Beschluss:
Der Rat der Stadt Meerbusch beschließt, den Jahresfehlbetrag
i.H.v. 3.211.331,09 € anteilig gegen die verbliebene Ausgleichsrücklage i.H.v.
448.707,56 € und den Restbetrag i.H.v. 2.762.623,53 € gegen die Allgemeine
Rücklage auszugleichen.
Des Weiteren wird die Allgemeine Rücklage i.H.v. 517.483,33 € zu Gunsten des Sonderpostens für den Gebührenausgleich belastet.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig