Die Bürgermeisterin gibt einen Sachstandsbericht zum Projekt Ostara.

 

Die Tonstraße (Planstraße D) ist zu schmal, daher werden die Ein- und Ausfahrtsbereiche zu den Garagen/Stellplätzen über „Inanspruchnahme“ der Nachbargrundstücke gesichert.

 

Die FrischeMarkt Eröffnung verzögert sich, da die äußere notwenige und im städtebaulichen Vertrag geregelte Erschließung voraussichtlich noch nicht hergestellt sein wird.

 

Es sind Planungsvorschläge für die Baukörper am Grünzug vorgelegt worden, die nicht dem damals vorgestellten Gestaltungsplan entsprechen. In einem gemeinsamen Abstimmungstermin wurde der Ansatz, die Baukörper zu drehen und zum Grünraum zu öffnen begrüßt, man einigte sich aber darauf, die Planung in Bezug auf Lage und Erschließung der Tiefgaragen zu überarbeiten, da diese im ruhigen Innenbereich geplant sind. Die Überplanung liegt noch nicht vor.

 

Sowohl der  Vertrag als auch der Bebauungsplan regeln aus Lärmschutzgründen, dass die Bezugnahme der Einfamilienhausbebauung (ausgenommen der am Winklerweg) erst möglich ist, wenn entweder der Gewerberiegel oder aber der Geschosswohnungsbau im Rohbau mit Fenstern errichtet ist. Weiterhin sind für den Wohnbauriegel aufgrund der Lärmemissionen erhöhte Anforderungen an den Lärmschutz gestellt.  Da der Investor zum einen für den Geschosswohnungsbau eine bessere Gestaltung der Grundrisse erwirken und zum anderen die Bezugnahme der EFH nicht gefährden möchte, fragte er an, ob es möglich ist, auf den gewerblichen Grundstücken eine temporäre Lärmschutzwand mit 3-4 m Höhe zu errichten. Die Verwaltung sieht dies äußert kritisch, da bei Erarbeitung des Bebauungsplanes und Abwägung des Belanges Lärms eben aus städtebaulichen Gründen keine Lärmschutzwand als Lärmschutzmaßnahme gewählt wurde, sondern die jetzt festgesetzte.

 

Die Bürgermeisterin möchte wissen, welche Position bzw. Meinung hier der Ausschuss insbesondere zum letztgenannten Punkt vertritt. Einvernehmlich bestätigt der Ausschuss  die Haltung der Verwaltung und fordert die Einhaltung des Vertrages und des Bebauungsplanes, die mit dem Investor zusammen entwickelt wurden.