Frau Steffens berichtet über den Sachstand .

 

  1. Villa C im hinteren Bereich

 

Der Vorhaben- und Erschließungsplan sieht eine Tiefgarage mit  Autoaufzug vor. Zu Beginn der Planung war zunächst eine gemeinsame Tiefgarage für alle drei Gebäude mit einer Einfahrt vorgesehen. Während des Erarbeitungsprozesses des Bebauungsplanes ist die damals private Erschließung über der Tiefgarage öffentlich geworden. Private Unterbauungen unter öffentlichen Verkehrsflächen sind jedoch nicht zufriedenstellend regelbar; insofern ist auf eine gemeinsame TG verzichtet worden.  Aufgrund der sehr beengten Grundstücksverhältnisse ist die Lösung ‚Autoaufzug’ entwickelt worden. Im Antragsverfahren zeigt sich jetzt jedoch, dass die bauordnungsrechtlich  notwendigen Stellplätze trotzdem nicht in der Tiefgarage nachgewiesen werden können.  Auch vom Investor entwickelte Varianten zu einer möglichen Stellplatzlösung waren städtebaulich und architektonisch nicht vertretbar.

Verwaltungsseitig ist dann der hier vorgestellte Lösungsansatz entwickelt worden, der oberirdisch 4 Stellplätze im Baufenster und im Bereich der Feuerwehrfläche  vorsieht. Ein weiterer Stellplatz muss abgelöst werden. Nach intensiver Prüfung ist es nicht gelungen, ein Grundstück in unmittelbarer Nähe zu finden, auf dem ersatzweise dieser Stellplatz hergestellt werden könnte.

 

 

  1. Villa Löwenburg

Der Investor hat einen Kaufinteressenten für die Villa Löwenburg gefunden. Dessen Planung sieht eine Wohneinheit im Dachgeschoss und Büros im Erdgeschoss und Obergeschoss  vor. Die zwei bauordnungsrechtlichen notwendigen Stellplätze für das Wohnen können nachgewiesen werden; die zwei notwendigen gewerblichen Stellplätze müssten nach der vorgelegten Planung abgelöst werden.

Der Ausschuss ist nach kurzer Diskussion einvernehmlich der Meinung,  dass die Stellplätze aufgrund des Parkplatzdruckes auf der Gonellastraße nicht abgelöst werden sollten, sondern der Investor hier das Problem anders lösen muss.