Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, die Vereinbarung mit dem Verein „Tagesmütter e.V.“ über die Wahrnehmung von Aufgaben der Kindertagespflege gem. § 23 SGB VIII mit Ausscheiden der Fachkraft zum 30.06.2015 zu kündigen, um die Aufgaben im Jugendamt wahrzunehmen.

 

 

 


Erster Beigeordneter Maatz verweist eingangs auf die Diskussion in der letzten Ausschusssitzung. Im Anschluss seien in guter Atmosphäre Gespräche mit dem Verein geführt, eine Annäherung in der Sache aber nicht erreicht worden. Die Verwaltung halte daher an dem bereits zur Sitzung am 10.03.2015 vorgelegten Beschlussvorschlag fest, die Gründe seien präsent und bekannt.

 

Sodann erfolgt eine kontroverse Beratung.

 

Ratsfrau Glasmacher berichtet von kritischen Gesprächen mit dem Verein, die Verbesserung der bemängelten Erreichbarkeit sei notwendig. Da bereits eine geeignete Nachfolgerin für die ausscheidende Geschäftsführerin Frau Losch-Engler gefunden sei, solle dem Verein die Möglichkeit gegeben werden, gewisse Kriterien künftig zu verbessern.

 

Ratsherr Fliege trägt vor, dass er entgegen seiner Wortmeldung in der vergangenen Sitzung nach Gesprächen mit dem Verein nunmehr die Auffassung vertrete, dass der Verein die Chance erhalten solle, berechtigte Kritikpunkte auszuräumen und die Erreichbarkeit künftig zu verbessern.  Die stärkere Verpflichtung des Vereins auch hinsichtlich Urlaubs- und Krankheitsvertretung sollte Inhalt des Vertrages sein, dessen Kündigung gegebenenfalls auch noch zum Jahresende möglich sei.

 

Ratsherr Wartchow berichtet, dass der Sachverhalt auch in seiner Fraktion mehrfach diskutiert worden sei. Das wesentliche Kriterium sei die bemängelte Erreichbarkeit, die seitens des Jugendamtes aufgrund der größeren Personalstärke organisatorisch besser gewährleistet werden könne. Der Verein Tagesmütter e.V. habe in den letzten Jahrzehnten gute Arbeit geleistet, das Sonderkündigungsrecht bestehe nun aufgrund des Ausscheidens der Geschäftsführerin in Person von Frau Losch-Engler. Auch in Gesprächen mit dem Verein seien keine Argumente vorgebracht worden, die eine Abwehr des Verwaltungsvorschlages rechtfertigten. Die Verwaltung sei aus organisatorischen Gründen für die Weiterführung der Aufgabe besser gerüstet, so dass auch das Subsidiaritätsgebot nicht verletzt sei.

 

Ratsherr Bertholdt hält die Eingrenzung der Diskussion um den Fortbestand der Kooperation auf die Forderung der Erreichbarkeit als zu kurz gegriffen. Der Verein habe in den letzten Jahrzehnten erfolgreich und akzeptiert gearbeitet, weshalb die Frage nach einer Besserung organisatorischer Mängel, wie von Ratsherrn Fliege aufgebracht, nachvollziehbar sei.

 

Vorsitzende Schoppe verweist auf den Vortrag von Ratsherrn Wartchow, der neben der mangelnden Erreichbarkeit auch den zu erwartenden Einschnitt in die Arbeit des Vereins durch den Weggang der Frau Losch-Engler als Managerin angeführt habe.

 

Ratsherr Banse sympathisiert mit dem Vorschlag, die Kündigung zunächst um ein halbes Jahr zurück zu stellen, um dem Verein die Möglichkeit einer Verbesserung der organisatorischen Rahmenbedingungen zu geben.

 

Ratsherr Eimer führt aus, dass der Verein vor Jahrzehnten von sozialdemokratischen Gründungsmitgliedern ins Leben gerufen worden sei, die befürwortete Beendigung der Kooperation erfolge nicht leichtfertig. Fakt sei, dass Frau Losch-Engler in den vergangenen Jahren hervorragende Arbeit geleistet habe und nun zum 30.06.2015 ausscheiden werde. Der Verein werde auch nach Beendigung der Kooperation künftig seine Aufgaben in Meerbusch haben. Eine Verlängerung der Zusammenarbeit für ein halbes Jahr mit allen daran anknüpfenden personellen Konsequenzen mache jedoch keinen Sinn, eine mögliche Verbesserung der Erreichbarkeit unter den gegebenen Rahmenbedingungen bleibe graue Theorie. Erreichbarkeit und Beratung während der normalen Geschäftszeiten sei der Anspruch, weshalb er dafür plädiere, dem Verwaltungsvorschlag zuzustimmen.

 

Auch Ratsherr Harms unterstützt den Beschlussvorschlag. Die Einstellung einer neuen Kraft für möglicherweise nur ein halbes Jahr halte er für ein zu großes Risiko und eine Zumutung. Letztlich gehe es aber um die Qualität der Dienstleistung insbesondere durch ausreichende Erreichbarkeit, die seitens des Jugendamtes in besserer Weise erfüllt werden könne.

