Herr Rettig fragt, ob es einen Notfallplan gebe, wenn es zu einem Unfall im Kreisverkehr komme.

 

Herr Trapp antwortet, dass es keinen Ausweich- und Notfallplan gibt. Straßen.NRW geht davon aus, dass zumindest eine, zwei oder drei Ein- und Ausfahrten des Kreisverkehrs auch bei einem Unfall nutzbar sind. Je nachdem, welche Straße nicht befahrbar ist, wird kurzfristig der Verkehr auf das umliegende klassifizierte Straßennetz umgeleitet. 

 

Herr Jung fragt, ob nach der Realisierung die Züge schneller durch den Ort fahren werden.

 

Dies wird von Herrn Trapp verneint.