Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Meerbusch beschließt die als Anhang beigefügte I. Änderungssatzung der Satzung über die Förderung von Kindern in der Kindertagespflege (Anlage 1).

 

Die laufenden Geldleistungen werden mit Wirkung vom 01.01.2015 wie folgt festgesetzt:

 

- für Tagespflegepersonen, die Kinder in ihrem Haushalt betreuen auf 3,00 € (Stufe 1 - Grundqualifikation) und 4,50 € (Stufe 2 - Aufbauqualifikation),

 

- für Tagespflegepersonen, die Kinder im Haushalt der Personensorgeberechtigten betreuen sowie für Betreuung im Rahmen der Verwandtenpflege auf 2,00 € (Stufe 1) und 3,00 € (Stufe 2).

 


Ratsfrau Schoppe berichtet aus der Sitzung des Jugendhilfeausschusses. Ratsherr Staudinger-Napp erklärt, dass seine Fraktion nicht zustimme, da die erhöhten Beträge die Arbeit der Tagesmütter nicht ausreichend würdigen würde. Ratsherr Peters erklärt in diesem Zusammenhang, dass seine Fraktion zur Kündigung des Vertrages hinsichtlich der Vermittlung von Tagespflegeplätzen eine deutlich andere Auffassung vertreten würde.

 


Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

22

 

 

SPD

8

 

 

FDP

5

 

 

Bündnis 90 / Die Grünen

4

 

 

UWG

2

 

 

Die Linke/Piratenpartei

 

2

 

Die Aktiven

 

2

 

Bürgermeisterin

1

 

 

Gesamt

42

4