Sitzung: 29.03.2012 Rat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 33, Nein: 19
Vorlage: FB4/277/2012
Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt die 1. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 60, Meerbusch‑Osterath, Winklerweg/Wienenweg,
einschließlich der Änderungen und Ergänzungen auf Grund von Stellungnahmen, als Satzung gemäß
§ 10 (1) Baugesetzbuch -BauGB- vom
23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert
durch Gesetz vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509) in
Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein‑Westfalen
vom 14. Juli 1994 (GV.NRW. S. 666/SGV.NRW. 2023),
zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Dezember 2011
(GV.NRW. S. 685).
Der
räumliche Geltungsbereich dieser Bebauungsplanänderung wird wie
folgt begrenzt im:
-
Norden von einem Teilbereich des Flurstückes 1242 und
1151 (gedachte Verbindung von der südöstlichen Ecke des Flurstückes 766 bis zur
nordöstlichen Ecke des Flurstückes 1330 (alle der Flur 3, Gemarkung Osterath)
-
Westen von den westlichen Grenzen der Flurstücke 1323,
1322, 1321 und 1320 (alle der Flur 3, Gemarkung Osterath) sowie die gedachte
Verbindung dieser Linie bis zur Südgrenze der Meerbuscher Straße
-
Süden von der Südgrenze der Meerbuscher Straße L 476
-
Osten von der Ostgrenze des Winklerweges
und ist in
nachstehenden Übersichtsplan gekennzeichnet.
Gleichzeitig wird die
Entwurfsbegründung, einschließlich ihrer Änderungen und Ergänzungen als
Entscheidungsbegründung gemäß § 9 (8) BauGB beschlossen.
Dabei
machte sich der Rat ergänzend die vom Ausschuss für Planung und Liegenschaften
am
29.
Februar 2012 beschlossene Abwägung zur öffentlichen Entwurfsauslegung unter
Berücksichtigung der Abwägung des Ausschusses für Planung und Liegenschaften
vom 20. September 2011 zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und
Behördenbeteiligung zu eigen.
Die
Abwägungen lagen dem Rat der Stadt in der Fassung der Niederschriften der
Sitzungen des Ausschusses für Planung und Liegenschaften vom 20. September 2011
und 29. Februar 2012 vor. Die zu den Abwägungsbeschlüssen des Ausschusses
gehörenden Vorlagen mit den eingegangenen Stellungnahmen waren dem Rat bekannt.
Mit dem Inkrafttreten dieses Änderungsplanes treten die entgegenstehenden Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 60 außer Kraft.
Ratsherr Jürgens berichtet aus der Sitzung des Ausschusses für Planung und Liegenschaften am 29.02.2012, welcher dem Rat mit 10 Ja und 6 Nein-Stimmen empfiehlt, den Satzungsbeschluss zur Änderung des B-Planes zu fassen.
Ratsherr Gabernig nimmt an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil.
Abstimmungsergebnis:
|
Ja |
Nein |
Enthaltungen |
CDU |
23 |
|
|
FDP |
|
10 |
|
SPD |
|
8 |
|
Bündnis 90 /
Die Grünen |
7 |
|
|
UWG |
|
1 |
|
Zentrum |
1 |
|
|
Fraktionslos |
1 |
|
|
Bürgermeister |
1 |
|
|
Gesamt |
33 |
19 |
|