Herr Mpasios vom Landesbetrieb Straßenbau NRW erläutert dezidiert den vorgesehenen Ausbau der A 57 zwischen Autobahnkreuz Meerbusch und Autobahnanschlussstelle Oppum und weist darauf hin, dass die Offenlegung der Planfeststellung in der Zeit vom 13. Mai bis 12. Juni 2015 stattfindet.

 

Das Planfeststellungsverfahren wird in etwa zwei Jahre dauern, falls dieses beklagt wir, entsprechend länger. Nach Beendigung des Verfahrens wird etwa nach einem Jahr bei einer Bauzeit von etwa drei Jahren mit dem Ausbau begonnen werden können.

 

Aus dem Ausschuss werden anschließend verschiedene Aspekte und Fragen angesprochen und von Herr Mpasios beantwortet. Insbesondere der geplante Lärmschutz und dessen Dimensionierung werden vielfältig diskutiert. Hierbei wird von den Fraktionen für das weitere Verfahren u a. angeregt, durch eine durchgängige Höhe der Lärmschutzwand auf 9,0 m die Lärmbelastung der anliegenden Wohnbebauung (vor allen in den Obergeschossen) zu minimieren, um die Grenzwerte einzuhalten.

Angeregt und gefordert wird, dass die Lärmschutzanlagen grundsätzlich mit hochabsorbierenden Materialien auszuführen seien, um Reflexionseffekte in die gegenüberliegenden Bereiche zu minimieren. Zur Minderung des grundsätzlichen Hintergrundlärmpegels und zur Gewährleistung der angrenzenden Naherholungsfreiflächen solle die dem Ortsteil Bösinghoven zugewandte Lärmschutzwand nach Süden hin bis zur Straße „Am Weilerhof“ verlängert werden. Der im Norden Bösinghovens dargestellte allgemeine Siedlungsbereich des gültigen Gebietsentwicklungsplans (GEP99) solle Berücksichtigung finden. Des Weiteren solle eine Ausbildung der Lärmschutzwände im oberen Bereich als auskragender Schirm geprüft werden.

Es wird gefordert, dass mit Beginn der Bauphase zuerst die Lärmschutzmaßnahmen gebaut werden und erst danach mit den Straßenbaumaßnahmen begonnen wird.

Nicht akzeptabel sei der Abriss des vorhandenen Lärmschutzes und erst eine nachgeschaltete, nach Herstellung der neuen Fahrbahnen, Errichtung des neuen Lärmschutzes. Es sei zu gewährleisten, dass kein Baustellenverkehr durch vorhandene Wohngebiete geführt werde.

Die konstruktive und gestalterische Ausbildung der Lärmschutzwände sei mit der Stadt Meerbusch abzustimmen. Wünschenswert wäre hier, dass die Straßenbauverwaltung einen Gestaltungswettbewerb mit entsprechender Bürgerbeteiligung durchführe.

Ergänzend wird zur Verbesserung des Ortbildes angeregt, die nach Bösinghoven hin orientierte, hohe Lärmschutzwand auf der gesamten Länge mit Kletterpflanzen einzugrünen und hierfür Rankhilfen an der Wand anzubringen.

Im Zuge des späteren Umbaus der Tankraststätte Geismühle sei zu prüfen, ob schon jetzt Vorrichtungen an der Lärmschutzwand angebracht werden, welche die zukünftige Installation von Photovoltaik an oder auf der Wand ermöglicht. Der hier auf großer Fläche zu gewinnende Strom könnte direkt der Raststätte und deren Nebenanlagen für z. B. Beleuchtung, Stromentnahmesäulen, etc. zufließen. Dabei sollte den LKW-Stellplätzen jeweils eine Stromentnahmestelle zugeordnet werden, um Klimaanlagen auch ohne laufenden Motor während der Parkzeiten abgasfrei zu betreiben.

Der Eingriff in die bestehende Bepflanzung auf der derzeitigen Wall- / Wandkombination solle für die Erstellung der LS-Wand und der Mulde möglichst gering gehalten werden.

Die Verschattung direkt an der Wand angrenzender privaten Ruhe- und Gartenflächen der Baugebiete solle ebenfalls stärker thematisiert werden.

 

Herr Mpasios erläutert im Detail die jeweiligen Lärmpegel in den anliegenden Wohngebieten und begründet die unterschiedlichen Höhen der Lärmschutzwände. Er stellt klar, dass bei einer nur sehr geringen Verbesserung des Lärmschutzes - in Bezug zu dem dafür notwendigen baulichen Aufwand - keine wirtschaftliche Angemessenheit vorliege und entsprechend, über Sperrvermerke des Bundesministeriums, bestimmte Maßnahmen somit keinen Eingang in die Planfeststellung fänden. Des Weiteren informiert er, dass die Kosten für notwendigen, verbleibenden passiven Lärmschutz - nach einer gutachterlichen Betrachtung am Objekt - vom Vorhabenträger übernommen werden.

 

Weitere Fragen aus dem Ausschuss zum geplanten Einbau von Flüsterasphalt und die Frage nach einem verbesserten Lärmschutz durch eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Autobahn, werden von Herrn Mpasios und Herrn Trapp fachkundig beantwortet.

Bürgermeisterin Mielke-Westerlage sagt dem Ausschuss die Erarbeitung einer diesbezüglichen Stellungnahme der Verwaltung zu, die vorbehaltlich der Zustimmung des Ausschusses, dem Landesbetrieb Straßenbau innerhalb der Fristsetzung zugehe.