I.

Beschluss:

 

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, der Bürgeranregung zur versuchsweisen Anordnung eines Durchfahrtsverbotes der Straße „Strümper Berg“ nicht zu folgen und den Status Quo der Beschilderung und der baulichen Situation der Straße „Strümper Berg“ zu belassen.


 

II.

Beschluss:

 

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, die Verwaltung zu beauftragen, auf der Straße „Strümper Berg“ zwei große Piktrogramme mit „30“ auf den Straßenbelag aufzutragen.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

 

Ein Petent erläutert die Bürgeranregung und schildert die bisherigen Maßnahmen. Nach dem Empfinden der Petenten habe der Verkehr und die Geschwindigkeit sogar zugenommen. Bei dem Verkehrsschild „Vorsicht Kinder“ und 30-Zone müsste die Geschwindigkeit signifikant unterschritten werden. Er bittet um konkrete Überlegungen, wie die Situation verbessert werden kann.

 

Anschließend stellt Herr Bromm vom Straßenverkehrsamt des Rhein-Kreises Neuss die genauen Verkehrsbelastungen zu unterschiedlichen Tageszeiten anhand der durchgeführten Verkehrszählungen und Geschwindigkeitsmessungen vor. Er geht u. a. auf die Geschwindigkeitsüberschreitungen im Bußgeldbereich ein.

Nach § 45 Absatz 9 Satz 2 der Straßenverkehrsordnung (StVO) dürfen Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine das allgemeine Risiko erhebliche übersteigende Gefahrenlage besteht. Das heißt, es müssen ganz besondere Gründe vorliegen, bevor eine Streckensperrung oder ein Streckenverbot (z. B. Geschwindigkeitsbeschränkung) angeordnet werden können, da das Fahren mit Kraftfahrzeugen zum Gemeingebrauch einer Straße gehört. Die Maßnahme ist auf Geeignetheit, Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit zu prüfen.

Nach Auswertung aller Daten kommt das Straßenverkehrsamt des Rhein-Kreises Neuss zu folgendem Fazit:

Weder die Verkehrsbelastung noch die Unfallhäufigkeit (zwei Unfälle in den letzten fünf Jahren auf der Straße „Strümper Berg“) rechtfertigen verkehrsregelnde Maßnahmen über das bestehende Maß hinaus. Für eine Sammelstraße (im verkehrlichen Sinne) bestehen keine unzumutbaren/unverträglichen Verkehrsverhältnisse. Die Nutzung der Straße „Strümper Berg“ im Rahmen der baulichen und verkehrlichen Gegebenheiten sowie die Vorgaben der StVO birgt keine Gefährdung für Verkehrsteilnehmer, die über das allgemeine Risiko an der Teilnahme am Straßenverkehr hinausgeht. Eine Erforderlichkeit für verkehrsregelnde Maßnahmen liegt nicht vor. Weitergehende verkehrsregelnde Maßnahmen wären unverhältnismäßig und nicht zulässig.

 

Herr Kroes gibt zu bedenken, dass bei den Messungen offensichtlich von einer Höchstgeschwindigkeit mit 50 km/h ausgegangen wurde. Erschreckend sei die Geschwindigkeitsüberschreitung über 30 km/h in 85 % der Fälle und die sich daraus ergebende abstrakte Gefahr.

Herr Fliege schließt sich an und vermisst von der Verwaltung Vorschläge zur Verbesserung.

 

Der Vorsitzende verweist auf andere 30-Zonen, die die gleichen Werte aufzeigen. Die Straße „Strümper Berg“ hat keine überdurchschnittlichen Ergebnisse.

Laut Technischem Beigeordneten Dr. Gérard bringt die Beschilderung mit „30-Zone“ erfahrungsgemäß nicht die gewünschte Beruhigung.

 

Frau Niegeloh erinnert an die wahrscheinlich vorrangige Benutzung der Straße durch Anwohner. Herr Kunze fragt nach Schätzungen, wie hoch der Anteil des Ziel- und Quellverkehres ist.

 

Herr Bromm sieht dazu konkrete Schätzungen als sehr schwierig an. Man geht davon aus, dass ein Fahrzeug durchschnittlich dreimal am Tag bewegt werde. Für eine Schätzung müsste die Anzahl der Anlieger und Fahrzeuge in der Straße „Strümper Berg“ bekannt sein.

 

Herr Gabernig schlägt ein Rechtsabbiegeverbot für den von Ilverich kommenden Verkehr in die Straße „Strümper Berg“ vor. Hierzu stellt Herr Bromm fest, dass die vorliegenden Daten für eine solch schwere eingreifende Maßnahme nicht ausreichen.

 

Für Herrn Fliege sollte es kein Problem sein, die Straße in irgendeiner Form zu beruhigen, da die bisherigen Maßnahmen wie der Einbau der Baumscheiben nicht erfolgreich waren.

 

Herr Hauke nimmt Bezug auf die Beratungsvorlage und die Aussagen zur Anliegerstraße und hält fest, dass Recht wandelbar ist.

 

Herr Kroes schlägt als Maßnahme vor, zumindest auf der Straße zwei große „30-Zeichen“ aufzubringen, um die Verkehrsteilnehmer besonders anzumahnen.

Herr Kunze schließt sich dem an und stellt fest, dass sich die Sachlage seit der vorhergehenden Bürgeranregung objektiv nicht geändert hat. Die Straße „Strümper Berg“ ist als Sammelstraße unterdurchschnittlich belastet.

 

Ein Petent bittet um eine bürgernahe Entscheidung bzw. um ein positives Signal, falls der Bürgeranregung nicht entsprochen werden sollte.

 

Abschließend wird zunächst über die Bürgeranregung und anschließend über den Vorschlag, „30-Zeichen/Piktogramme“ auf die Straße aufzutragen, abgestimmt.

 


Abstimmungsergebnis:

 

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

7

 

 

FDP

3

 

1

SPD

2

 

 

Bündnis 90/Die Grünen

 

2

 

UWG

 

1

 

Gesamt:

12

3

1

Die Bürgeranregung ist damit abgelehnt.