Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB i.V.m. §§ 1 (8) und 13a BauGB

Der Rat der Stadt beschließt die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 267, Meerbusch‑Lank-Latum im Bereich der Uerdinger Straße / Rottstraße gemäß § 2 (1) in Verbindung mit § 1 (8) Baugesetzbuch (BauGB) vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. November 2014 (BGBl. I S. 1748), für ein Gebiet, das durch die Uerdinger Straße, die Rottstraße und die Herta-Klingbeil-Straße begrenzt ist; maßgebend ist die Festsetzung des räumlichen Geltungsbereiches gemäß § 9 (7) BauGB in der 2. Änderung des Bebauungsplan Nr. 267, der Bestandteil des Beschlusses ist,

 

die vorrangig folgendes Planungsziel zur Grundlage haben soll:

 

                                                - Entwicklung von Mischgebietsfläche

 

Der Rat der Stadt beschließt, zur 2. Änderung des  Bebauungsplanes Nr. 267 ein beschleunigtes Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Umweltprüfung durchzuführen.

 

Mit Inkrafttreten der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 267 treten Teile der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 267 außer Kraft.

 

 


Ratsherr Damblon berichtet aus dem Ausschuss für Planung und Liegenschaften. 


Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

22

 

 

SPD

9

 

 

FDP

5

 

 

Bündnis 90 / Die Grünen

4

 

 

UWG

2

 

 

Die Linke/Piratenpartei

 

2

 

Die Aktiven

2

 

 

Bürgermeisterin

1

 

 

Gesamt

45

2