Sitzung: 05.05.2015 Ausschuss für Planung und Liegenschaften
Die
Bürgermeisterin gibt einen Sachstandsbericht zum Projekt Ostara.
Die
Tonstraße (Planstraße D) ist zu schmal, daher werden die Ein- und
Ausfahrtsbereiche zu den Garagen/Stellplätzen über „Inanspruchnahme“ der
Nachbargrundstücke gesichert.
Die
FrischeMarkt Eröffnung verzögert sich, da die äußere notwenige und im
städtebaulichen Vertrag geregelte Erschließung voraussichtlich noch nicht
hergestellt sein wird.
Es
sind Planungsvorschläge für die Baukörper am Grünzug vorgelegt worden, die
nicht dem damals vorgestellten Gestaltungsplan entsprechen. In einem
gemeinsamen Abstimmungstermin wurde der Ansatz, die Baukörper zu drehen und zum
Grünraum zu öffnen begrüßt, man einigte sich aber darauf, die Planung in Bezug
auf Lage und Erschließung der Tiefgaragen zu überarbeiten, da diese im ruhigen
Innenbereich geplant sind. Die Überplanung liegt noch nicht vor.
Sowohl
der Vertrag als auch der Bebauungsplan
regeln aus Lärmschutzgründen, dass die Bezugnahme der Einfamilienhausbebauung
(ausgenommen der am Winklerweg) erst möglich ist, wenn entweder der
Gewerberiegel oder aber der Geschosswohnungsbau im Rohbau mit Fenstern
errichtet ist. Weiterhin sind für den Wohnbauriegel aufgrund der Lärmemissionen
erhöhte Anforderungen an den Lärmschutz gestellt. Da der Investor zum einen für den
Geschosswohnungsbau eine bessere Gestaltung der Grundrisse erwirken und zum anderen
die Bezugnahme der EFH nicht gefährden möchte, fragte er an, ob es möglich ist,
auf den gewerblichen Grundstücken eine temporäre Lärmschutzwand mit 3-4 m Höhe
zu errichten. Die Verwaltung sieht dies äußert kritisch, da bei Erarbeitung des
Bebauungsplanes und Abwägung des Belanges Lärms eben aus städtebaulichen
Gründen keine Lärmschutzwand als Lärmschutzmaßnahme gewählt wurde, sondern die
jetzt festgesetzte.
Die
Bürgermeisterin möchte wissen, welche Position bzw. Meinung hier der Ausschuss
insbesondere zum letztgenannten Punkt vertritt. Einvernehmlich bestätigt der
Ausschuss die Haltung der Verwaltung und
fordert die Einhaltung des Vertrages und des Bebauungsplanes, die mit dem
Investor zusammen entwickelt wurden.