen einzugrünen und
hierfür Rankhilfen an der Wand anzubringen.
Im Zuge des späteren
Umbaus der Tankraststätte Geismühle sei zu prüfen, ob schon jetzt Vorrichtungen
an der Lärmschutzwand angebracht werden, welche die zukünftige Installation von
Photovoltaik an oder auf der Wand ermöglicht. Der hier auf großer Fläche zu
gewinnende Strom könnte direkt der Raststätte und deren Nebenanlagen für z. B.
Beleuchtung, Stromentnahmesäulen, etc. zufließen. Dabei sollte den
LKW-Stellplätzen jeweils eine Stromentnahmestelle zugeordnet werden, um
Klimaanlagen auch ohne laufenden Motor während der Parkzeiten abgasfrei zu
betreiben.
Der Eingriff in die
bestehende Bepflanzung auf der derzeitigen Wall- / Wandkombination solle für
die Erstellung der LS-Wand und der Mulde möglichst gering gehalten werden.
Die Verschattung direkt
an der Wand angrenzender privaten Ruhe- und Gartenflächen der Baugebiete solle
ebenfalls stärker thematisiert werden.
Herr Mpasios erläutert im Detail die jeweiligen Lärmpegel
in den anliegenden Wohngebieten und begründet die unterschiedlichen Höhen der
Lärmschutzwände. Er stellt klar, dass bei einer nur sehr geringen Verbesserung
des Lärmschutzes - in Bezug zu dem dafür notwendigen baulichen Aufwand - keine
wirtschaftliche Angemessenheit vorliege und entsprechend, über Sperrvermerke
des Bundesministeriums, bestimmte Maßnahmen somit keinen Eingang in die
Planfeststellung fänden. Des Weiteren informiert er, dass die Kosten für
notwendigen, verbleibenden passiven Lärmschutz - nach einer gutachterlichen
Betrachtung am Objekt - vom Vorhabenträger übernommen werden.
Weitere Fragen aus dem
Ausschuss zum geplanten Einbau von Flüsterasphalt und die Frage nach einem
verbesserten Lärmschutz durch eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Autobahn,
werden von Herrn Mpasios und
Herrn Trapp fachkundig beantwortet.
Bürgermeisterin
Mielke-Westerlage sagt dem Ausschuss die Erarbeitung einer diesbezüglichen
Stellungnahme der Verwaltung zu, die vorbehaltlich der Zustimmung des
Ausschusses, dem Landesbetrieb Straßenbau innerhalb der Fristsetzung zugehe.