 

Ratsfrau Glasmacher ergänzt ihren Vortrag, dass sie intensiv mit dem Verein über Abhilfemöglichkeiten diskutiert habe und schlägt vor, der anwesenden Frau Losch-Engler Rederecht einzuräumen, um die Sicht des Vereins nochmals darlegen zu können.

 

Dem wird einvernehmlich zugestimmt, so dass Frau Losch-Engler auf Fragen des Ausschusses antworten kann. Sie berichtet zunächst, dass eine geeignete Nachfolgerin bereits gefunden sei. Sie halte jedoch die Kritik der mangelnden Erreichbarkeit für zu kurz gegriffen, zumal ihr keine entsprechenden Beschwerden bekannt geworden seien. Eine Aufkündigung der Kooperation und damit Wegfall des Zuschusses würde in jedem Fall zur Folge haben, dass alle inhaltlichen Angebote des Vereins komplett wegfallen müssten, eine unabhängige Fachberatung stünde künftig nicht mehr zur Verfügung. Dass hieran Bedarf bestehe, werde daran deutlich, dass die Stadt Willich die Fachberatung in der Kindertagespflege an einen neuen freien Trägern vergeben habe. Die Kooperation mit der Stadt Willich sei zudem – anders als dort dargestellt - seitens des Vereins im Hinblick auf das Ausscheiden der Geschäftsführerin gekündigt worden. Aufgrund aufgetretener Irritationen werde das Thema im JHA der Stadt Willich im Mai 2015 nochmals behandelt. Seitens des Vereins werde keinerlei Notwendigkeit gesehen, die Aufgaben nicht dem Verein zu belassen. Auf Nachfrage erklärt Frau Losch-Engler weiter, dass sie die Möglichkeit sehe, ohne zusätzliche städtische Zuschüsse eine Verbesserung der Erreichbarkeit organisieren zu können.

 

Vorsitzende Schoppe verweist auf die bereits formulierte Anforderung des Vereins, dass für den Ausbau der Erreichbarkeit jedoch zusätzliche Mittel seitens der Stadt für die Ausweitung der Bürostunden erforderlich seien.

 

Nach weiterem Austausch hinsichtlich der Erfolgsaussicht einer Verschiebung der Entscheidung um erneut 6 Monate verweist Erster Beigeordneter Maatz nochmals auf die Beratungsvorlage zur Sitzung am 10.03.2015, in der die Gründe für die verwaltungsseitig beabsichtigte Kündigung bereits ausführlich dargestellt seien. Der Verein habe nach mündlichem Austausch mit Schreiben vom 23.02.2015 (Anlage der Beratungsvorlage zum 10.03.2015) die aktuelle Situation dargestellt und auch argumentiert, dass für eine Erhöhung der Bürozeiten von derzeit 4 Std./Woche keine Mittel vorhanden seien. Eine Verbesserung der Erreichbarkeit seitens des Vereins sei nur durch einen höheren kommunalen Zuschuss zu erreichen. Damit sei die Position der Verwaltung entsprechend dem vorliegenden Beschlussvorschlag eindeutig.

 

Ratsherr Bertholdt bemängelt, dass der Verein bis heute kein schlüssiges Konzept vorgelegt habe, wie eine Verbesserung der Erreichbarkeit möglich sei. Der Beratungsvorlage der Verwaltung mit konkretem Konzept stehe damit kein gleichwertiges Konzept des Vereins gegenüber, weshalb die FDP-Fraktion dem Beschlussvorschlag zustimmen werde.

 

Ratsherr Eimer ergänzt unter Hinweis auf die Vorlage zur Sitzung am 10.03.2015, dass die Zustimmung zur Beendigung der Kooperation nicht die Liquidierung des Vereins bedeute, er werde weiterhin seine Notwendigkeit und seine Aufgaben haben. Der Bedarf an Beratung und an Betreuungsplätzen sei in den vergangenen Jahren enorm gestiegen, für eine adäquate Leistung würde der Verein zwischenzeitlich wesentlich höhere Mittel benötigen. Eine weitere Zunahme der Aufgaben sei zu erwarten, die Bewältigung durch die Verwaltung wäre gesichert. Beratung und Vermittlung müssten jederzeit gewährleistet sein und dürften nicht von einer Person abhängig gemacht werden. Er plädiere daher nochmals für die Zustimmung zum Verwaltungsvorschlag.

 

Auf Nachfrage von Frau von Rundstedt zu den gegebenenfalls verwaltungsseitig entstehenden Kosten erklärt Erster Beigeordneter Maatz, dass die aktuelle Leistungserstellung durch Mitarbeiter der Verwaltung zu gleichen oder geringeren Personalaufwänden möglich sei.

 

Vorsitzende Schoppe ruft nach dem Austausch aller Argumente zur Beschlussfassung auf. Dem Beschlussvorschlag wird mehrheitlich zugestimmt.

 


Abstimmungsergebnis:       

 

 

Ja

Nein

Ent-haltungen

CDU

3

 

 

FDP

1

 

 

SPD

1

1

 

Bündnis 90/Die Grünen

 

1

 

UWG

 

1

 

In der Jugendarbeit erfahrene Männer und Frauen

 

 

 

Personen, die von freien Vereinigungen vorgeschlagen sind

 

1

 

Männer und Frauen, die von den Jugendverbänden vorgeschlagen sind

3

 

1

Gesamt:

8

4

1