Beschluss:

 

Der Antrag der SPD-Fraktion wird auf die Sitzung des Schul- und Sportausschusses am 8.9.2015 vertagt.

 

 


Erster Beigeordneter Maatz erläutert ausführlich die Informationsvorlage und erklärt, dass die anlassbezogene Schulentwicklungsplanung zusammen mit den Schulen vorangetrieben werde, um das schulfachliche Know-how einfließen zu lassen.

Er berichtet anhand eines Ablaufplans (Anm. des Schriftführers: dem Protokoll beigefügt), welche formellen Voraussetzungen für eine interkommunale Zusammenarbeit zur Bildung einer gemeinsamen Verbands-Gesamtschule mit der Stadt Kaarst gegeben sein müssen und wie die zeitliche Abfolge aussehen könne. Eine Realisierung werde für August 2016 angestrebt. Es sei jedoch auch möglich, dass Fakten und Bedingungen in diesem Schulentwicklungsprozess zu anderen zeitlichen Zielen führen würden.

 

RR Wahner merkt an, dass eine Lösung gefunden werden müsse, um mehr Gesamtschulplätze für Schülerinnen und Schüler zu schaffen. Er halte eine Meerbuscher Dependance-Lösung für nicht gut, aber besser als die vorgestellte Lösung in Form einer Verbands-Gesamtschule im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit. Den Zeitplan hält er für zu eng. Die Informationsvorlage beziehe sich nur auf Formalien, beinhalte aber nichts zu den inneren Schulstrukturen.

 

Ratsherr Peters erklärt, dass dem Bedarf nach weiteren Gesamtschulplätzen Rechnung getragen werden müsse, jedoch seien die rechtlichen Rahmenbedingungen sehr einschränkend. Fakt sei, dass die Meerbuscher Schülerzahlen für die Errichtung einer zweiten Gesamtschule nicht ausreichten und die vorgestellte Lösung besser sei als keine. Eine Lösung der bestehenden Konflikte müsse gefunden werden.

 

Ratsfrau Schoppe weist darauf hin, dass es sich bei der Vorlage lediglich um eine Informationsvorlage handele, die darstelle, dass die Bildung einer Verbands-Gesamtschule eine Möglichkeit sei, dass vorhandene Problem zu lösen. Nun lägen der Politik zwei Informationen vor, zum einen eine Meerbuscher Lösung mit einer Dependance der Gesamtschule im Gebäude der Realschule Osterath und zum anderen eine interkommunale Lösung mit der Stadt Kaarst. Zudem stehe im September 2015 die Bürgermeisterwahl in der Stadt Kaarst an. Sie appelliert an den Ausschuss, diese jetzt vorgelegte Information über eine zweite Möglichkeit zur Kenntnis zu nehmen..

 

Ratsherr Billen kritisiert, dass die Informationsvorlage nicht durchschaubar sei und weist darauf hin, dass in Kaarst nicht derselbe Wissensstand vorherrsche wie in Meerbusch. Dort verfolge man das Ziel einer 6-zügigen Gesamtschule, so dass eine Verbands-Gesamtschule hinfällig sei. Daher plädiere die SPD-Fraktion dafür, dass für das Schuljahr 2017/18 eine Lösung gefunden werden solle und nicht bereits für das Schuljahr 2016/17. Außerdem solle eine Elternbefragung durchgeführt werden, um zu ermitteln, ob nicht doch ausreichend Schüler zusammenkämen, um eine zweite Gesamtschule in Meerbusch zu errichten. Zudem sei die Zahl der „Abschüler“ nicht bekannt und bis dato nicht berücksichtigt worden. Daher verweist er auf den Antrag der SPD-Fraktion zu diesem Tagesordnungspunkt und schlägt vor, zu diesem Thema eine Sondersitzung einzuberufen.

 

Ratsherr Bertholdt unterstützt die Forderung der SPD-Fraktion nach der Durchführung einer Elternbefragung und hält ebenfalls eine Sondersitzung mit neuen Erkenntnissen für sinnvoll.

 

Ratsherr Peters plädiert ebenso für eine Sondersitzung.

 

Ratsfrau Kox wendet ein, dass die Zahl der Abschüler keine Berücksichtigung finden dürfe. Bei der notwendigen Planung (Prognose) seien nur Neuanmeldungen zu berücksichtigen.

 

Herr Pahlke als Vertreter der evangelischen Kirchengemeinde fragt, ob parallel zur vorgestellten Lösung auch die ursprüngliche Meerbuscher Dependance-Lösung weiter verfolgt werde.

 

Erster Beigeordneter Maatz erklärt, dass die Bildung einer Verbands-Gesamtschule seitens der Verwaltung ausschließlich verfolgt werde, da es eine gangbare Lösung sei, um in beiden Städten ein dem Bedarf entsprechendes Gesamtschulangebot mit dann zwei Schulstandorten vorhalten zu können. Eine Elternbefragung sei aus seiner Sicht nur erfolgversprechend, wenn zuvor eine konkrete Schulform, ein Schulstandort und ein Schulprofil vorhanden sei, um Grundlage eines entsprechenden Antrags bei der Bezirksregierung sein zu können.

 

Sachkundige Bürgerin Kohn stellt fest, dass es zum jetzigen Zeitpunkt viele offene Fragen gebe, und die Eltern sich für ihre Kinder die bestmögliche Förderung wünschten und diese dahingehend eine Beratung über die richtige Schulform erfahren müssten. Sie setze sich daher persönlich für eine angemessene Bildung der Schüler ein. Der vorgestellte Zeitplan sei aus ihrer Sicht nicht haltbar.

 

Ratsfrau Kox verdeutlicht, dass es im Sinne aller Fraktionen sei, das bestmögliche Bildungsangebot für die Meerbuscher Schüler zur Verfügung zu stellen. Jedoch sei seit Jahren die Zahl der Schüler, welche eine Gesamtschule besuchen möchten, aber keinen Platz an der Schule erhalten haben, nicht ausreichend, um eine zweite Gesamtschule zu errichten. Diese gesetzliche Vorgabe könne nicht umgangen werden. Sie halte es ebenfalls nicht für zielführend, eine Elternbefragung ohne konkrete Schulform, Standort und Schulprofil durchzuführen.

 

Die Fraktionen sind sich einig, dass zunächst weitere Informationen eingeholt werden müssen und eine Vertagung in die Ausschusssitzung am 8.9.2015 erfolgen soll. Die SPD-Fraktion wird zu dieser Sitzung einen Fragenkatalog für eine mögliche Elternbefragung entwerfen.